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© Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung

15. 05.

150 Jahre § 218 im Strafgesetzbuch - Es reicht!

Bundesweiter Aktionstag für einen selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch

Am 15. Mai 1871 wurden die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet. Auch heute, 150 Jahre später, sind Schwangerschaftsabbrüche nach § 218 StGB eine Straftat. Die Regelung im Strafgesetzbuch entmündigt Betroffene und verweigert ihnen eine würdevolle, selbstbestimmte Entscheidung. Außerdem haben 150 Jahre Kriminalisierung ein gesellschaftliches Tabu rund um den Schwangerschaftsabbruch geschaffen. Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung ruft im Rahmen eines bundesweiten Aktionstags zur Streichung von § 218 bis § 219a aus dem Strafgesetzbuch auf. (weiter...)