You are here

Bundesweiter Aktionstag gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz

GerDiA-Kampagne am 8. September in 15 deutschen Städten

grundgesetz.jpg

Karikatur: Jacques Tilly

Mit Aktionen und Infoständen in 15 deutschen Städten macht die Kampagne "Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz" (GerDiA) am 8. September 2012 darauf aufmerksam, dass Konfessionslose in Sozialeinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft keine Anstellung finden. "Die Grundrechte müssen auch bei Caritas und Diakonie Vorrang haben", erklärt die Sprecherin der Kampagne Ingrid Matthäus-Maier. Es sei nicht hinnehmbar, dass einer Ärztin oder einem Altenpfleger im Falle eines Kirchenaustritts fristlos gekündigt werden dürfe.

Mit den Aktionen an belebten Plätzen in den Innenstädten will GerDiA möglichst viele Menschen für die Diskriminierung in Sozialeinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft sensibilisieren und der Forderung Nachdruck verleihen, dass auch dort das Betriebsverfassungsgesetz und Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gelten muss – was bisher nicht der Fall ist.

Infostände und Aktionen gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz wird es am 8. September geben in Berlin, Dortmund, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt (Main), Freiburg, Hannover, Heidelberg, Kassel, Köln, Mainz, München, Osnabrück, Stuttgart und Trier (genaue Daten unter http://www.gerdia.de/node/128).

Hintergrund

Das Betriebsverfassungsgesetz findet in kirchlichen Einrichtungen keine Anwendung (BetrVG § 118, Abs. 2). Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nimmt Beschäftigungsverhältnisse bei Kirchen und ihren Einrichtungen vom Verbot der unterschiedlichen Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung aus (AGG § 9). Dadurch gibt es bis heute über eine Million Arbeitsplätze, zu denen Juden, Muslime, Buddhisten und Konfessionslose keinen Zugang haben. Dabei geht es nicht um kirchliche Tätigkeiten im eigentlichen Sinne, wie Seelsorge und Verkündigung, sondern um Ärzte und Kindergärtnerinnen, Krankenpfleger und Bürokräfte, Reinigungspersonal und Hausmeister.

Wer in kirchlichen Sozialeinrichtungen beschäftigt ist, muss nicht nur auf das Recht auf Religionsfreiheit verzichten, sondern auch das Privatleben nach den Vorstellungen der Kirche ausrichten. Bei einem Verstoß droht die Kündigung. Ein Kirchenaustritt oder Wechsel der Glaubensrichtung führt generell zur Entlassung, in katholischen Einrichtungen sind auch die Wiederverheiratung nach einer Scheidung oder das öffentliche Bekenntnis zu einer homosexuellen Partnerschaft Kündigungsgrund.

Getragen wird die Kampagne "Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz" (GerDiA) vom Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) und der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs). Auf der Webseite www.gerdia.de finden sich alle grundlegenden Informationen zum Thema einschließlich zahlreicher Fallbeispiele.

Link zum Thema:

"Tendenzschutz ist nicht gleich Tendenzschutz": Interview mit Stiftungssprecher Michael Schmidt-Salomon
http://www.diesseits.de/aktuelles-heft/tendenzschutz-nicht-gleich-tenden...

Karikaturen von Jacques Tilly

gbs-Beirat Jacques Tilly ließ es sich nicht nehmen, exklusiv für den GerDiA-Aktionstag neue Karikaturen zu zeichnen. Zum Start der Diashow klicken Sie bitte auf das erste Bild.

 

 

 

 

 

 

 

Copyright-Hinweis:

Die Karikaturen können frei verwendet werden, sofern sie nicht verändert werden. Jacques Tilly und die gbs behalten sich jedoch das Recht vor, all jenen die Publikationsrechte zu entziehen, die in gravierender Weise gegen die Prinzipien des Humanismus verstoßen. Vertretern diskriminierender Ideologien (Rassisten, Ethnozentristen, Antisemiten etc.) ist die Nutzung der Zeichnungen untersagt.