You are here

»Der alte § 218 könnte bald Geschichte sein!«

73 Verbände fordern Bundestagsabgeordnete auf, dem Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zuzustimmen

218_schwangerschaftsabbruch_fundamental_rights.jpg

(Foto: Sabrina Gröschke / Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung, leicht verändert)

Eine breite Allianz aus 73 Verbänden hat heute einen gemeinsamen Appell an die Abgeordneten der demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag veröffentlicht. Darin fordern sie die Parlamentarierinnen und Parlamentarier auf, den interfraktionellen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zu unterstützen, den 236 Abgeordnete vor zwei Wochen eingebracht hatten.

Die Verbände begrüßen die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen, die den Zugang von ungewollt Schwangeren zu einem Schwangerschaftsabbruch sicherstellen und Hürden im Gesundheitssystem abbauen sollen. Sie sehen im Entwurf einen wichtigen Schritt, um eine langjährige gesellschaftliche und wissenschaftliche Debatte in konkrete politische Verbesserungen umzusetzen. Auch 80 Prozent der Menschen in Deutschland sind für diese Gesetzesänderung.

»Die Fakten liegen auf dem Tisch, die Argumente sind ausgetauscht, und die Empfehlungen unabhängiger Expertinnen sind berücksichtigt. Jetzt ist die Zeit zu handeln«, heißt es in dem Schreiben. Die unterzeichnenden Verbände, Organisationen und Netzwerke appellieren an die Abgeordneten: »Stimmen Sie zu und schreiben Sie Geschichte! Unterstützen Sie ungewollt Schwangere und ihre Ärztinnen und Ärzte!«

Der Vorsitzende der Giordano-Bruno-Stiftung Michael Schmidt-Salomon erklärte dazu: »Der aktuelle Gesetzentwurf enthält zwar längst nicht alles, was die Kampagne zur Abschaffung des § 218 StGB als notwendig erachtet hat. Aber in der Kürze der Zeit wird sich wohl kein anderer, weitergehender Vorschlag durchsetzen lassen. Immerhin: Dass der selbstbestimmte Schwangerschaftsabbruch nicht mehr im Strafgesetzbuch, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt wird, und die Kosten für den Abbruch von den Krankenkassen übernommen werden sollen, wäre ein bedeutender Fortschritt gegenüber der jetzigen Rechtslage. Diese historische Chance sollten sich die Mitglieder des Deutschen Bundestags nicht entgehen lassen: Im Idealfall könnte der alte § 218 StGB schon sehr bald Geschichte sein!«

Der Appell wird von folgenden Organisationen unterstützt:

  • Arbeitskreis Frauengesundheit (AKF), Silke Koppermann, 2. Vorsitzende
  • AWO Bundesverband e.V., Kathrin Sonnenholzner, Vorsitzende des Präsidiums
  • BAG Mädchen*politik e.V., Ines Pohlkamp, Vorstand
  • Berliner Erklärung, Monika Schulz-Strelow, Sprecherin
  • Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. (BDP), Thordis Bethlehem, Präsidentin
  • Better Birth Control e.V., Jana Pfenning, Co-Founder
  • Broken Rainbow e. V., Nadja Kühn, systemische Therapeutin
  • BücherFrauen e. V., Marianne Eppelt, 1. Vorsitzende
  • Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung, Dr. Ines P. Scheibe, Koordinierungskreis
  • Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.V., Michaela Frohberg, Vorständin
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbüros und Gleichstellungsstellen, Dr. Marie-Luise Löffler, Bundessprecherin
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V., Linda Conradi, Geschäftsleitung
  • Bundesfachverband Feministische Selbstbehauptung BV Fest e.V., Doris Kroll, Vorstand
  • Bundesforum Männer e.V., Thomas Altgeld, Vorstandsvorsitzender
  • Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof) e.V., Birgit Fritzen, Michaela Frohberg, Dr. Sybille Jung, Alexandra Kühnen, Christina Wolff, Vorständinnen
  • Bundesverband der Frauengesundheitszentren, Sigrid Schellhaas, Doris Braune, Bettina Faulstich, Vorstand
  • Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – Frauen gegen Gewalt e.V. – bff, Katharina Göpner, Geschäftsführerin
  • Bundesverband der Frauengesundheitszentren e.V., Alexandra Kühnen, Vorständin
  • Bundesverband der Migrantinnen in Deutschland e.V., Ceyda Tutan, Vorsitzende
  • Bundesverband der Mütterzentren e.V., Christina Wolff, Vorständin
  • Bundesverband Trans* e.V., Nora Eckert, Vorstand
  • Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e.V.,  Sophia Wirsching, Geschäftsführerin
  • DaMigra, Lourdes Martínez, Vorstandsitzende und Vorstandsprecherin
  • Deutsche Gesellschaft für psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Dr. med. Jana Maeffert, Vorstandsmitglied
  • Deutsche Sektion der Women’s International League for Peace and Freedom (WILPF), Johanna Braun, Ko-Vorsitzende
  • Deutscher Ärztinnenbund, Dr. Christiane Groß, Präsidentin
  • Deutscher Frauenrat, Dr. Beate von Miquel, Vorsitzende
  • Deutscher Frauenring e.V., Elsbeth Claußen, Präsidiumsmitglieds
  • Deutscher Gewerkschaftsbund, Elke Hannack, stellvertretende Vorsitzende
  • Deutscher Hebammenverband e. V., Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin
  • deutscher ingenieurinnenbund e.V., Editha Nentzl, Vorstandsfrau
  • Deutscher Juristinnenbund, Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin
  • Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V., Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorstandsvorsitzender
  • Doctors for Choice Germany, Dr. Alicia Baier, Vorstand
  • Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e.V. Fachverband für Psychologische Beratung und Supervision (EKFuL), Rainer Bugdahn, Vorstandsvorsitzender
  • Evangelische Frauen in Deutschland e.V., Angelika Weigt-Blätgen, Vorsitzende
  • Evangelische Frauen in Hessen und Nassau e.V, Ursula Schmidt, Vorsitzende
  • Familienplanungszentrum Berlin e.V BALANCE, Jens Krable, Geschäftsführer
  • Feministisches Netzwerk für Gesundheit Berlin
  • Frauenzentrum Schleswig e.V., Monika Stade, Beraterin
  • GenderCC – Women for Climate Justice e.V., Dr'in Birte Rodenberg, Mitglied des Vorstands
  • Giordano Bruno Stiftung, Dr. Michael Schmidt-Salomon, Vorsitzender
  • Humanistischer Verband Deutschlands – Bundesverband, Christine Herrmann, Vorstand
  • Institut für Weltanschauungsrecht, Dr. Jessica Hamed, Co-Direktorin
  • IPPF European Network, Micah Grzywnowicz, Regional Director
  • LACHESIS Verband für Heilpraktikerinnen, Anna Bluhm, Geschäftsstelle
  • Kampagne "Abtreibung legalisieren – jetzt!", Leonie Weber, Pressesprecherin
  • Landesfrauenrat Berlin e.V.
  • LandesFrauenRat Hessen, Sigrid Isser, Vorsitzende
  • Landesfrauenrat Saarland e.V., Eva Groterath, Vorsitzende
  • Landesfrauenrat Schleswig-Holstein, Anke Homann, Vorsitzende
  • Medical Students for Choice Berlin, Leoni Alexander, Mitglied
  • Medica Mondiale, Dr. Monika Hauser, Vorständin
  • Mother Hood e.V. Bundeselternorganisation zum Schutz von Mutter und Kind, Katharina Desery, Vorständin
  • Nationales Netzwerk Frauen und Gesundheit, Dr. Ute Sonntag, Koordinatorin
  • Oxfam Deutschland e.V., Serap Altinisik, Vorstandsvorsitzende
  • Pinkstinks Germany e.V., Ariane Lettow, Geschäftsführerin
  • Pro Choice Deutschland e.V., Christiane von Rauch, Vorstandsvorsitzende
  • pro familia Bundesverband, Monika Börding, Bundesvorsitzende und Stephanie Schlitt, stellvertretende Vorsitzende
  • SIGNAL e.V. – Intervention im Gesundheitsbereich gegen Gewalt, Alice Westphal, Vorstandsfrau
  • SJD – Die Falken, Loreen Schreck, Bundesvorsitzende
  • TERRE DES FEMMES Menschenrechte für die Frau, Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin
  • UN Women Deutschland, Elke Ferner, Vorsitzende UN Women Deutschland e.V.
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende
  • Verband berufstätiger Mütter e.V., Cornelia Spachtholz, Vorstandsvorsitzende
  • Verband Wohneigentum Hessen e.V., Andrea Müller-Nadjm, stellvertretende Vorsitzende
  • ver.di, Silke Zimmer, Mitglied des Bundesvorstands
  • Wildwasser e.V., Dorothea Zimmermann, Geschäftsführerin
  • Women on Web, Venny Ala-Siurua, Executive Director
  • Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF), Britta Schlichting, Mitarbeiterin
  • Zentralrat der Konfessionsfreien, Philipp Möller, Vorsitzender, Ulla Bonnekoh, stellvertretende Vorsitzende
  • Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF), Britta Altenkamp, Vorsitzende

Zitate der Verbände:

"Die verbliebene Zeit der Legislaturperiode muss genutzt werden, um diesen Schritt zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruches sowohl für die Frauen, die ungewollt schwanger werden können als auch das medizinische Personal zu gehen!"
Silke Koppermann, 2. Vorsitzende des Arbeitskreises Frauengesundheit (AKF)

"Folgen Sie Ihrem Gewissen und entkriminalisieren Sie mit Ihrem Ja zum Gesetz diese für betroffene Frauen und den helfenden Beteiligten unhaltbare Situation."
Monika Schulz-Strelow, Sprecherin der Berliner Erklärung

"Die BücherFrauen treten als Kulturschaffende für eine offene Gesellschaft ein – eine Gesellschaft, in der Selbstbestimmung selbstverständlich ist."
Marianne Eppelt, 1. Vorsitzende der BücherFrauen e. V.

"Der BfHD setzt sich seiner Gründung vor 40 Jahren für die sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung von Frauen ein und fordert die Abschaffung des §218. Freiberufliche Hebammen begleiten Frauen in allen Phasen der Familienplanung."
Ilona Strache, 1. Vorsitzende des Bunds freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.V.

"Es wird Zeit, dass auch in Deutschland die Beendigung ungewollter Schwangerschaften für die Betroffenen und Ärzt*innen rechtmäßig und außerhalb des StGB geregelt wird. Wir erwarten von alles Demokraten im Deutschen Bundestag die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf als ersten Schritt."
Dr. Ines P. Scheibe, Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung

"Eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches ist lange überfällig. Es geht dabei nicht nur um das Recht von Frauen auf körperliche Selbstbestimmung, sondern auch um eine gesellschaftlich tragfähige Regelung. Die mit dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen sind ausgewogen und unbedingt unterstützenswert. Als Bundesforum Männer befürworten wir die Initiative – auch weil wir überzeugt sind, dass Gleichstellung nur gemeinsam gelingen kann, mit Respekt vor den Rechten und Bedürfnissen aller Geschlechter."
Thomas Altgeld, Vorstandsvorsitzender, Bundesforum Männer e.V.

"§ 218 StGB kriminalisiert und stigmatisiert ungewollt Schwangere und schränkt das Selbstbestimmungsrecht von Frauen über ihren Körper und ihr Leben massiv ein. Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Deutschlands setzen sich bereits seit Jahrzehnten umfassend für eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ein. Auch die von der Bundesregierung eingesetzte, unabhängige Expert*innenkommission war im April zu einem eindeutigen Schluss gekommen: § 218 StGB verstößt gegen verfassungsrechtliche, völkerrechtliche und europarechtliche Vorschriften. Als BAG der kommunalen Frauenbüros und Gleichstellungsstellen unterstützen wir daher mit Nachdruck den kürzlich eingebrachten  Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs und den Entschließungsantrag zur Versorgungslage ungewollt Schwangerer. Jetzt ist die Zeit, diesen wichtigen Schritt für die Selbstbestimmung und den Schutz von ungewollt Schwangeren zu gehen!"
Dr. Marie-Luise Löffler, Bundessprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

"Körperliche und sexuelle Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht. Es wird höchste Zeit, die Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch zu reformieren und ungewollt Schwangeren einen niedrigschwelligen und kostenfreien Zugang zu den gewünschten medizinischen Maßnahmen zu garantieren."
Katharina Göpner, Geschäftsführerin des Bundesverbands Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – Frauen gegen Gewalt e.V. (bff)

"Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist unverzichtbar. Gute Beratung und sichere Schwangerschaftsabbrüche gehören für uns dazu."
Yvonne Plöger, Vorständin, Bundesverband der Mütterzentren e.V.

"Die Einschränkung reproduktiver Rechte ist nichts anderes als der Entzug von Grundrechten und zudem eine unzulässige staatliche Einmischung in die Lebensplanung von Menschen. Grundrechte sind nicht teilbar."
Nora Eckert, Vorstand des Bundesverbandes Trans*

"Der Deutsche Ärztinnenbund sieht durch die Gesetzesvorlage einen Fortschritt für die Straffreiheit ungewollt schwangerer Frauen. Der DÄB ist jedoch auch aus ärztlicher Sicht sehr damit einverstanden, dass diese Straffreiheit nicht, wie zuvor gefordert, bis zur 22 Schwangerschaftswoche (SSW) gilt, da die Grenze der Lebensfähigkeit der Ungeborenen schon nahe an der 22 SSW liegt."
Dr. Christiane Groß, Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes e.V. (DÄB)

"Die breite Unterstützung im Bundestag für den Gesetzesentwurf zur Entkriminalisierung der Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12. Schwangerschaftswoche spiegelt auch das Meinungsbild in der Bevölkerung. Das Thema spaltet nicht die Gesellschaft, wie einige Politiker in den letzten Tagen behauptet haben. Es ist an der Zeit, die Empfehlungen der Expertenkommission umzusetzen und Paragraph 218 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen."
Elsbeth Claußen, Präsidiumsmitglied, Deutscher Frauenring e.V.

"Als gynäkologische Fachgesellschaft mit besonderem Augenmerk auf die psychische Gesundheit unterstützen wir den Antrag und hoffen, dass damit bestehende Hürden abgebaut werden, die sich belastend auf unsere Patient*innen auswirken."
Dr. med. Jana Maeffert, Vorstandsmitglied der DGPFG (Deutsche Gesellschaft für psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe)

"In der Gesellschaft besteht große Einigkeit: 80 Prozent der Menschen in Deutschland fordern die Entkriminalisierung des Abbruchs in der Frühschwangerschaft. Die Bundestagsabgeordneten sind jetzt in der Pflicht, den Willen der Bevölkerung umzusetzen. Stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu, um die Gesundheitsversorgung ungewollt Schwangerer endlich zu verbessern."
Dr. Beate von Miquel, Deutscher Frauenrat

"Jetzt ist es an der Zeit, Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln. Frauen sollten beim frühen Schwangerschaftsabbruch keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten müssen. In dieser schwierigen persönlichen Situation dürfen sie nicht noch zusätzlich belastet und stigmatisiert werden. Vielmehr müssen sie bekommen, was sie tatsächlich brauchen: Informationen, professionelle Beratung und Zugang zu sicherer Gesundheitsversorgung."
Elke Hannack, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes

"Die Abgeordneten haben die historische Gelegenheit, die Gesundheit von ungewollt Schwangeren und die Arbeit von uns Ärzt*innen spürbar zu verbessern. Sie haben die Wissenschaft, die Menschenrechte, die Empfehlung einer Expertinnenkommission und den Willen der Wähler*innen hinter sich."
Dr. med. Alicia Baier, Vorstandsmitglied bei Doctors for Choice Germany

"Schwangerschaftsabbruch für Alle – ein Recht, das frei von Diskriminierung und Rassismus gewährleistet sein muss. Insbesondere für migranten- und geflüchtete Frauen muss der Zugang zu sicheren Abtreibungen ohne Barrieren und unabhängig von ihrem rechtlichen Status garantiert werden."
Lourdes Martínez, Vorstandsitzende und Vorstandsprecherin bei DaMigra, Dachverband der Migrantinnenorganisationen

"Der aktuelle Gesetzentwurf enthält zwar längst nicht alles, was die Kampagne zur Abschaffung des § 218 StGB als notwendig erachtet hat. Aber in der Kürze der Zeit wird sich wohl kein anderer, weitergehender Vorschlag durchsetzen lassen. Immerhin: Dass der selbstbestimmte Schwangerschaftsabbruch nicht mehr im Strafgesetzbuch, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt wird, und die Kosten für den Abbruch von den Krankenkassen übernommen werden sollen, wäre ein bedeutender Fortschritt gegenüber der jetzigen Rechtslage. Diese historische Chance sollten sich die Mitglieder des Deutschen Bundestags nicht entgehen lassen: Im Idealfall könnte der alte § 218 StGB schon sehr bald Geschichte sein!"
Dr. Dr. Michael Schmidt-Salomon, Vorsitzender der Giordano-Bruno-Stiftung

"IPPF European Network ruft den Deutschen Bundestag auf, sich für die reproduktive Freiheit einzusetzen, indem er für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs stimmt. Dies ist eine entscheidende Gelegenheit, die schädliche Stigmatisierung der grundlegenden Gesundheitsversorgung in Deutschland zu beenden, den Kostenübernahme durch Krankenkassen sicherzustellen und diskriminierende Zugangsbarrieren abzubauen. Wir fordern die Parlamentarierinnen und Parlamentarier auf, diesen wichtigen Schritt zur Förderung der reproduktiven Gerechtigkeit für alle zu tun."
Micah Grzywnowicz, Regionaldirektor, IPPF European Network

"Mit der vorgeschlagenen Neuregelung werden Schwangerschaftsabbrüche entstigmatisiert und das Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren gestärkt. Der djb sieht den Entwurf insofern als Meilenstein und wichtigen Startschuss für reproduktive Gerechtigkeit."
Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb)

"Als gynäkologische Fachgesellschaft mit besonderem Augenmerk auf die psychische Gesundheit unterstützen wir den Antrag und hoffen, dass damit bestehende Hürden abgebaut werden, die sich belastend auf unsere Patient*innen auswirken."
Dr.med. Jana Maeffert, Vorstandsmitglied der DGPFG, Deutsche Gesellschaft für psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe

"Wir begrüßen den fraktionsübergreifend von Abgeordneten des Bundestages am 14. November 2024 eingereichten Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs sowie den Gruppenantrag zur Verbesserung der Versorgungslage ungewollt Schwangerer. Der Gesetzentwurf orientiert sich an den Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten interdisziplinären Expertinnenkommission zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs und nimmt Handlungsbedarfe aus aktuellen wissenschaftlichen Studien auf.  Er verweist zudem auf die Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation sowie auf internationale Menschenrechtsregelungen, zu deren Umsetzung sich Deutschland als Vertragsstaat verpflichtet hat. Die Abgeordneten des Bundestages haben noch in dieser Legislaturperiode die Chance, für einen rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruch zu stimmen."
Rainer Bugdahn, Vorstandsvorsitzender Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e.V. Fachverband für Psychologische Beratung und Supervision (EKFuL)

"Der Humanistische Verband Deutschlands – Bundesverband begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf zu §218. Es ist zwar nicht der wirkliche Meilenstein, aber immerhin ist ein von der Frau gewollter Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten dann nicht mehr rechtswidrig."
Christiane Herrmann, Vorstand, Humanistischer Verband Deutschlands – Bundesverband e.V.

"Wir sind froh, dass sich 15 Landesfrauenräte und damit ca. 10.000.000 Frauen aus Deutschland im Sommer hier in Saarbrücken für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ausgesprochen haben. Wir sind überzeugt, dass mit einem anderen Konzept als nach derzeitiger Rechtslage wirksamer der Schutz des ungeborenen Lebens verwirklicht werden kann."
Eva Groterath, Vorsitzende, Landesfrauenrat Saarland e.V.

"Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags haben JETZT die Chance, feministische Geschichte zu schreiben: Schwangerschaftsabbrüche müssen endlich entkriminalisiert werden! Wir wissen aus unserer Arbeit mit Überlebenden sexualisierter Kriegsgewalt, dass das Recht von Frauen auf ihre körperliche Selbstbestimmung weltweit infrage gestellt wird. Deutschland kann nun mit gutem Beispiel vorangehen und ein wichtiges Zeichen für Frauenrechte setzen."
Dr. Monika Hauser, Gründerin und Vorstandsvorsitzende von medica mondiale e.V.

"So wie wir als Elternorganisation eine sichere und selbstbestimmte Geburtshilfe fordern, unterstützen wir auch das Recht sichere und legale Schwangerschaftsabbrüche."
Katharina Desery, Vorständin von Mother Hood e.V.

"Wer eine Schwangerschaft selbstbestimmt abbrechen möchte, darf nicht kriminalisiert werden. Wir fordern Hilfe und Unterstützung in einem neuen gesetzlichen Konzept statt Stigmatisierung durch einen überholten Straftatbestand!"
Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands – Gesamtverband e.V.

"Wir müssen diese Chance nutzen und fordern zur sofortigen Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen auf!"
Ariane Lettow, Geschäftsführerin von Pinkstinks Germany e.V.

"Endlich ist er da, der längst fällige erste Schritt in die richtige Richtung: Der Gesetzentwurf der Parlamentarier*innengruppe. Wir und Ihre Wähler*innen erwarten von unseren Bundestagsabgeordneten*: Setzen Sie einen Schlussstrich hinter 153 Jahre Paragraf 218. Stimmen Sie  diesem Gesetzentwurf zu  und ermöglichen ungewollt Schwangeren legale, sichere, kostenlose Abbrüche. Wir zählen auf Sie!"
Christiane von Rauch, Vorständin, Pro Choice Deutschland e.V.

"Wir alle sind oder kennen Menschen, die eine Schwangerschaft beendet oder andere dabei unterstützt haben. Das geltende Gesetz zum Schwangerschaftsabbruch belastet ungewollt Schwangere, schreckt Ärzte und Ärztinnen ab. Das kann, muss und darf nicht so bleiben. Nach 30 Jahren ist es Zeit, dass die Mitglieder des Bundestags jetzt Verantwortung übernehmen, Zeit für diese Gesetzesänderung in Richtung Menschenrechte und gute Gesundheitsversorgung."
Monika Börding, Vorsitzende des pro familia Bundesverbands

"Das Recht auf Abtreibung, die Kostenübernahme und besonders eine Entmoralisierung des Schwangerschaftsabbruchs sind auch für Mädchen und junge Frauen essenziell. Nur so können sie selbstbestimmt über ihren Körper und ihre Zukunft entscheiden. Als Kinder- und Jugendverband sehen wir in einer Gesetzesänderung einen wichtigen Schritt hin zu Gleichberechtigung und sozialer Gerechtigkeit besonders auch für Mädchen und junge Frauen."
Loreen Schreck, Bundesvorsitzende, SJD – Die Falken

"Jetzt ist die Zeit und die Chance für eine gesetzliche Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen! Generationen von Frauen wurden durch den Paragraf 218 StGB kriminalisiert und in ihrer Selbstbestimmung massiv eingeschränkt. TERRE DES FEMMES setzt sich dafür ein, dass Schwangerschaftsabbrüche legal zugänglich sind - ohne Hürden, ohne Diskriminierung, ohne patriarchale Bevormundung. Der vorgelegte interfraktionelle Gesetzesentwurf geht wichtige und längt überfällige Schritte in diese Richtung – die Abgeordneten des Bundestages müssen diese historische Chance nutzen!"
Sina Tonk, Bereichsleiterin Referate TERRE DES FEMMES e.V.

"Die Entkriminalisierung von ungewollt Schwangeren und Ärzt*innen ist längst überfällig. Dies verbessert die Versorgungslage und ermöglicht eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Wir brauchen JETZT eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs."
Elke Ferner, Vorstandsvorsitzende von UN Women Deutschland

"Die Neuregelung ist dringend erforderlich, um die Selbstbestimmung und körperliche Autonomie von Frauen zu stärken. Die geforderte Gesetzesänderung ermöglicht auch eine bessere Ausbildung unserer MedizinInnen und damit eine sicherere medizinische Versorgung."
Andrea Müller-Nadjm, stellv. Landesvorsitzende des Verbandes Wohneigentum Hessen e.V.

"Politik muss endlich handeln und die Bevormundung von Frauen beenden. Die jetzige Gesetzesinitiative ist ein guter erster Schritt. Schwangerschaftsabbrüche müssen endlich entkriminalisiert werden!"
Silke Zimmer, Mitglied des Bundesvorstands, zuständig für Frauen- und Gleichstellungspolitik bei der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di

"Eine Befragung aus dem Frühjahr 2024 zeigt, dass die große Mehrheit der Wählerinnen und Wähler aller Parteien eine Regelung des sicheren Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des § 218 unterstützt. Auch die Menschen in Kirchen und Religionsgemeinschaften stimmen mit deutlicher Mehrheit zu. Schlechte Gesetze, die im Wesentlichen auf überholten Überzeugungen beruhen, gehören geändert - der ins Parlament eingebrachte Gesetzentwurf zeigt, wie es geht."
Ulla Bonnekoh, stellvertretende Vorsitzende des Zentralrats der Konfessionsfreien

"Es ist an der Zeit, dass alle Menschen das Recht haben, über ihren Körper und ihre Familienplanung selbst zu entscheiden. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf aus der Mitte des Bundestages ist ein Meilenstein für den Schutz der reproduktiven Rechte, für die Selbstbestimmung und körperliche Autonomie von Schwangeren! Endlich soll der Schwangerschaftsabbruch in den ersten 12 Wochen aus dem Strafgesetzbuch genommen werden. Gleichzeitig werden wir uns weiterhin gegen eine Fristen- und Indikationsregelung aussprechen und uns für ein Recht auf flächendeckende Beratungsangebote stark machen. Eine Beratungsflicht lehnen wir kategorisch ab."
Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforums Familie e. V. (ZFF)