Newsletter vom 9.2.2026 [1]
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Ansprache von Joachim Volz auf der Kundgebung zur »Demo gegen das katholische Abtreibungsverbot« am 5. Februar in Hamm (Foto: mss/gbs)
- Ein vergifteter Sieg: Joachim Volz erringt Teilerfolg vor Gericht – doch der grundlegende Konflikt ist nicht gelöst
- »§ 166 StGB ist und bleibt ein Einfallstor für Fundamentalisten«: Das Hamburger Verfahren gegen iranische Oppositionelle wurde eingestellt, doch das Problem bleibt
- Kurz notiert: Jacques Tilly auf russischer Fahndungsliste? / Vom Reiz der Sinne / »Die lange Nacht des Atheismus« / Ingrid Matthäus-Maier und Horst Marschall im »Sinnerfüllt«-Podcast
- Die nächsten Termine
Ein vergifteter Sieg
Joachim Volz erringt Teilerfolg vor Gericht – doch der grundlegende Konflikt ist nicht gelöst
Chefarzt Joachim Volz darf nach dem Urteil des LAG Hamm als Kassenarzt wohl wieder medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Das grundlegende Problem ist dadurch aber nicht gelöst, denn religiöse Dogmen bestimmen weiterhin die medizinische Praxis.
»Salopp formuliert sagt das Urteil des LAG Hamm in etwa Folgendes aus: Ärztinnen und Ärzte, die an katholischen Krankenhäusern angestellt sind, dürfen medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche vornehmen – sofern sie ›Joachim Volz‹ heißen und eine fehlerhafte Dienstanweisung erhalten haben«, erklärt gbs-Vorstand Michael Schmidt-Salomon. »Leider hat das Gericht den einfachen Ausweg gewählt und sich auf einen Fehler in der Dienstanweisung des Klinikbetreibers fokussiert, statt sich in der erforderlichen Tiefe mit den Problemen des kirchlichen Arbeitsrechts, dem Auftrag öffentlich bezuschusster Krankenhäuser sowie dem notwendigen Vorrang der ärztlichen Expertise gegenüber überkommenen religiösen Dogmen auseinanderzusetzen. Joachim Volz kann seine Patientinnen nun wohl wieder in professioneller Weise betreuen, aber prinzipiell könnten die Klinikbetreiber ihm schon bald eine alternative Dienstanweisung zustellen, die dies dann möglicherweise wieder unterbindet.«
Ob es dazu kommen wird, wisse niemand: »Vielleicht wartet die Klinikleitung den Renteneintritt von Joachim Volz im kommenden Jahr ab und ersetzt ihn durch einen Nachfolger, der weniger widerständig ist und kein öffentliches Aufsehen erregt. Deshalb dürfte es lohnend sein, den jetzigen Rechtsstreit nach dem vergifteten Sieg in Hamm fortzusetzen. Zwar hat das LAG die Revision nicht zugelassen, aber auch dagegen kann man vorgehen, da die grundlegenden Fragen, die über diesen Einzelfall hinausgehen, gerichtlich noch nicht geklärt sind.«
Schmidt-Salomon hat diese grundlegenden Fragen bereits in seiner Rede auf der »Demo gegen das katholische Abtreibungsverbot« angesprochen, die kurz vor der Verhandlung am LAG Hamm stattfand. Darin hieß es u.a.: »Wir müssen verhindern, dass religiöse Dogmen die medizinische Praxis bestimmen, wie dies in einigen Teilen der USA geschieht. Deshalb fordern wir eine weltanschaulich neutrale Medizin im weltanschaulich neutralen Staat!«
Der Philosoph und Vorsitzende der Giordano-Bruno-Stiftung verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass »die Kirchen keinen einzigen Cent in den Betrieb ›ihrer‹ Krankenhäuser investieren, die zu 100 Prozent von öffentlichen Zuschüssen, den Krankenkassen sowie den privaten Leistungen der Patientinnen und Patienten getragen werden.« Es sei schon eine »perfide Herrschaftsstrategie, öffentlich bezuschusste Krankenhäuser zu nutzen, um die eigenen religiösen Partikularinteressen gegen die Interessen der Bevölkerung auszuspielen. Dies muss schnellstmöglich beendet werden, denn Medizin ist keine Glaubenssache!«
Lesen Sie den vollständigen Artikel (mit Fotos von der Demo in Hamm) auf der gbs-Website... [3]
»§ 166 StGB ist und bleibt ein Einfallstor für Fundamentalisten«
Das Hamburger Verfahren gegen iranische Oppositionelle wurde eingestellt, doch das Problem bleibt
Das iranische Mullahregime forderte die Verurteilung der Aktivist*innen, die im August 2022 vor dem »Islamischen Zentrum Hamburg« (IZH) demonstrierten. Die vom »Institut für Weltanschauungsrecht« (ifw) koordinierte Verteidigung konnte jedoch eine Einstellung des Verfahrens erwirken. Dennoch bleibt § 166 StGB ein Problem im säkularen Rechtsstaat.
Den vier Beschuldigten wurde vorgeworfen, im Rahmen ihrer Protestaktion Seiten aus einem Koran angezündet zu haben. Vehement forderte der iranische Staat 2022 die strafrechtliche Verfolgung der Demonstrierenden und bestellte sogar einen hochrangigen Diplomaten ins Außenministerium in Teheran ein. In der Hauptverhandlung am 19. Januar 2026 sollte nun geklärt werden, ob die Angeklagten durch die unterstellte »Beschimpfung des Islam« tatsächlich den »öffentlichen Frieden« gefährdet haben. Dabei stellte sich schnell heraus, dass es bei der Protestaktion nicht um den »Islam als Religion« ging, sondern um das religiös begründete Herrschaftssystem im Iran. So machte Aktivistin Jasmin M. vor Gericht klar, dass sich ihr Protest nicht gegen Muslime gerichtet habe, sondern gegen das iranische Mullahregime, dessen Unterdrückungsapparat sie eindrucksvoll schilderte.
Der Hamburger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Matthias Wisbar brachte die politische Problematik des Verfahrens folgendermaßen auf den Punkt: »Dieses Regime hat Hunderttausende von iranischen Bürgern ermordet, verschleppt, gefoltert, erniedrigt und ins Exil gezwungen. Legitimiert durch den Koran […] Dieses Regime bedroht, quält, ermordet Menschen, weil sie sich nicht an die Vorschriften des Koran halten, indem sie nicht an Gott glauben, als Frauen ihre Haare nicht genug bedecken, schwul sind und vieles mehr.« Daher sei der Koran, seit er die Grundlage der Herrschaft im Iran darstellt, für die Angeklagten kein religiöses Werk, sondern vielmehr ein politisches Unterdrückungsinstrument, das zur Folterung und Ermordung von Verwandten, Freundinnen und Weggefährtinnen geführt habe.
Das Gericht verstand zwar die Motivation der Aktivist*innen und räumte ein, dass das Bundesinnenministerium ihrer zentralen Forderung nach Schließung des IZH zwei Jahre später nachgekommen sei. Dennoch stellte das Gericht mit Blick auf den Wortlaut von § 166 StGB eine Verurteilung der Beschuldigten in Aussicht, falls diese einer Einstellung des Verfahrens gemäß § 153a StPO nicht zustimmen würden. Nach kurzer Beratung mit ihren Rechtsanwälten willigten die Beschuldigten ein.
Nach der Verhandlung in Hamburg erklärte gbs-Vorstand Michael Schmidt-Salomon: »§ 166 StGB ist und bleibt ein Einfallstor für Fundamentalisten, die mit seiner Hilfe rechtsstaatliche Mittel nutzen können, um rechtsstaatliche Prinzipien zu untergraben. Zwar ist es in Hamburg dank des Engagements der Anwälte und des ifw nicht zu einer Verurteilung gekommen, aber allein schon die Möglichkeit, dass man für Kritik an religiösen Herrschaftsnormen strafrechtlich verfolgt werden kann, führt zu einer empfindlichen Einschränkung der Meinungsfreiheit.« So könne § 166 StGB als »Zensurparagraf« wirken, auch wenn es nur selten zu Verurteilungen komme.
Weiterlesen auf der gbs-Website... [4]
Kurz notiert
Jacques Tilly auf russischer Fahndungsliste? Diktatoren hassen Satire, weil Humor ihre auf Einschüchterung beruhende Herrschaftsstrategie untergräbt. Besonders empfindlich zeigt sich dabei das russische Regime, das im vergangenen Jahr eine rechtlich völlig absurde Anklage gegen den Düsseldorfer Karnevalswagenbauer und gbs-Beirat Jacques Tilly erhoben hat (vgl. gbs-Newsletter vom 19.12.2025 [5]). Inzwischen wurde die Verhandlung in Moskau bereits zweimal verschoben. Angeblich soll Tillys Name nun jedoch auf der »internationalen Fahndungsliste Russlands« stehen, wie die »Tagesschau« berichtete [6]: »Das Auswärtige Amt hatte dem Künstler bereits empfohlen, Reisen in Länder besser zu unterlassen, die mit dem Putin-Regime befreundet sind oder gar Auslieferungsabkommen haben.« Tilly selbst zeigt sich von den Einschüchterungsversuchen Moskaus unbeeindruckt. Auf seine satirische Reaktion beim Düsseldorfer Rosenmontagszug in wenigen Tagen darf man gespannt sein...
Vom Reiz der Sinne: Das Gehirn ist ein soziales Organ: Sind unsere Beziehungen zu Menschen allesamt erworben oder genetisch vorgeprägt? Wie erzeugt unser Oberstübchen die Realität, die wir erleben? Hat das Menschenbild der Neurowissenschaft Konsequenzen für unsere Anschauung der Welt? Und wie vernetzen sich Hirn- und KI-Forschung? Große Fragen, die von führenden Experten in der Vortragsreihe »Vom Reiz der Sinne« diskutiert werden, die von Kortizes in Kooperation mit der gbs und dem Bildungszentrum Nürnberg ausgerichtet wird [7].
»Die lange Nacht des Atheismus«: Ohne Gott denken, ohne Gott leben – geht das? Der religionskritische Autor und Journalist Rolf Cantzen hat für den Deutschlandfunk ein ebenso informatives wie unterhaltsames Feature zum Thema »Mensch ohne Gott« produziert. In der fast dreistündigen »Langen Nacht des Atheismus« [8] kommen viele Stimmen aus Philosophie, Theologie und Literatur zu Wort, darunter u.a. der Historiker Volker Reinhard (der für die letzte Ausgabe des »bruno.«-Jahresmagazins [9] einen ausführlichen Artikel zu Giordano Bruno verfasste) sowie die gbs-Mitglieder Helmut Fink, Franz Josef Wetz und Michael Schmidt-Salomon. Die Newsletter-Redaktion hörte das originelle Feature auf der langen Autofahrt zur Volz-Demo in Hamm - und die Zeit verging wie im Flug! Unbedingt empfehlenswert!
Ingrid Matthäus-Maier und Horst Marschall im »Sinnerfüllt«-Podcast: Im gbs-Podcast zu »Humanistischen Lebensgeschichten« von und mit Susanne Bell sind in den letzten beiden Monaten zwei weitere spannende Folgen erschienen: In dem Gespräch »Unbeugsam und kompromissbereit im Bundestag« [10] lässt die ehemalige FDP- und SPD-Spitzenpolitikerin Ingrid Matthäus-Maier (Mitglied des gbs- und ifw-Beirates) prägende Etappen ihrer Biografie und politischen Arbeit Revue passieren. Sie berichtet unter anderem von ihrem Engagement für einen weltanschaulich neutralen Staat, der Neugestaltung der gesetzlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs nach der Wiedervereinigung sowie von sexuellen Übergriffen im Bundestag, deren Zeugin sie wurde. In der Folge »Die Klimakatastrophe war nie weg« [11] erzählt der Geowissenschaftler Horst Marschall (Mitglied des gbs- und HAI-Beirats) zunächst ausführlich von seiner Schul- und Studienzeit und krisiert antiquierte Lehrmethoden, die selbst klugen und interessierten Kindern das Lernen schwer machen können. Im letzten Drittel des Gesprächs rückt Marschall die drohende und zum Teil bereits eingetroffene Klimakatastrophe in den Fokus und plädiert nachdrücklich dafür, den Klimaschutz trotz der aktuellen geopolitischen Konflikte sehr viel entschiedener voranzutreiben.
Die nächsten Termine
Die Termine der nächsten Wochen gibt es, wie immer, im gbs-Terminkalender [12].
Mit freundlichen Grüßen
Das gbs-Newsletter-Team
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