Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer der staatlichen Schwulenverfolgung [2]
gbs unterstützt Initiative zur Aufhebung der Unrechtsurteile der 1950er und 1960er Jahre
[2]Schwule Männer wurden in Deutschland auch nach Ende des Nationalsozialismus weiter verfolgt, eingesperrt und um ihr Lebensglück betrogen. Grundlage war der von den Nationalsozialisten 1935 verschärfte § 175 RStGB, der bis 1969 unverändert in der Bundesrepublik Deutschland fortbestand. Die Giordano-Bruno-Stiftung unterstützt den Aufruf zu einer zügigen Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer der staatlichen Schwulenverfolgung.









