Petition zur Streichung des "Gotteslästerungsparagraphen" abgelehnt [2]
Giordano-Bruno-Stiftung kritisiert "realitätsblinde Argumentation" des Deutschen Bundestags

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags hat die von gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon eingereichte Petition zur Streichung des sogenannten Gotteslästerungsparagraphen 166 StGB abgelehnt. "Angesichts der Dominanz von CDU/CSU-Vertretern im Petitionsausschuss haben wir mit diesem Ergebnis gerechnet", sagte Schmidt-Salomon. "Dennoch verblüfft die realitätsfremde Argumentation, die in der Begründung zum Ausdruck kommt. Die politisch Verantwortlichen scheinen es völlig zu ignorieren, dass dieser reaktionäre Paragraph religiöse Fundamentalisten zusätzlich motiviert, kritische Künstlerinnen und Künstler zu bedrohen."