Grundrechte müssen auch in kirchlichen Betrieben gelten! [2]
GerDiA klärt Bundestagsabgeordnete über religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz auf

Sonderrechte kirchlicher Betriebe, die gegen das Grundgesetz verstoßen, müssen beseitigt werden. Dies fordert die Kampagne „Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz“ (GerDiA), die anlässlich der anstehenden Bundestagsanhörung zu den Arbeitsverhältnissen in kirchlichen Sozialeinrichtungen am 26. März sämtliche Abgeordnete des Deutschen Bundestags mit Informationen zum kirchlichen Arbeitsrecht versorgte.