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Nordkorea vor dem Internationalen Strafgerichtshof?

Diskussion über das Kim-Regime in Den Haag

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© Ministry of Foreign Affairs, Republic of Korea

Anlässlich der 15. Versammlung der Mitgliedsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofes (ICC) fand in Den Haag am vergangenen Montag eine gut besuchte Diskussionsveranstaltung statt, die sich mit der Frage beschäftigte, ob es sinnvoll und möglich ist, eine Anklage gegen die nordkoreanische Führungselite vor dem Strafgerichtshof einzuleiten. Veranstalter des sogenannten "Side Events” der ICC-Versammlung waren die International Coalition to Stop Crimes against Humanity in North Korea (ICNK, Südkorea), die Geoffrey Nice Foundation on Law, History, Politics and Society (Niederlande) und die Giordano-Bruno-Stiftung (Deutschland).

Noch immer steht die internationale Gemeinschaft der Menschenrechtslage in Nordkorea ratlos gegenüber. Seit eine UN-Untersuchungskommission im Februar 2014 ihren Bericht zu dem Themenkomplex veröffentlichte (hier die deutsche Übersetzung des UN-Dokuments), besteht zwar international kein Zweifel mehr am verheerenden Ausmaß der Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Lager für politische Gefangene, öffentliche Exekutionen von Regimekritikern, Sippenhaft über drei Generationen, Zwangsarbeit etc.), allerdings liegt bisher keine Strategie vor, dem effektiv entgegenzuwirken.

Immerhin: Auf die Veröffentlichung des UN-Untersuchungsberichts reagierten die Vertreter Nordkoreas zutiefst verunsichert. Stritt man zuvor alle Vorwürfe als unzutreffend ab, führte dieser Bericht zu widersprüchlichen Reaktionen des Regimes: Zunächst wurden einige Verbrechen gegen die Menschlichkeit zugegeben (z.B. das Betreiben der Lager für politische Gefangene), später jedoch wieder abgestritten. Zweifellos war man in Pjöngjang zutiefst besorgt über die UN-Veröffentlichung und auch über die damit einhergehende Möglichkeit einer Anklage vor dem Internationalen Strafgerichtshof.

Allerdings: Da Nordkorea die Rom-Statuten nicht unterzeichnet hat, hat der Internationale Strafgerichtshof die von der UN-Untersuchungskommission vorgeschlagene Einleitung einer Untersuchung vorerst abgelehnt. In der Veranstaltung zur 15. Versammlung des ICC wurde dennoch erörtert, welche Möglichkeiten es geben könnte, einen Prozess gegen das Regime einzuleiten.

Lesen Sie hier den vollständigen Bericht von der Veranstaltung in Den Haag:
http://hpd.de/artikel/nordkorea-dem-internationalen-strafgerichtshof-13809