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Säkulare Rechte auf dem Vormarsch [1]

ifw zieht positive Bilanz, warnt jedoch vor religiösem Backlash

26.03.2026

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Beim ifw-Treffen im »Haus Weitblick« kamen führende deutsche Juristinnen und Juristen zusammen

Am vergangenen Wochenende fand das 9. Beiratstreffen des »Instituts für Weltanschauungsrecht« (ifw) am Sitz der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) statt. Dort berichtete der Gynäkologe Joachim Volz über seine Klage gegen das »katholische Abtreibungsverbot«, die Juristin Seyran Ateş über ihren Kampf gegen den »Politischen Islam« und Verfassungsrechtler Bodo Pieroth über die Entwicklungen im kirchlichen Arbeitsrecht. Weitere Themen waren der katholische Missbrauchsskandal, die »Zeugen Jehovas« sowie das Asylrecht für Atheist*innen.

Seit seiner Gründung im Jahr 2017 konnte das »Institut für Weltanschauungsrecht« (ifw) viel erreichen [3]. Dies verdeutlichte auch der Rückblick auf die letzten zwei Jahre, den die stellvertretende ifw-Direktorin Jessica Hamed am Anfang des Treffens im »Haus Weitblick« vorstellte. Allein 2026 war das ifw an zwei bedeutenden juristischen Verfahren beteiligt:  Im Januar gelang es dem Institut durch seine Rechtsanwälte, die Einstellung des Verfahrens gegen vier Exil-Iraner [4]zu erwirken, die gegen das »Islamische Zentrum Hamburg« (IZH) protestiert hatten und auf Bestreben des iranischen Mullahregimes mithilfe des »Gotteslästerungsparagrafen« 166 StGB verurteilt werden sollten. Im Februar unterstützte das ifw den Leiter der Gynäkologie in Lippstadt, Joachim Volz, der vor Gericht durchsetzen konnte [5], wieder medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, was ihm zuvor von der katholisch dominierten Klinikleitung verboten worden war.

Joachim Volz berichtete bei dem ifw-Treffen am gbs-Stiftungssitz Details zu seinem medial wie politisch stark rezipierten Rechtsfall und demonstrierte anhand konkreter Beispiele (Schwangerschaften mit letalen Fehlentwicklungen der Föten), wie unethisch es ist, medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche zu verweigern. In der anschließenden Diskussion zeigte sich, nicht zuletzt dank der Expertise der beiden ehemaligen Richter*innen am Bundesarbeitsgericht Ulrike Brune und Christoph Schmitz-Scholemann, dass dieser Missstand mit den Mitteln des Arbeitsrechts kaum behoben werden kann. Daher diskutierten die Rechtsexperten des ifw über alternative Möglichkeiten, um das »katholische Abtreibungsverbot« in öffentlich finanzierten Kliniken auszuhebeln. Denn eines sollte klar sein: Im Zentrum eines effektiven Gesundheitswesens sollten die Interessen der betroffenen Patientinnen und Patienten stehen – nicht die ideologischen Interessen der jeweiligen Klinikbetreiber.

Gegen Islamismus und Muslimfeindlichkeit

Der Fall von Joachim Volz hat großes Aufsehen erregt, doch glücklicherweise kam es dabei nicht zu jenem Ausmaß von Anfeindungen, dem ifw-Beirätin Seyran Ateş schon seit vielen Jahren ausgesetzt ist, weshalb sie nur mit Personenschutz zum ifw-Treffen anreisen konnte. In ihrem Referat zeigte Ateş auf, dass sich eine rationale Politik sowohl gegen Islamismus als auch gegen Muslimfeindlichkeit stellen müsse. Um Letzterem entgegenzuwirken, hat sie unlängst (u.a. in Kooperation mit dem AK Polis [6]) die Akzeptanzkampagne »Ich bin Muslim / Ich bin Muslimin« [7] durchgeführt, die auf die oft übersehene Vielfalt im Islam hinweist. Zusammen mit Jessica Hamed berichtete Ateş über das Verfahren, das das ifw auf ihre Initiative hin seit 2021 gegen das Auswärtige Amt und den Bunderechnungshof [8] geführt und 2026 erfolgreich abgeschlossen hat. Dabei geht es um die Klärung der Frage, ob die Bundesrepublik möglicherweise indirekt die Hamas finanziert hat. In Bälde, so Ateş, werde das ifw die lange unter Verschluss gehaltenen Dokumente veröffentlichen können, die sehr brisant seien.

Am Nachmittag referierte die Stuttgarter Rechtsanwältin Ulla Damson-Asadollah über die Probleme von Atheist*innen in deutschen Asylverfahren. Dieses Thema hatte die gbs (zusammen mit dem »Zentralrat der Ex-Muslime«) bereits 2009 mit der Kampagne »Asyl für Ex-Muslime« aufgegriffen. 2010 konnte die Kampagne einen ersten Erfolg [9] verbuchen, als der exil-iranische Ex-Muslim Siamak Zare in Deutschland Flüchtlingsstatus erhielt. Zuvor hatte das »Bundesamt für Migration und Flüchtlinge« (BAMF) kontrafaktisch behauptet, dass religionsfreie Menschen nicht »religiös verfolgt« werden könnten. Seit 2010 ist es für Atheist*innen leichter geworden, einen Flüchtlingsstatus zu erhalten. Damit jedoch sind längst nicht alle Probleme gelöst, wie Damson-Asadollah ausführte. Denn hierzulande müssen Geflüchtete oft vor Geflüchteten flüchten, da Apostaten auch innerhalb der muslimischen Flüchtlingscommunity angefeindet werden und die Leitungen der Flüchtlingszentren meist kein Verständnis für die Unterschiedlichkeit der Menschen aufbringen, die aus islamisch dominierten Ländern zu uns geflohen sind. So meinte die Ex-Muslimin Rana Ahmad zu den Verhältnissen in einem Kölner Flüchtlingslager: »Ich hatte das Gefühl, Saudi-Arabien nie verlassen zu haben!« Ihr Fall war der Auslöser zur Gründung der »Säkularen Flüchtlingshilfe« [10] im Jahr 2017, in der sich auch Ulla Damson-Asadollah engagiert.

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Erfolge beim Arbeitsrecht und bei der Entschädigung von Missbrauchsopfern

Nach den beiden islamzentrierten Referaten informierte ifw-Beirat Bodo Pieroth die Anwesenden über den Fall »Egenberger«, zu dem nicht nur er selbst, sondern auch ifw-Beirat Hartmut Kreß ein Gutachten beigesteuert hat. Die evangelische Kirche hatte in diesem Fall vor dem Bundesverfassungsgericht einen »Pyrrhussieg« [21] errungen, da sie nun gezwungen ist, im Einzelfall darzulegen, worin denn die »Verkündigungsnähe« eines bestimmten Berufsprofils bestehen soll. Dies allerdings wird nach der neuesten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs [22](EuGH) jedoch kaum mehr möglich sein, da Caritas und Diakonie (insbesondere in Ostdeutschland) notgedrungen viele anderskonfessionelle bzw. konfessionsfreie Mitarbeiter*innen beschäftigt haben. Damit steht die besondere »Loyalitätspflicht«, denen sich Angestellte kirchlicher Betriebe unterwerfen mussten, faktisch vor dem Aus.

Positiv haben sich auch die Klagen von Missbrauchsbetroffenen gegen die katholische Kirche entwickelt. Nachdem das ifw 2018 bei den zuständigen Staatsanwaltschaften Strafanzeigen wegen Ermöglichung und Vertuschung sexuellen Missbrauchs in allen 27 deutschen Bistümern gestellt hatte, entwickelte das Institut eine juristische Argumentation, mit deren Hilfe die Kirche in Zivilverfahren selbst haftbar gemacht werden kann. Wie die Rechtanwälte Christian Roßmüller und Dirk Giesen berichteten, waren zwar nicht alle diese Klagen erfolgreich, doch sie führten dazu, dass die außergerichtlichen »Leidzahlungen« der katholischen Kirche an die Betroffenen deutlich angestiegen [23] sind. So leistete die Kirche inzwischen 77-mal Zahlungen in Höhe von mindestens 100.000 Euro, 14-mal sogar in Höhe von mindestens 300.000 Euro. Das ist angesichts des großen Leids, das den Betroffenen durch katholische Amtsträger zugefügt wurde, zwar noch immer viel zu wenig, aber doch ein Schritt in die richtige Richtung.

Auch die »Zeugen Jehovas« sind zunehmend mit Fällen sexueller Gewalt konfrontiert. Ihnen jedoch ist das Kunststück gelungen, noch intransparenter als die katholische Kirche zu agieren. Dies widerspricht jedoch dem von den »Zeugen Jehovas« errungenen Status einer »Körperschaft des öffentlichen Rechts«, wie ifw-Beirat Eberhard Reinecke auf dem Treffen im »Haus Weitblick« ausführte. Denn »Körperschaften des öffentlichen Rechts« sind prinzipiell zu besonderer Sorgfalt und Wahrhaftigkeit verpflichtet. Folglich müssten die »Zeugen Jehovas« den Körperschaftsstatus verlieren, sofern sie ihre internen Strukturen nicht nachhaltig verändern.

Auch Christianismus bedroht die offene Gesellschaft

Insgesamt zeigten die Erfolge des ifw, dass säkulare Rechte in Deutschland auf dem Vormarsch seien, meinte ifw-Direktor Jörg Scheinfeld. Zugleich warnte er aber auch vor einem religiösen Backlash, der die offene Gesellschaft gefährde. In diesem Zusammenhang müsse man neben dem »Politischen Islam« (Islamismus) auch das »Politische Christentum« (Christianismus) unter die Lupe nehmen, ergänzte der gbs-Vorsitzende Michael Schmidt-Salomon, der ebenfalls Mitglied im ifw-Direktorium ist. Autoritäre Regime bedienten sich stets der Religion, um den Gruppenzusammenhalt nach Innen zu festigen und die Abgrenzung nach Außen zu verstärken. Wie Schmidt-Salomon darlegte, engagieren sich die deutschen Vertreter des Christianismus mit Unterstützung ultrakonservativer Mitstreiter aus den USA gerade auch auf rechtspolitischem Gebiet, etwa bei Debatten über Schwangerschaftsabbruch, Sterbehilfe, Frauenrechte oder sexuelle Minderheiten. Der damit einhergehende Druck in Richtung einer »Re-Sakralisierung der Gesellschaft« werde immer stärker, weshalb dem ifw und seiner Forderung nach einem »weltanschaulich neutralen Staat« auch in Zukunft eine wichtige Funktion zukomme.

Das »Institut für Weltanschauungsrecht« [24] (ifw) wurde 2017 von der Giordano-Bruno-Stiftung gegründet. Ab April 2026 wird Jessica Hamed Direktorin des Instituts, Jörg Scheinfeld dem ifw jedoch als stellvertretender Direktor erhalten bleiben. Ins ifw-Direktorium aufrücken wird zudem ifw-Beirat Hartmut Kreß, auf dessen besondere Expertise in rechtsphilosophischen Fragen das Institut in der Vergangenheit vielfach zurückgegriffen hat.

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