gbs-Sondernewsletter vom 20.01.2015 [4]
Gotteslästerungsparagraph abschaffen - Kunstfreiheit stärken!
[4]Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags hat heute die gbs-Petition zur Streichung des sogenannten "Gotteslästerungsparagraphen" 166 StGB auf seiner Internetseite veröffentlicht. Der Paragraph bedroht Künstlerinnen und Künstler mit Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren, wenn sie in ihren Werken religiöse oder weltanschauliche Bekenntnisse in einer Weise "beschimpfen", die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu gefährden. Die Petition kann ab sofort unterzeichnet werden. Die Zeichnungsfrist endet am 17. Februar.









