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Das Glaubenstribunal [1]

Die »Wiener Festwochen« zeigen auf, wie notwendig die Trennung von Staat und Religion ist

02.06.2026

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Plakatmotiv des »Glaubenstribunals« (Wiener Festwochen, soju studio/SIRENE Studio, Ausschnitt)

Im Rahmen der »75. Wiener Festwochen« fand am vergangenen Wochenende ein dreitägiges »Glaubenstribunal« statt. Die von Milo Rau inszenierte Performance war prominent besetzt, u.a. mit der »Femen«-Aktivistin Inna Shevchenko, den »Charlie Hebdo«-Verantwortlichen Gérard Biard und Laurent Sourisseau sowie der iranischen Schauspielerin und Aktivistin Kosar Eftekhari. Die Abschlussreden hielten Hamed Abdel-Samad und Michael Schmidt-Salomon.

Aus Sicherheitsgründen hatte die Festivalleitung die Mitwirkenden des Tribunals erst kurz vor Beginn der Veranstaltung bekanntgegeben. Tatsächlich war die Durchführung der Performance nur dank der Unterstützung vieler Personenschützer möglich, was die Brisanz des Themas unterstrich. Dies zeigte sich schon bei der Auftaktveranstaltung am Freitagabend (siehe die Videodokumentation der Eröffnung [3]), bei der u.a. »Charlie Hebdo«-Herausgeber Gérard Biard sprach, der dem islamistischen Anschlag vom 7. Januar 2015 nur deshalb nicht zum Opfer fiel, weil er an diesem Tag zufällig an einer Veranstaltung in London teilnahm. Biard führte in seinem Vortrag aus, dass jede Religion die Gefahr von Gewalt und Totalitarismus in sich trage und es »Gott« daher nicht erlaubt sein dürfe, »die politische Arena zu betreten«. Eine Haltung, die in den nachfolgenden Tagen immer wieder bekräftigt wurde.

Zwischen Blasphemie und Kunstfreiheit

Am Samstagmorgen wandte sich das Tribunal, das von dem Menschenrechtsanwalt Wolfgang Kaleck (Gründer und Generalsekretär des »European Center for Constitutional and Human Rights«, ECCHR) geleitet wurde, dem ersten Fall zu: »HOLY SHITSTORM: Zwischen Blasphemie und Kunstfreiheit« (hier die Videodokumentation [4]). Eindrücklich schilderte dabei Laurent Sourisseau (Künstlername: Riss), wie er den islamistischen Anschlag auf »Charlie Hebdo« erlebte – und überlebte, indem er sich tot stellte, nachdem ihn eine Kalaschnikow-Kugel in der Schulter getroffen hatte. Auf die Frage, weshalb er gleich nach dem Attentat mit »Charlie Hebdo« weitermachte, erklärte der Cartoonist, dass es eine fürchterliche Botschaft wäre, wenn eine Zeitung aufgrund von fundamentalistischem Terrorismus verschwinden würde: »Wir waren in der Pflicht, weiterzumachen!«

Ähnlich großen Applaus wie Sourisseau erntete Femen-Aktivistin Inna Shevchenko, die verdeutlichte, dass Putins autoritäre Kriegspolitik auf den Dogmen der russisch-orthodoxen Kirche gründe, weshalb es wichtig gewesen sei, frühzeitig gegen diese Dogmen (etwa im Rahmen der »Pussy Riot«-Aktionen) zu protestieren. Eine spannende Kontroverse entfaltete sich danach zwischen dem ÖVP-Politiker und Vorsitzenden der »Meldestelle Christenschutz« Jan Ledóchowski, der gegen die aus seiner Sicht blasphemische Ausstellung »Du sollst Dir ein Bild machen« im »Wiener Künstlerhaus« protestiert hatte, und dem künstlerischen Leiter ebendieser Ausstellung Günther Oberhollenzer, der die Freiheit der Kunst gegen religiöse Zensurversuche verteidigte. Interessant dabei: Weder Ledóchowski noch der am Tag zuvor aufgetretene Dominikanerpater Xaver plädierten für eine staatliche Zensur der Kunst – eine Position, die von der Juristin Maria Sagmeister bestätigt wurde, die aus juristischer Perspektive darlegte, dass für den Staat »verletzbare religiöse Gefühle« an sich kein schützenswertes Rechtsgut darstellen können.

Entwendete Göttinnen

Sollte die berühmte Büste der Nofretete von Berlin nach Ägypten zurückgesandt werden? Mit dieser Frage beschäftigte sich der zweite Fall des Tribunals: »ENTWENDETE GÖTTINNEN: Der Kult der Aneignung« (Videodokumentation [5]). Besonderen Eindruck machte dabei die ägyptische Ägyptologin Monica Hanna, die vor dem Tribunal darlegte, dass die Büste der ägyptischen »Gottkönigin« nur unter höchst zweifelhaften Umständen nach Berlin gelangt ist – was später von dem Historiker Sebastian Conrad bestätigt wurde. Zudem verwies Hanna darauf, dass Nofretete als mächtige Frau der Vergangenheit im heutigen, noch immer von patriarchalen Muslimen geprägten Ägypten einen viel größeren kulturellen Impact haben könnte als in der weitgehend säkularisierten deutschen Hauptstadt. Dem konnte die Direktorin des »Ägyptischen Museums Berlin«, in deren Obhut sich die Büste befindet, nur wenig Substanzielles entgegenhalten. Denn selbst, wenn die Inbesitznahme der Büste unter den damaligen imperialistischen Gesetzen »rechtens« gewesen sein sollte, lässt sich kaum bestreiten, dass Nofretete eher in der Lage ist, die ägyptische Kultur zu repräsentieren als die Kultur Berlin-Brandenburgs, wie es Sebastian Conrad in seinem Beitrag auf den Punkt brachte.

Im Rahmen des Falls untersuchte das Tribunal auch die Frage, ob menschliche Überreste in europäischen Museen weiter ausgestellt werden dürfen – vor allem, wenn indigene Völker deren Rückgabe fordern. Für solche Rückgaben plädierten neben der Sinologin Freda Fiala insbesondere die Kuratorin des »Te Papa Tongarewa»-Museums in Neuseeland Amber Aranui, die in ihrem emotionalen Interview darlegte, wie wichtig die Heimkehr der Vorfahren in ihrer Kultur sei. Die Direktorin des »Weltmuseums Wien« Claudia Banz wollte sich solchen Anliegen nicht verschließen und betonte, dass ihr und ihrem Team die kolonialen Hintergründe der europäischen »Völkerkundemuseen« sehr wohl bewusst seien.  

Bad Religion

Heftig zur Sache ging es dann am Sonntagmorgen im dritten Fall des Tribunals: »BAD RELIGION: In den Kerkern des Allmächtigen und seiner Theokratien« (Videodokumentation [6]). Hier schilderte die iranische Schauspielerin und Aktivistin Kosar Eftekhari, warum sie sich der Widerstandsbewegung »Frau, Leben, Freiheit« gar nicht entziehen konnte und was sie erleiden musste, als ihr ein Angehöriger der iranischen Staatspolizei bewusst und nach Ansage ins rechte Auge schoss. Seither ist sie auf dem rechten Auge blind, doch ihren Widerstandsgeist hat dies nicht gebrochen. Eftekharis Erzählungen wurden ergänzt durch die Aussagen der iranischen Sportjournalistin Saeedeh Fathi, die die Berichterstattung über die Ermordung von Jina Mahsa Amini und damit auch die anschließende Protestbewegung mit ins Rollen brachte, wofür sie vom Mullahregime inhaftiert wurde. Zudem sagten vor dem Tribunal die iranische Journalistin Mina Khani sowie die österreichisch-iranische Menschenrechtsaktivistin Shoura Zehetner­-Hashemi (»Amnesty International Österreich«) aus, welche die schweren Menschenrechtsverletzungen im Iran seit Jahren dokumentieren, weshalb sie die fehlende Unterstützung des iranischen Widerstands durch den Westen scharf kritisieren.

Dass die Etablierung eines totalitären Gottesstaates nicht nur ein Faible von Islamisten ist, sondern auch von christlichen Ideologen forciert wird, zeigte der Tribunals-Beitrag von Andreas Kemper. Er verwies darauf, dass die Rückbesinnung auf »religiöse Werte« nicht zuletzt ökonomische Ursachen habe. So wolle eine »neue Aristokratie«, die zum Teil auf altem Adel beruht (siehe Beatrix von Storch oder Gloria von Thurn und Taxis), zugleich aber auch von der amerikanischen Tech-Elite geprägt ist, die eigenen Besitztümer »heiligsprechen«. In scharfem Kontrast zu Kemper standen die Ausführungen des christlichen Philosophen Jan Juhani Steinmann, der äußerst engagiert für einen »christlichen Gottesstaat« und die »Abschaffung der Trennung von Staat und Kirche« plädierte, auch wenn er dabei wenig Unterstützung vonseiten der Tribunals-Jury und des Publikums erhoffen durfte. Vielleicht fühlten sich einige der Anwesenden bei seiner Vision eines Gottesstaates, der zu einer »neuen Ordnung der Demut und Liebe« führen werde, doch zu sehr an ein bekanntes Nietzsche-Zitat erinnert: »Nicht ihre Menschenliebe, sondern die Ohnmacht ihrer Menschenliebe hindert die Christen von heute, uns – zu verbrennen.«

Die Abschlussreden

Das Glaubenstribunal wurde am Sonntagnachmittag abgerundet durch die Abschlussreden von Michael Schmidt-Salomon (Vorstand der Giordano-Bruno-Stiftung) und Hamed Abdel-Samad (gbs-Beirat), siehe hierzu die Videodokumentation der Schlusssitzung [7]. Schmidt-Salomon führte aus, dass die Religionen zwar Antworten auf die existenziellen Nöte des Menschseins versprechen, dass das, was sie uns zu glauben vorgeben, jedoch kaum mit dem in Einklang gebracht werden könne, was wir über die Welt wissen. Dies habe zu einem dramatischen Säkularisierungsprozess in der Bevölkerung geführt, dem nun als Gegenbewegung das Projekt einer »Re-Sakralisierung der Politik« gegenüberstehe, das von Putin, Trump, Erdogan, Netanjahu & Co. vorangetrieben werde. Da religiös aufgeladene Konflikte besonders gewalttätig seien, plädierte Schmidt-Salomon für einen Prozess der »religiösen Abrüstung«. Für eine friedvollere Entwicklung der Menschheit sei jedenfalls schon viel gewonnen, »wenn wir uns künftig nicht mehr vorrangig als Juden, Christen, Muslime, Hindus, Buddhisten oder Atheisten wahrnehmen würden, sondern als gleichberechtigte Mitglieder einer zur Selbstüberschätzung neigenden affenartigen Spezies, die mit sich und ihrem kleinen blauen Planeten sehr viel freundlicher umgehen sollte, als sie es in der Vergangenheit getan hat.«

Abdel-Samad begann seinen Vortrag mit der humorvollen Anmerkung, dass Schmidt-Salomons hoffnungsvoll-sympathische Ausführungen die Struktur seiner geplanten Abschlussrede »ein wenig verdorben« hätten. Er hob hervor, dass es in der heutigen Zeit vor allem auf Wachsamkeit und kämpferischen Einsatz für die Aufklärung ankomme. Abdel-Samad verwies dabei auf Antonio Gramsci, der 1930 in seinen »Gefängnisheften« ausgeführt hatte, dass die alte Welt im Sterben liege, aber die neue noch nicht geboren sei – dies sei »die Zeit der Monster«. In einer ähnlichen Situation befänden wir uns auch heute, meinte Abdel-Samad, denn der Fortschritt beiße sich gerade in den eigenen Schwanz. Trump, Putin, Erdogan seien keine vormodernen Erscheinungen, sondern Konsequenzen der Moderne und Postmoderne sowie einer Demokratie, die keine Zähne mehr habe. Deshalb kehrten heute die Könige zurück, kehrten Adel und Klerus zurück, allerdings residiere der neue Adel nicht mehr nur in alten Schlössern, sondern auch im Silicon Valley.

Tribunal-Leiter Wolfgang Kaleck dankte den Abschlussrednern, die in ihren Beiträgen die beiden Aspekte jeder progressiven Bewegung zum Ausdruck gebracht hätten. Denn dafür brauche es, wie schon Antonio Gramsci wusste, sowohl den »Pessimismus des Verstandes« als auch den »Optimismus des Willens«.

Die Entscheidung der Jury

Die Festivalleitung hatte in die Tribunal-Jury zwei religionsaffine Protagonistinnen, die ehemalige Benediktinerin Christine Mayr-Lumetzberger und die jüdische Künstlerin Sheri Avraham, sowie zwei religionsferne Personen, Hamed Abdel-Samad und die Politikwissenschaftlerin Monika Mokre, berufen. Nachdem die Jury die Auskunftspersonen der drei Fälle befragt und die Eröffnungs- und Abschlussvorträge vernommen hatte, verkündigte sie am frühen Sonntagabend ihre Entscheidung zu den vorgelegten Tribunalsfragen. Im Fall 1 kam sie zu eindeutigen Entscheidungen: So verneinte sie mit 4 zu 0 Stimmen, dass die Kunst religiöse Gefühle Gläubiger achten und deren Verletzung vermeiden sollte und stimmte mit 4 zu 0 Stimmen dafür, den Blasphemie-Paragraph (der dem deutschen »Gotteslästerungsparagrafen« weitgehend entspricht) aus dem österreichischen Strafrecht zu streichen.

Im Fall 2 votierte die Jury dafür, dass die Büste der Nofretete an Ägypten zurückgegeben werden sollte und dass menschliche Überreste in Museen ausgestellt werden dürfen, sofern die Communitys aus den Herkunftskontexten dem zustimmen. Beim dritten Fall zeigte sich dann jedoch ein weniger einheitliches Bild: Zwar votierte die Jury mit 4 zu 0 Stimmen dafür, dass jeder Versuch, eine fundamentalistisch-religiöse Staatsform einzuführen, verboten werden sollte, und stimmte mit 3 zu 1 Stimmen der Aussage zu, dass die Legitimierung theokratischer Herrschaft in Form eines Gottesstaates einen »Missbrauch der Religion(en)« darstelle (die Gegenstimme betonte, dass es sich hierbei nicht um einen Missbrauch, sondern um eine Konsequenz der Religionen handle). Doch bei der Frage, ob es in liberalen demokratischen Rechtsstaaten erlaubt sein solle, für die Errichtung einer Theokratie zu werben, kam die Jury aufgrund eines 2 zu 2-Patts zu keiner Entscheidung.

Kontroverse um Peter Thiel

In gewisser Weise spiegelte dieses Ergebnis die hitzig geführte öffentliche Debatte zu den diesjährigen »Wiener Festwochen« wider. Denn die Festivalleitung hatte im Einklang mit den Grundsätzen der »Wiener Republik«, die ein offenes Gespräch auch mit Personen mit verstörend anderen Weltsichten einfordern, den ebenso einflussreichen wie umstrittenen evangelikalen Tech-Milliardär Peter Thiel zu einem Streitgespräch nach Wien eingeladen. Gegen diese Entscheidung erhob sich schnell massiver Protest. Dies zeigte sich auch beim Eröffnungsabend des Glaubenstribunals, bei dem Michel Friedman eine bemerkenswert religionskritische Rede hielt (Gottesreligionen stünden im Widerspruch zur Demokratie, die religiösen Feiertagsgesetze des Staates seien obsolet), jedoch zugleich vehement gegen die Einladung Thiels protestierte (mit Faschisten dürfe man nicht diskutieren, da sie die Grundvoraussetzungen eines fairen Diskurses, nämlich den Respekt gegenüber dem Andersdenkenden, verletzen).

Aufgrund des öffentlichen Drucks musste Intendant Milo Rau Peter Thiel am Ende wieder ausladen. gbs-Vorstand Michael Schmidt-Salomon bedauerte diese Entwicklung: »Da Demagogen mit halben Wahrheiten ganze Erfolge erzielen, ist es unsere Aufgabe, ihnen ihre Halbwahrheiten zu entreißen – und nichts taugt dazu besser als die öffentliche Debatte!« Er dankte den maßgeblichen Leitern des »Glaubenstribunals« – neben Milo Rau vor allem Mia Massmann und Robert Misik, die für Recherche, Casting und Dramaturgie verantwortlich zeichneten – und hob das Besondere der Veranstaltung hervor: »Das Glaubenstribunal vereinte Menschen, die so noch nie zusammengekommen sind, und brachte Ungeheuerlichkeiten zur Sprache, die in solch geballter Form kaum jemals zu hören waren. Insgesamt hat das Tribunal, wie ich meine, sehr klar gemacht, wie gefährlich es ist, Politik und Religion zu vermischen. Und es hat verdeutlicht, warum es gerade heute notwendig ist, die Trennung von Staat und Religion voranzutreiben. Denn nur ein strikt weltanschaulich neutraler Staat ist in der Lage, den Kerngedanken der Menschenrechte zu erfüllen und gleiche Rechte für alle zu garantieren.«

Glaubenstribunal der Wiener Festwochen [Foto: Nurith Wagner Strauss (c)]
Foto: Nurith Wagner Strauss (c)

»Das Glaubenstribunal« [8] (Odeon-Theater Wien, 29.-31. Mai 2026): Idee, Regie: Milo Rau +++ Recherche, Casting, Dramaturgie: Mia Massmann, Robert Misik +++ Regieassistenz: Nastasia Griese +++ Bühnenbild: Anton Lukas & Constanze Bieber +++ Live-Video: Moritz von Dungern +++ Videoregie: Julian Besch  +++ Tribunal-Leitung: Wolfgang Kaleck +++ Stellvertretung/Assistenz der Tribunal-Leitung: Clara Maierhofer, Marco Otoya +++ Jury: Hamed Abdel-Samad, Sheri Avraham, Christine Mayr-Lumetzberger, Monika Mokre +++ Eröffnungsvorträge: Milo Rau, Wolfgang Kaleck, Alice Hasters, Frater Xaver, Gérard Biard, Michel Friedman +++ Auskunftspersonen (Fall 1): Maria Sagmeister, Inna Shevchenko, Jan Ledóchowski, Laurent Sourisseau (Riss), Günther Oberhollenzer +++ Auskunftspersonen (Fall 2): Monica Hanna, Sebastian Conrad, Friederike Seyfried, Claudia Banz, Freda Fiala, Amber Aranui +++ Auskunftspersonen (Fall 3): Kosar Eftekhari, Mina Khani, Saeedeh Fathi, Jan Juhani Steinmann, Andreas Kemper, Shoura Zehetner­-Hashemi +++ Abschlussreden: Michael Schmidt­-Salomon, Hamed Abdel­-Samad +++ +++ Eine Produktion der Wiener Festwochen und der Freien Republik Wien 2026.

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