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Auch 2026: Heidenspaß in der Karwoche [1]

Wo man an den »Stillen Tagen« tanzen darf

30.03.2026

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Heidenspaß-Party in München (Foto: bfg München)

Alle Jahre wieder erinnern säkulare Gruppen daran, dass das »Tanzverbot« an Karfreitag nicht für diejenigen gilt, die aus weltanschaulichen Gründen gegen die »Stillen Tage« antanzen. Aus diesem Grund finden in dieser Woche zahlreiche »Heidenspaß-Partys« in Deutschland statt sowie Aufführungen des Monty-Python-Films »Das Leben des Brian«, der aufgrund der Feiertagsgesetze nicht öffentlich gezeigt werden darf.

Der weltanschaulich neutrale Staat darf nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2016 [3]organisierten Freigeistern nicht mehr das Recht absprechen, ihre vom Christentum abweichende Bewertung der »Stillen Tage« durch »Heidenspaß-Partys« und »Freigeister-Tanzveranstaltungen« zum Ausdruck zu bringen. Nach dem Urteil aus Karlsruhe organisierte der Bund für Geistesfreiheit (bfg München), der gegen die bayerische Feiertagsgesetzgebung in Karlsruhe geklagt hatte, zusammen mit der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) 2017 eine erste, verfassungsrechtlich abgesicherte »Karfreitagssause« [4]mit Musik, Kabarett und Filmvorführungen in München. 

Seither hat sich dieses Veranstaltungsformat etabliert: Allein in München werden 2026 in Kooperation mit dem »bfg München« rund 60 Veranstaltungen in 27 Clubs, Bars und Tanzschulen [5] stattfinden. Tanzen kann man an den »Stillen Tagen« (dank der Initiative der dortigen gbs-Regionalgruppen) auch in Stuttgart [6] (»Tanzen macht glücklich!«) und Konstanz [7] (»Forbidden Moves-Party«). In einigen Städten (etwa in Augsburg) wurde in diesem Jahr das strikte Tanzverbot allgemein gelockert (auch ohne weltanschaulichen Hintergrund darf getanzt werden - die Clubs dürfen jedoch meist nicht öffentlich damit werben, dass sie an Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag geöffnet sind).

Erstmals genehmigt wurde die öffentliche Aufführung des Monty-Python-Films »Das Leben des Brian« an Karfreitag in Düsseldorf, was zu einigem Wirbel in der Stadtgemeinschaft führte. Unter dem Motto »Ich lass dich beten, lass du mich lachen« lädt der »Düsseldorfer Aufklärungsdienst« (DA!) Python-Fans ins »Kino Metropol [8]« ein. Längst etabliert, aber stets amüsant, ist die Brian-Vorführung in Bochum, wo die Initiative »Religionsfrei im Revier« den Filmklassiker schon zum dreizehnten Mal an Karfreitag zeigt [9] (alternativ gibt es dort zudem den ebenso unterhaltsamen Film »Das brandneue Testament« zu sehen). 

 
Die Tanzlizenz an Karfreitag

Zwar fallen die Feiertagsgesetze in den Bundesländern recht unterschiedlich aus (so sind sie in Berlin deutlich liberaler als in Bayern), doch die weltanschauliche Befreiung vom Tanzverbot gilt bundesweit. Aus diesem Grund haben die Giordano-Bruno-Stiftung und der bfg München schon 2018 eine kostenfreie »Tanzlizenz« für »Heidenspaß-Partys« [10] erteilt. Grundlage dafür war das »Wort zum Karfreitag« mit dem »humanistischen Tanzsegen«, das der Philosoph und gbs-Vorstand Michael Schmidt-Salomon als »Zeremonienmeister« auf der Münchener »Heidenspaß-Party 2017« gesprochen hat.

Voraussetzung für den Erhalt einer »humanistischen Tanzlizenz « ist, dass die Tanzveranstaltung offiziell als »Heidenspaß-Party« ausgewiesen wird. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen, sollten Clubbesitzer die Veranstaltung in Kooperation mit einer humanistischen Organisation durchführen. Zudem sollten die Besucherinnen und Besucher des Events vor dem Betreten des Veranstaltungsortes mit ihrer Unterschrift auf der Eintrittskarte bestätigen, »a) dass sie einer humanistischen Weltanschauung folgen, b) weder an Götter noch an Elfen, Kobolde oder Dämonen glauben und c) dass jede noch so kleine rhythmische Zuckung ihres Körpers auf der Party Ausdruck dieses weltanschaulichen Bekenntnisses ist«. Sollte es trotz solcher Vorkehrungen zu behördlichen Einsprüchen kommen, sind die gbs und das von der gbs gegründete Institut für Weltanschauungsrecht [11](ifw) gerne bereit, eine Betreuung des Rechtsfalls zu überprüfen.


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