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Foto: Evelin Frerk

26. 09.

"§217 – was bleibt erlaubt – was wird verboten"

Vortrag und Diskussion mit Prof. Dr. Eric Hilgendorf in Berlin

Der im Dezember 2015 in Kraft getretene Strafbarkeitsparagraph 217 StGB "Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" sieht dafür eine Gefängnisstrafe bis zu 3 Jahren vor. Bestraft werden soll aber nicht die einmalige, konkrete Beihilfe bei einem eigenverantwortlich durchgeführten Suizid. So stellt sich die Frage: Was sonst? Das neue Strafgesetz stützt sich auf die Befürchtung, dass durch eine "zunehmende Verbreitung des assistierten Suizids ... auch Menschen dazu verleitet werden, die dies ohne ein solches Angebot nicht täten." Es geht dabei um die abstrakte Gefährdung von "hilflosem und schwerkrankem Leben".

Die Bestrafung zielt auf das dafür verantwortlich zu machende Vorfeld. Die Bestimmung ist relativ vage, so dass auch HospizmitarbeiterInnen und PalliativärztInnen in die Bredouille kommen können - zumal deren Handeln immer als geschäftsmäßig gilt.

Zwar bleibt der Verzicht oder der Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen nach dem akuten Willen oder der Patientenverfügung außen vor. Ungeklärt ist aber die Förderung durch zugesicherte Versorgung beim sogenannten Sterbefasten, welches eine Sonderform des Suizides darstellt. Ungeklärt bleibt auch die vorsätzliche Überlassung von Medikamenten zur Bekämpfung etwa von Anfällen qualvoller Atemnot oder von Schmerzdurchbrüchen in einer Dosierung oder Kombination, die für einen Suizid zu nutzen wären.

Anfahrt: Berlin Öffentliche Verkehrsmittel:
U6 Ausstieg  U-Hallesches Tor, 12 Min ab U-Stadtmitte, ca. 6 Min. Fußweg

Der Vortrag findet im Rahmen der Hospizwoche des HVD Berlin-Brandenburg statt.