Staatsleistungen an die Kirchen bis 2019 ablösen [2]
Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik gibt es bei Bund und Ländern deutliche Mehrheiten für die Ablösung der Staatsleistungen

Im Jahr 2019 steht das unrühmliche 100-jährige Jubiläum der Missachtung des Verfassungsauftrags zur Ablösung der Staatsleistungen an – wenn der neu gewählte Bundestag und die 14 betroffenen Länder nicht geeignete Schritte in die Wege leiten. Die Weimarer Reichsverfassung (WRV) von 1919 und das Grundgesetz (GG) von 1949 verlangen ein Rahmengesetz zur Ablösung der historisch bedingten, direkten Staatsleistungen der Länder an die Kirchen. Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) hat die Positionen der Parteien ausgewertet und stellt fest: Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik gibt es bei Bund und Ländern deutliche parlamentarische Mehrheiten für die Ablösung der Staatsleistungen bei allen Parteien außer der CDU/CSU.