"Ein erster Schritt in die richtige Richtung" [2]
Kampagne "Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz" begrüßt das Urteil des EuGH zum kirchlichen Arbeitsrecht
[2]Seit 2012 kämpft die Kampagne "Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz" (GerDiA) gegen das kirchliche Arbeitsrecht, das gegen fundamentale Grundrechte verstößt, u.a. gegen das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit, sexuelle Selbstbestimmung und das Streikrecht. Die Sprecherin der Kampagne, Ingrid Matthäus-Maier, begrüßte daher das heute vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gefällte Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht in Deutschland.









