§ 219a StGB ist Geschichte! [2]
Der erste Schritt zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ist getan
[2]Der Deutsche Bundestag hat heute den umstrittenen Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Damit haben die Gießener Ärztin Kristina Hänel und ihre Unterstützer*innen einen wichtigen Erfolg errungen. Doch der Kampf um die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs geht weiter.









