»Im Konfliktfall entscheide ich mich für die Gesundheit der Frauen – und gegen die Dogmen der Kirche«
Beim Rechtsstreit des Gynäkologen Joachim Volz mit einem christlichen Krankenhausträger geht es um zentrale Grundrechte

Das »christliche Krankenhaus« Lippstadt untersagt dem Leiter der dortigen Frauenklinik, Prof. Dr. Joachim Volz, medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, doch der Arzt leistet Widerstand, um Frauen in Notlagen weiterhin helfen zu können. Sein Rechtsfall könnte viele »Selbstverständlichkeiten« in Frage stellen – nicht nur das kirchliche Arbeitsrecht, sondern auch die Rolle konfessioneller Träger in der Wohlfahrtspflege sowie die gesetzlichen Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch und zur Fortpflanzungsmedizin.