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Die Verfassungswidrigkeit des kirchlichen Arbeitsrechts
Informations- und Diskussionsveranstaltung mit der ehemaligen SPD-Spitzenpolitikerin Ingrid Matthäus-Maier und dem Gewerkschaftssekretär Georg Güttner-Meyer in Bochum
Auch die Mitbestimmungsregeln des Betriebsverfassungsgesetztes gelten in christlichen Einrichtungen nicht. Die kirchlichen Arbeitgeber haben das Recht, Nichtgläubige zu diskriminieren und ihnen die Arbeit in einer ihrer Einrichtungen zu verwehren.
Am 20. November 2012 wird das Bundesarbeitsgericht eine Entscheidung zum Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen verkünden. Anlass genug, eine Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Thema durchzuführen.
Es werden sprechen:
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Ingrid Matthäus-Maier, Sprecherin der Kampagne „Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz [5]“ (GerDiA) und langjährige stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, (Vortragsthema: "Katholisch operieren – evangelisch Fensterputzen? Das kirchliche Arbeitsrecht auf dem Prüfstand")
- Georg Güttner-Meyer, Gewerkschaftssekretär im ver.di Bundesfachbereich 3, zuständig für die Bereiche Kirchen und ihre Einrichtungen bei Caritas und Diakonie, (Vortragsthema: "Das BAG-Urteil vom 20. November und seine Auswirkungen auf die weitere Arbeit von ver.di")
Wo: | ver.di-Gewerkschaftshaus Universitätsstr. 76 DE- Bochum |
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Wann: | Fr 23. Nov 2012, 17:00 |
Veranstalter: | ver.di Bezirk Bochum-Herne, IBKA (NRW), Initiative "Religionsfrei im Revier" http://www.ibka.org... [7] |