Das Recht auf Letzte Hilfe
Gedenkfeier für Uwe-Christian Arnold am 21. März in Oberwesel (abgesagt am 9.3.2020 aufgrund der Corona-Krise)
Wohl kein anderer deutscher Arzt hat sich so beherzt für das selbstbestimmte Sterben eingesetzt und ist dabei so viele persönliche Risiken eingegangen wie Uwe-Christian Arnold: Am 21. März will die Giordano-Bruno-Stiftung ihren im letzten Jahr verstorbenen Beirat mit einer Gedenkveranstaltung ehren und zugleich das jüngste Grundsatz-Urteil des Bundesverfassungsgerichts feiern, über das sich vermutlich niemand mehr gefreut hätte als Uwe-Christian Arnold selbst.
ACHTUNG: Aufgrund der gestiegenen Sorge vor Ansteckung mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) sowie den zu erwartenden administrativen Maßnahmen zur Eindämmung der Epidemie fällt die Gedenkveranstaltung am 21.3. aus.
Noch am Tag vor seinem Tod hatte der Arzt und Sterbehelfer eine letzte Stellungnahme verfasst, die bei der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht vorgetragen wurde. Das am Mittwoch erfolgte Urteil des höchsten deutschen Gerichts, das den § 217 StGB für nichtig (also von Beginn an verfassungswidrig) erklärte, hätte Uwe-Chrsitian Arnold zweifellos als Bestätigung seines Lebenswerks empfunden. Dies sah offenkundig auch ZEIT-Redakteurin Evelyn Finger so, die am Tag nach der Urteilsverkündung in der ZEIT ein ganzseitiges Interview veröffentlichte, das sie mit Uwe-Christian Arnold kurz vor dessen Tod im April 2019 geführt hatte.
Auf der Gedenkveranstaltung werden Christians Freunde und Wegbegleiter Arnolds zu Wort kommen und die entscheidenden Stationen der letzlich erfolgreichen "Kampagne für das Recht auf Letzte Hilfe" schildern. Wie es Christian gewollt hätte (denn er war "ein Sterbehelfer, der das Leben liebte"), wird es auf dieser Gedenkfeier nicht nur trockene Worte geben, sondern auch Musik, Speisen und Getränke. Im Vorfeld der Veranstaltung findet zudem ein Strategietreffen im Expertenkreis statt, auf dem erörtert werden soll, wie Christians zentrales Ziel, nämlich die Ermöglichung einer freien und humanen Sterbekultur, nach dem wegweisenden Urteilsspruch aus Karlsruhe realisiert werden kann.
ACHTUNG: Aufgrund der gestiegenen Sorge vor Ansteckung mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) sowie den zu erwartenden administrativen Maßnahmen zur Eindämmung der Epidemie fällt die Gedenkveranstaltung am 21.3. aus.
Die Gedenkveranstaltung für Christian Arnold am gbs-Stiftungssitz (Haus Weitblick, Auf Fasel 16, 55430 Oberwesel) am Samstag, dem 21. März, beginnt um 18.00 Uhr mit einem Sektempfang. An die Gedenkfeier schließt sich gegen 20.30 Uhr ein gemeinsamer Umtrunk mit Speisen an. Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei, eine vorherige verbindliche Anmeldung über dieses Webformular jedoch unbedingt erforderlich.