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Corinna Gekeler, Foto: © Evelin Frerk

11. 12.

Darf die Kirche als Arbeitgeberin diskriminieren? – Statt Reformation feiern, endlich Staat und Kirche trennen!

Vortrag und Diskussion mit Corinna Gekeler an der Universität Duisburg-Essen

Konfessionen als Einstellungsvoraussetzung in einem säkularen Staat? Corinna Gekeler berichtet über neue Entwicklungen im Kirchenarbeitsrecht. Darf die Kirche als Konfession bestimmte Einstellungskriterien heranziehen oder verstößt dies nicht gegen die Antidiskriminierungsrichtlinie? Dürfen kirchliche Sonderrechte sogar bis in das Privatleben der Lohnbeschäftigten reichen und bspw. eine zweite Ehe nach einer Scheidung oder Homosexualität als Kündigungsgrund angeführt werden? Deutsche Gerichte sind sich darüber uneinig. Für die Beschäftigten der Kirche gibt es deshalb keine Rechtssicherheit, was Diskriminierungen Tür und Tor öffnet. Umso wichtiger, dass der EuGH hier Klarheit schafft.

Die klare Forderung muss jedoch lauten. Es darf keine Möglichkeit für Arbeitgeber*innen geben, sich aus grundgesetzlich verankerten Rechten zu stehlen. Vereinigungs- und Religionsfreiheit sowie Diskriminierungsschutz müssen auch für Lohnbeschäftige der Kirchen gelten.

Betroffene Beschäftigte, Studierende und alle Interessierten sind herzlich eingeladen, darüber zu diskutieren, wie man am Arbeitsplatz oder in der öffentlichen Auseinandersetzung die Diskriminierungen in der Kirche beenden kann.

Zur Referentin:
Corinna Gekeler ist Diplom-Politologin, PR- und Kommunikationsberaterin, Redakteurin, Publizistin und Autorin der vom Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) finanzierten Studie “Loyal dienen”, zu der das gleichnamige Buch im Alibri-Verlag 2013 erschien.