„Dieses Gesetz wird vor Gericht keinen Bestand haben!“ [2]
Giordano-Bruno-Stiftung kündigt Klage gegen die im Bundestag beschlossene Kriminalisierung der professionellen Freitodbegleitung an

Der Deutsche Bundestag hat heute mit 360 von 602 abgegebenen Stimmen ein Verbot der sogenannten „geschäftsmäßigen Sterbehilfe“ beschlossen. „Ein schwarzer Tag für Deutschland, insbesondere für schwerstleidende Menschen!“, kommentierte dies der Berliner Arzt und Sterbehelfer Uwe-Christian Arnold. Die Giordano-Bruno-Stiftung, in deren Beirat sich Arnold engagiert, kündigte direkt nach der Abstimmung eine Klage an, die man im Notfall auch auf der europäischen Ebene führen werde. „Dieses Gesetz wird vor Gericht keinen Bestand haben!“, gab sich gbs-Sprecher Michael Schmidt-Salomon optimistisch, wobei er auf die Resolution der deutschen Strafrechtslehrer [3] verwies, die sich bereits vor Monaten entschieden gegen ein Verbot der professionellen Freitodbegleitung ausgesprochen hatten.