Ein vergifteter Sieg
Joachim Volz erringt Teilerfolg vor Gericht – doch der grundlegende Konflikt bleibt bestehen
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Ansprache von Joachim Volz auf der Kundgebung zur »Demo gegen das katholische Abtreibungsverbot« am 5. Februar in Hamm (Foto: mss/gbs)
Chefarzt Joachim Volz darf nach dem Urteil des LAG Hamm als Kassenarzt wohl wieder medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Das grundlegende Problem ist dadurch aber nicht gelöst, denn religiöse Dogmen bestimmen weiterhin die medizinische Praxis.
»Salopp formuliert sagt das Urteil des LAG Hamm in etwa Folgendes aus: Ärztinnen und Ärzte, die an katholischen Krankenhäusern angestellt sind, dürfen medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche vornehmen – sofern sie ›Joachim Volz‹ heißen und eine fehlerhafte Dienstanweisung erhalten haben«, erklärt gbs-Vorstand Michael Schmidt-Salomon. »Leider hat das Gericht den einfachen Ausweg gewählt und sich auf einen Fehler in der Dienstanweisung des Klinikbetreibers fokussiert, statt sich in der erforderlichen Tiefe mit den Problemen des kirchlichen Arbeitsrechts, dem Auftrag öffentlich bezuschusster Krankenhäuser sowie dem notwendigen Vorrang der ärztlichen Expertise gegenüber überkommenen religiösen Dogmen auseinanderzusetzen. Joachim Volz kann seine Patientinnen nun wohl wieder in professioneller Weise betreuen, aber prinzipiell könnten die Klinikbetreiber ihm schon bald eine alternative Dienstanweisung zustellen, die dies dann möglicherweise wieder unterbindet.«
Ob es dazu kommen wird, wisse niemand: »Vielleicht wartet die Klinikleitung den Renteneintritt von Joachim Volz im kommenden Jahr ab und ersetzt ihn durch einen Nachfolger, der weniger widerständig ist und kein öffentliches Aufsehen erregt. Deshalb dürfte es lohnend sein, den jetzigen Rechtsstreit nach dem vergifteten Sieg in Hamm fortzusetzen. Zwar hat das LAG die Revision nicht zugelassen, aber auch dagegen kann man vorgehen, da die grundlegenden Fragen, die über diesen Einzelfall hinausgehen, gerichtlich noch nicht geklärt sind.«
Impressionen aus Hamm (Fotos von Evelin Frerk und Ricarda Hinz)
Perfide Herrschaftsstrategie
Schmidt-Salomon hat diese grundlegenden Fragen bereits in seiner Rede auf der »Demo gegen das katholische Abtreibungsverbot« angesprochen, die kurz vor der Verhandlung am LAG Hamm stattfand. Darin hieß es u.a.: »Wir müssen verhindern, dass religiöse Dogmen die medizinische Praxis bestimmen, wie dies in einigen Teilen der USA geschieht. Deshalb fordern wir eine weltanschaulich neutrale Medizin im weltanschaulich neutralen Staat!«
Der Philosoph und Vorsitzende der Giordano-Bruno-Stiftung verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass »die Kirchen keinen einzigen Cent in den Betrieb ›ihrer‹ Krankenhäuser investieren, die zu 100 Prozent von öffentlichen Zuschüssen, den Krankenkassen sowie den privaten Leistungen der Patientinnen und Patienten getragen werden.« Es sei schon eine »perfide Herrschaftsstrategie, öffentlich bezuschusste Krankenhäuser zu nutzen, um die eigenen religiösen Partikularinteressen gegen die Interessen der Bevölkerung auszuspielen. Dies muss schnellstmöglich beendet werden, denn Medizin ist keine Glaubenssache!«
Nach dem Urteil des LAG Hamm erklärte Schmidt-Salomon, dass nun die Rechtspolitik gefordert sei: »Um eine gute medizinische Versorgung zu gewährleisten, müssen sich die Politikerinnen und Politiker endlich dazu durchringen, auch konfessionelle Krankenhäuser zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen zu verpflichten. Denn es kann nicht sein, dass medizinische Fachkenntnisse in Krankenhäusern eine geringere Bedeutung haben als das obskure Dogma der ›Simultanbeseelung‹, das der hochumstrittene Papst Pius IX., einer der größten Verächter der Demokratie und Menschenrechte, im Jahr 1869 aufgestellt hat, weil er es nicht ertragen hat, dass die ›Jungfrau Maria‹ jemals ›seelenlose Materie‹ gewesen sein könnte.«
Keine weiteren Fusionen mit katholischen Kliniken!
Vor diesem päpstlichen Dogma, so Schmidt-Salomon, sei es selbst in katholischen Gegenden möglich gewesen, Schwangerschaftsabbrüche bis zum dritten Monat durchzuführen, da der Fötus erst zu diesem Zeitpunkt als ›beseelt‹ galt: »Die deutsche Politik muss sich fragen, ob sie ihre Gesetze sowie die medizinische Versorgung im 21. Jahrhundert tatsächlich von den geistigen Verirrungen eines psychisch labilen Papstes des 19. Jahrhundert abhängig machen möchte. Sie muss daher sehr viel grundsätzlicher über die Bedeutung der Religionsfreiheit und des Selbstverwaltungsrechts der Kirchen nachdenken, das laut Verfassung nur ›innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes‹ angesiedelt sein kann.«
Bezogen auf den Schwangerschaftsabbruch gebe es dazu »eine klare Position, die den Werten des Grundgesetzes entspricht«, meint Schmidt-Salomon: »Selbstverständlich haben Christinnen und Christen das Recht, Abtreibungen für sich selbst abzulehnen – auch wenn sie die obskure Begründung dieser Norm meist gar nicht kennen. Aber: Sie haben keinesfalls das Recht, ihre privaten Glaubensüberzeugungen Andersdenkenden aufzuzwingen! Solange die Verantwortlichen der katholischen Kirche dies nicht verstanden haben, sollten Fusionen von katholischen mit privaten, kommunalen oder protestantischen Krankenhäusern konsequent verhindert werden! Wir dürfen es nicht zulassen, dass die katholische Kirche ihre Dogmen, die von einer überwältigen Bevölkerungsmehrheit längst abgelehnt werden, weiterhin gegen die Interessen der Bevölkerung durchsetzen kann, indem sie ihre Machtposition in der Wohlfahrtspflege schamlos ausnutzt.«









