Katholische Kirche lenkt ein [2]
Religionsfreier Franzose muss in Deutschland nun doch keine Kirchensteuer zahlen

Nach den beiden wegweisenden Urteilen des Bundesverfassungsgerichts in der vergangenen Woche zur Selbstbestimmung am Lebensende und zur Stärkung der weltanschaulichen Neutralität im Gerichtssaal ("Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen") kann das von der gbs gegründete Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) einen dritten Erfolg innerhalb weniger Tage vermelden: Im ifw-Fall des Franzosen Thomas Bores hat das Erzbistum Berlin nach fünf Jahren juristischen Streits und mehreren Wellen negativer Medienberichterstattung Ende Februar 2020 den Kirchensteuerbescheid aufgehoben. Ein Kommentar von ifw-Leiterin Jacqueline Neumann.