"Ein erster Schritt in die richtige Richtung" [2]
Kampagne "Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz" begrüßt das Urteil des EuGH zum kirchlichen Arbeitsrecht

Seit 2012 kämpft die Kampagne "Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz" (GerDiA) gegen das kirchliche Arbeitsrecht, das gegen fundamentale Grundrechte verstößt, u.a. gegen das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit, sexuelle Selbstbestimmung und das Streikrecht. Die Sprecherin der Kampagne, Ingrid Matthäus-Maier, begrüßte daher das heute vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gefällte Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht in Deutschland.