150 Jahre Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs [2]
Bundesweite Proteste am 15. Mai 2021

Am 15. Mai 1871 wurden die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch im Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet. Noch heute gelten Schwangerschaftsabbrüche nach §218 StGB als Straftat – eine Regelung, die Frauen entmündigt und ein gesellschaftliches Tabu geschaffen hat. Daher fordert die Giordano-Bruno-Stiftung zusammen mit weiteren 120 Organisationen eine grundlegende Reform der gesetzlichen Bestimmungen.