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Säkulare beim Bundesverfassungsgericht

Erstes Treffen von Konfessionsfreien und Verfassungsrichtern in Karlsruhe

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Bundesverfassungsgericht, Foto © Evelin Frerk

Am Montagnachmittag fand im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das erste offizielle Treffen zwischen Verfassungsrichtern und Vertretern säkularer Verbände statt. Das Gespräch, das bereits vor Monaten in die Wege geleitet wurde, erhielt durch den aktuellen Beschluss des Gerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht zusätzliche Brisanz.

In der Vergangenheit haben sich die Karlsruher Verfassungsrichter immer wieder mit Vertretern der Religionsgemeinschaften, insbesondere der beiden christlichen Großkirchen, getroffen, um mit ihnen über Fragen des Religionsverfassungsrechts zu diskutieren. Am Montagnachmittag kam es erstmals zu einem Gespräch mit Repräsentanten der knapp 30 Millionen Menschen, die keiner Religionsgemeinschaft angehören. „In Deutschland gibt es mehr religionsfreie Bürgerinnen und Bürger als Katholiken oder Protestanten. Viel zu lange wurden die Interessen dieser großen Bevölkerungsgruppe ignoriert. Insofern kann man das heutige Treffen als historisches Ereignis werten“, sagte Staatsminister a.D. Rolf Schwanitz, der neben Ingrid Matthäus-Maier (Kampagne gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz), Helmut Fink (Koordinierungsrat säkularer Organisationen), Michael Bauer (Humanistischer Verband Deutschlands), Michael Schmidt-Salomon (Giordano-Bruno-Stiftung), Gerhard Czermak (IBKA / Bund für Geistesfreiheit) und Carsten Frerk (Forschungsgruppe Weltanschauung in Deutschland) der säkularen DFoto: Evelin Frerkelegation angehörte.

Eines der Ziele des rund zweistündigen Gesprächs bestand darin, die Verfassungsrichter – Gabriele Britz, Reinhard Gaier und Wilhelm Schluckebier vom Ersten Senat sowie BVerfG-Präsident Andreas Voßkuhle und Peter Müller vom Zweiten Senat – für die Situation nichtreligiöser Menschen in Deutschland zu sensibilisieren. Zur Sprache kamen dabei zunächst die verschiedenen Kirchenprivilegien, die von konfessionsfreier Seite als Verstöße gegen das Prinzip der weltanschaulichen Neutralität des Staates gewertet werden, etwa Kreuze in Gerichten, Behörden und Schulen, die staatliche Finanzierung („Staatsleistungen“) von Bischofsgehältern, Theologischen Fakultäten und Militärseelsorge, der staatliche Einzug der Kirchensteuer, der Eintrag der Konfessionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte sowie der überproportionale Anteil von Kirchenvertretern in Rundfunk- und Ethikräten.

Besonders ausführlich fiel die Debatte über den aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht aus („Kündigung eines Arztes im katholischen Krankenhaus wegen Wiederverheiratung als Geschiedener“). Ingrid Matthäus-Maier trug dabei den Standpunkt der Delegation vor, das Gericht habe den Fehler begangen, das in der Verfassung verankerte Selbstverwaltungs- und Ordnungsrecht der Religionsgemeinschaften zu einem fast unbeschränkten Selbstbestimmungsrecht auszudehnen, wodurch die individuellen Selbstbestimmungsrechte der Bürgerinnen und Bürger ausgehebelt würden. Eine solche Rechtsauslegung sei durch die Verfassung nicht gedeckt und würde angesichts der weit vorangeschrittenen Säkularisierung in Deutschland auf Unverständnis in der Bevölkerung stoßen, zumal viele Menschen „zwangskonfessionalisiert“ seien, das heißt: ihr Recht auf Religionsfreiheit aufgrund der Übermacht konfessioneller Träger in der Medizin, der Pflege und im Bereich der Jugend-, Bildungs- und Sozialarbeit nicht in Anspruch nehmen könnten.

Die säkularen Vertreter kritisierten darüber hinaus die staatliche Förderung religiöser Missionierungsversuche sowohl in kirchlichen wie auch in nichtkirchlichen Kitas und Schulen sowie die Privilegierung des konfessionellen Religionsunterrichts. Obwohl der Humanismus wesentlich zur Wertebildung in unserer Gesellschaft beigetragen habe und beitrage, seien seine Entfaltungsmöglichkeiten noch immer auf unzulässige Weise beschränkt. So sei die Gleichstellung der Humanisten mit religiösen Menschen, auch was das Elternrecht der weltanschaulichen Erziehung ihrer Kinder betrifft, vielerorts nicht eingelöst. Dies werde am Beispiel des Schulfachs  "Humanistische Lebenskunde“ deutlich, das vielerorts nicht als gleichwertige Alternative zum Religionsunterricht angeboten werden kann. Auch ein verbindlicher Ethikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler, der dem weltanschaulichen Dialog über Konfessionsgrenzen hinweg dienen könnte, werde von den Religionsgemeinschaften  in fast allen Bundesländern verhindert.

Obwohl die Gesprächspartner insbesondere in der Einschätzung des jüngsten Gerichtsbeschlusses zum kirchlichen Arbeitsrecht zu recht unterschiedlichen Standpunkten gelangten, entwickelte sich ein konstruktiver Dialog, der in Zukunft fortgesetzt werden soll. Dies allerdings sei auch dringend nötig, meinten die Teilnehmer der säkularen Delegation. Immerhin dürften die Konfessionsfreien in absehbarer Zeit die Mehrheit der deutschen Bevölkerung stellen. Ihre Interessen müssten daher sehr viel stärkere Beachtung finden als bisher – nicht nur in der Politik, sondern auch vor Gericht.

Delegation säkularer Verbände zu Besuch im Bundesverfassungsgericht
Pressemitteilung des Gerichts:
http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg14-106.html

Fotos: Evelin Frerk