Islamistische Anschläge finanziert mit deutschen Steuergeldern? [1]
Erstmals veröffentlichte Dokumente belegen den fahrlässigen Umgang des Staates mit dem Politischen Islam
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Berliner Büro der Organisation »Islamic Relief Deutschland« (Foto: Giordano-Bruno-Stiftung)
Fünf Jahre kämpfte das »Institut für Weltanschauungsrecht« (ifw) für die Veröffentlichung eines geheim gehaltenen Prüfberichts des Bundesrechnungshofs zur staatlichen Finanzierung der Organisation »Islamic Relief«. Die nun zugänglichen Dokumente offenbaren, so ifw-Beirätin Seyran Ateş, »eine erschreckende Naivität des Auswärtigen Amtes, das bis 2019 eine Organisation mit engen Verbindungen zur Hamas und Muslimbrüderschaft unterstützte, ohne Kenntnis von der konkreten Verwendung der Gelder zu haben.«
»Islamic Relief Deutschland« (IRD) galt hierzulande als eine angesehene muslimische Wohltätigkeitsorganisation. Sie wurde von mehreren deutschen Bundesregierungen (Kabinette Merkel II-IV) mit Millionenbeträgen gefördert, war Mitglied im Bündnis »Aktion Deutschland hilft« und fand für die Kampagne »Speisen für Waisen« prominente Unterstützer wie den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff und dessen Nachfolger Frank-Walter Steinmeier. Doch 2019 stellte das Außenministerium die finanzielle Förderung ein, 2020 wurde auch die Mitgliedschaft des IRD in der »Aktion Deutschland hilft« ausgesetzt. Was war geschehen?
Am 15. April 2019 erklärte die deutsche Bundesregierung [3] im Rahmen einer »Kleinen Anfrage« von FDP-Abgeordneten, dass sowohl »Islamic Relief Deutschland« als auch deren Dachorganisation »Islamic Relief Worldwide« (IRD) »über signifikante personelle Verbindungen zur Muslimbruderschaft (MB) oder ihr nahestehende Organisationen« verfügen. Zudem gab die Bundesregierung an, seit 2014 gewusst zu haben, dass »Islamic Relief Worldwide« inklusive des deutschen Zweiges »Islamic Relief Deutschland« in Israel verboten sind, als »Teil des Finanzsystems der Hamas und der Muslimbrüderbewegung« angesehen und deshalb als »Terrororganisationen« eingestuft werden. Genauere Angaben zur Verwendung der staatlichen Fördergelder an »Islamic Relief« wollte die Bundesregierung nicht machen, sondern verwies stattdessen auf ein laufendes Prüfverfahren des Bundesrechnungshofes.
Ein langwieriger Rechtsstreit
Der Prüfbericht des Bundesrechnungshofes wurde allerdings zur »Verschlusssache« erklärt. Am 3. Februar 2021 beantragte die Juristin, Autorin und ifw-Beirätin Seyran Ateş daher Zugang zu den Prüfergebnissen auf Basis des »Informationsfreiheitsgesetzes« (IFG). Dies wurde jedoch ebenso abgelehnt wie der am 7. März erfolgte Widerspruch. Mit Unterstützung des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) und dessen Trägerorganisation, der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs), reichte Ateş daraufhin Klage gegen den Bundesrechnungshof und das Auswärtige Amt [4] ein.
Der Rechtsstreit zog sich über fünf Jahre hin. Während die Bundesbehörden erklärten, eine Veröffentlichung des Prüfberichts könnte zu öffentlichen Diskussionen und polemischen Zuspitzungen führen, bestand das ifw darauf [5], dass Bürgerinnen und Bürger das Recht haben, zu erfahren, wie ihre Steuergelder verwendet werden, und dass nur eine transparente Aufklärung etwaiger Fehler in der Vergangenheit vergleichbare Mängel in der Zukunft verhindern kann. Zwar müsse der Staat die mitunter geheimdienstlichen Quellen seiner Erkenntnisse über »Islamic Relief« nicht preisgeben, eine vollständige Geheimhaltung des Prüfberichts sei jedoch unverhältnismäßig.
Mit dieser Rechtsauffassung konnten sich Seyran Ateş und ihre Rechtsanwältin, ifw-Direktorin Jessica Hamed, letztlich in zwei mündlichen Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht Berlin durchsetzen. Es folgte ein sogenanntes »In-Camera-Verfahren«, bei dem der Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) den vollständigen Prüfbericht des Bundesrechnungshofs dahingehend untersuchte, welche Passagen schützenswerte geheimdienstliche Quellen enthalten und geschwärzt werden dürfen und welche nicht. Nach dem Beschluss des BVerwG vom 10. September 2025 erfolgte eine einvernehmliche Einigung zwischen Ateş und dem Bundesrechnungshof bzw. dem Auswärtigen Amt.
Verstoß gegen die »Strategie einer ganzheitlichen Bekämpfung terroristischer Organisationen«
Der zweiteilige Prüfbericht des Bundesrechnungshofs ist nun erstmals über die Websites der Giordano-Bruno-Stiftung und des Instituts für Weltanschauungsrecht öffentlich zugänglich (Teil 1 vom 10. Dezember 2019 [gbs [6] / ifw [7]] / Teil 2 vom 17. Dezember 2019 [gbs [8]/ ifw [9]]). Teil 1 beschäftigt sich damit, ob »Islamic Relief Deutschland« (IRD) überhaupt als Empfänger staatlicher Fördergelder geeignet war, Teil 2 mit der Frage, ob das Auswärtige Amt (AA) seiner Pflicht nachgekommen ist, die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder durch IRD zu gewährleisten. In beiden Fällen kommt der Bundesrechnungshof zu einem negativen Ergebnis und stellt dem Auswärtigen Amt ein denkbar schlechtes Zeugnis aus.
Mit Blick auf die Verbindungen von »Islamic Relief« zu islamistischen Akteuren fällt der Bundesrechnungshof im ersten Teil des Berichts ein klares Urteil:
»Das AA vermag nicht zu erklären, auf welcher Grundlage es zur Einschätzung gelangt war, ›IR‹ [Islamic Relief] habe als humanitäre NRO einen guten Ruf. Im Januar 2009 lehnte es eine Zusammenarbeit mit IR noch rundheraus ab. (…) Warum das AA also schließlich von seiner klaren und bindenden Weisung abwich, ist nach allem nicht nachvollziehbar. (…) Gemäß Schreiben des BMI vom 4. März 2004 und 6. Februar 2017 sind die Bundesressorts vor dem Hintergrund der Strategie einer ganzheitlichen Bekämpfung terroristischer Organisationen [Hervorhebung im Original] in eigener Verantwortung aufgefordert, bei Vorliegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse von einer Förderung betreffender Organisationen abzusehen. (…) Wir haben dem AA daher geraten, die Förderung von IRD einzustellen.«
Grundsätzlich stellt der Bundesrechnungshof in diesem Zusammenhang fest:
»Liegen verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse zu einem Antragsteller vor, dann kommt es bei der Entscheidung über die grundsätzliche Eignung nicht (mehr) darauf an, ob der Antragsteller die Zuwendungen des AA in Vorgängerprojekten zweckentsprechend und ordnungsgemäß verwendet hat. (…) Im Übrigen würde diese Argumentation wegen der fehlenden Ergebnisse der Prüfungen der Verwendungsnachweise zu den Vorgängerprojekten von IRD ohnehin nicht tragen.«
Eine fahrlässige Förderung »im Blindflug«
Letzteres belegt der Bundesrechnungshof im zweiten Teil des Prüfberichts, der zu dem Ergebnis kommt, das Auswärtige Amt habe »Islamic Relief« weitgehend »im Blindflug« gefördert, oftmals ohne stabile Nachweise über die konkrete Verwendung der Gelder. Mitunter wusste das Auswärtige Amt nicht einmal, dass die Förderbeiträge von »Islamic Relief Deutschland« direkt an »Islamic Relief Wordwide« oder »Islamic Relief Türkei« weitergeleitet wurden.
»Wenn wir die Belege für unser Berliner Projekt ›Demokratiemobil‹ [10] in ähnlicher Form der öffentlichen Kontrolle entziehen würden, gäbe es sicherlich keine öffentliche Förderung mehr, vielmehr stünde unsere Gemeinnützigkeit auf dem Spiel!«, sagt Seyran Ateş. Besonders schockiert sei sie über den Hinweis gewesen, dass das Auswärtige Amt erlaubt habe, beträchtliche Bargeldmengen über die Grenze zu bringen: »So wurden laut Prüfbericht 240.000 Euro in Geldkoffern per Flugzeug von Deutschland in die Türkei überführt. Dies mag zwar eine in Krisenregionen mitunter sinnvolle Praxis sein, doch im Fall von Organisationen, die in Verbindung zu extremistischen Gruppen stehen, ist dies grob fahrlässig!«
Auf die Frage, ob Fördergelder des Auswärtigen Amtes tatsächlich an die Muslimbruderschaft oder die Hamas flossen und ob sie möglicherweise auch zur Finanzierung von Terroranschlägen genutzt wurden, finden sich im ungeschwärzten Teil des Prüfberichts keine konkreten Hinweise. Allerdings: »Aufgrund der nachweislichen ›Blindflug-Förderung‹ des Auswärtigen Amtes ist dies leider sehr gut möglich!«, meint Ateş. Dazu merkt der Bundesrechnungshof im ersten Teil seines Prüfberichts an: »Rechtsstaatliche und haushaltswirtschaftliche einwandfreie Entscheidungen sind mithin zwingend geboten. Das gilt insbesondere, wenn, wie hier, mit einer Förderentscheidung für die innere Sicherheit Deutschlands viel auf dem Spiel steht.«
»Erschreckende Naivität im Umgang mit dem Politischen Islam«
»Der bemerkenswert kritische Prüfbericht des Bundesrechnungshofs dokumentiert eine erschreckende Naivität des Staates im Umgang mit dem Politischen Islam. Dieser zeichnet sich nämlich, wie wir u.a. in der Gründungsresolution des ›Arbeitskreises Politischer Islam‹ (AK Polis) [11]dargelegt haben, durch eine enge Verzahnung von legalistischem und gewaltbereitem Islamismus aus«, erklärt Seyran Ateş. »Der Gründer der Hamas, Scheich Ahmed Jassin, sagte einmal, der politische und der militärische Flügel seien ›ein Körper‹. Man dürfe den Flügel nicht vom Körper trennen, da der Körper sonst nicht mehr in der Lage sei, zu fliegen. Das heißt: Unterstützt man islamistische Wohltätigkeitsorganisationen, so fördert man den militärischen Flügel der Islamisten gleich mit! Will man den Menschen in den Krisengebieten, etwa dem Gaza, wirklich helfen, so wäre die Bundesregierung gut beraten, weltanschaulich neutrale Hilfsorganisationen einzusetzen, die weder zur islamischen Missionierung noch zur christlichen Gegenmissionierung eingesetzt werden können.«
Dies alles dürfe jedoch nicht als »Generalverdacht gegen Muslime« verstanden werden, ergänzt Ateş, die als Imamin und Gründerin der »Ibn Rushd-Goethe Moschee« [12] einen Islam praktiziert, der im Einklang mit den Menschenrechten steht. »Es geht hier nicht um die Frage, ob man für oder gegen Muslime eintritt, sondern um die Frage, wie man den friedliebenden Muslimen in aller Welt effektiv helfen kann. Die islamistischen Organisationen haben unendliches Leid über Musliminnen und Muslime gebracht, damit muss endlich Schluss sein!«
Lehren für die Zukunft
»Ich danke dem ›Institut für Weltanschauungsrecht‹ und der Giordano-Bruno-Stiftung dafür, dass sie mich in diesem langwierigen Rechtstreit um die Veröffentlichung des Prüfberichts unterstützt haben, denn nur, wenn wir die Fehler der Vergangenheit transparent machen, können wir sie künftig vermeiden«, sagt Ateş. »Es ist wichtig, dass das Auswärtige Amt die Förderung von ›Islamic Relief‹ 2019 eingestellt hat, doch noch immer sind viele Fragen offen: Wer trägt die politische Verantwortung? Warum gab es keinen Widerstand durch die Ministerialbeamten? Weshalb wird ›Islamic Relief‹ noch immer in Gremien der Bundesregierung eingeladen? Welche Konsequenzen ziehen der ›Deutsche Spendenrat‹ oder der ›Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe‹ (VENRO) aus der deutlichen Kritik des Bundesrechnungshofs? Warum gilt IRD bei deutschen Finanzbehörden weiterhin als gemeinnützig? Und weshalb haben sich die meisten Politiker, die für IRD-Aktionen geworben haben, nicht eindeutig von dieser Organisation distanziert?«
An der verfassungsfeindlichen Orientierung von »Islamic Relief« habe sich in den letzten Jahren kaum etwas verändert, meint Ateş und verweist auf die umfassenden Recherchen, die Siegrid Herrmann im September 2025 im »Willy-Brandt-Haus« der SPD vorgestellt hat [13]. Große Hoffnung setzt Ateş nun auf den »Beraterkreis Islamismusprävention und Islamismusbekämpfung«, der vom Bundesinnenministerium im November 2025 berufen wurde [14]. Dessen Aufgabe soll u.a. darin bestehen, den im Koalitionsvertrag vereinbarten »Bund-Länder-Aktionsplan Islamismusbekämpfung« auszuarbeiten, wobei insbesondere die Verbindung von legalistischem und militanten Islamismus in den Blick genommen werden soll. »Ich hoffe, dass die Veröffentlichung des Prüfberichts den Druck in diese Richtung erhöht«, sagt Ateş. »Es sollte später jedenfalls niemand behaupten können, er oder sie hätte von alledem nichts gewusst.«
