„Wir müssen die weltanschauliche Schieflage in unserem Rechtssystem beheben!“ [2]
Das Institut für Weltanschauungsrecht setzt sich für die Neutralität des Staates ein

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1965 festgestellt, dass das Grundgesetz den Staat als "Heimstatt aller Staatsbürger" zu "weltanschaulich-religiöser Neutralität" verpflichtet. In der Praxis wird dieses Rechtsprinzip jedoch häufig verletzt. Das "Institut für Weltanschauungsrecht" (ifw) will diesem Missstand entgegenwirken.