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Religionsfreiheit oder Körperverletzung? Die strafrechtliche Relevanz der Knabenbeschneidung

Vortrag von Prof. Dr. Holm Putzke am 5. August in Oberwesel

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Prof. Dr. Holm Putzke

Das Landgericht Köln, das die rituelle Vorhautbeschneidung als illegitime Körperverletzung wertete und damit eine breite gesellschaftliche Debatte auslöste, griff in seiner Urteilsbegründung auf die Argumente des Passauer Strafrechtsprofessors Holm Putzke zurück. Am 5. August wird Putzke seine Thesen am gbs-Stiftungssitz in Oberwesel vortragen.

Vor wenigen Tagen verabschiedete der Deutsche Bundestag eine Resolution, mit der die Bundesregierung damit beauftragt wird, bis zum Herbst eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die die religiös motivierte Vorhautbeschneidung minderjähriger Jungen erlaubt. Mit dem Beschluss reagierte das Parlament auf ein aufsehenerregendes Urteil des Landgerichts Köln, das zu heftigen Protesten von jüdischer und muslimischer Seite geführt hatte und die deutsche Politik nachhaltig unter Druck setzte.

In seiner Urteilsbegründung griff das Landgericht die juristische Argumentation auf, die Holm Putzke bereits 2008 in seinem Aufsatz „Die strafrechtliche Relevanz der Beschneidung von Knaben“ entwickelt hatte. Entsprechend gefragt war der Passauer Strafrechtsprofessor in der hitzig geführten Debatte der letzten Wochen. So war er u.a. zu Gast in der „Anne Will“-Sendung zum Thema, wo er in unaufgeregter und kompetenter Form darlegte, warum die medizinisch nicht indizierte Vorhautbeschneidung gegen die Normen des säkularen Rechtsstaats verstößt.

Die Giordano-Bruno-Stiftung freut sich sehr, dass sich Holm Putzke trotz seines übervollen Terminkalenders bereiterklärt hat, seine Argumente gegen die rechtliche Zulässigkeit der Zirkumzision im HAUS WEITBLICK vorzutragen und mit den Teilnehmern zu diskutieren.

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Prof. Dr. Holm Putzke wurde 1973 in Dohna (Sachsen) geboren. Er studierte Rechtswissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum. 1997 schloss er das Studium mit dem ersten juristischen Staatsexamen ab. Sein Rechtsreferendariat absolvierte er an den Landgerichten Bochum und Dortmund; das zweite juristische Staatsexamen legte er 2002 ab. 2003 wurde ihm der Doktorgrad verliehen. Von 2003 bis 2010 war er an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum als wissenschaftlicher Assistent tätig und hatte von 2006 bis 2010 einen Lehrauftrag im Masterstudiengang für Kriminologie und Polizeiwissenschaft. Im Jahr 2009 verlieh ihm die Juristische Fakultät der Jagiellonen-Universität Krakau den akademischen Grad Legum Magister (LL.M.). Seit April 2010 ist er Professor für Strafrecht an der Universität Passau.

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Die Veranstaltung im Haus Weitblick (Auf Fasel 16, 55430 Oberwesel) beginnt um 14.30 Uhr. Der Eintritt kostet 10 €, ermäßigt 5 €. Eine Anmeldung ist erforderlich (gbs-Büro Oberwesel, Email: steffen@giordano-bruno-stiftung.de, eine Rückmeldung erfolgt nur, falls bereits alle Plätze vergeben sind).