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Heidenspaß an Karfreitag

Warum man an »stillen Tagen« tanzen und »Das Leben des Brian« sehen darf

Alle Jahre wieder erinnert die Giordano-Bruno-Stiftung daran, dass das "Tanzverbot" an Karfreitag nicht für diejenigen gilt, die aus weltanschaulichen Gründen gegen die "stillen Tage" antanzen. Aus diesem Grund finden heute zahlreiche Heidenspaß-Partys in Deutschland statt sowie Aufführungen des Monty-Python-Films "Das Leben des Brian", der aufgrund der Feiertagsgesetze eigentlich nicht öffentlich gezeigt werden darf.

Der weltanschaulich neutrale Staat darf nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2016 organisierten Freigeistern nicht mehr das Recht absprechen, ihre vom Christentum abweichende Bewertung der "stillen Tage" durch "Heidenspaß-Partys" und "Freigeister-Tanzveranstaltungen" zum Ausdruck zu bringen. Daraufhin organisierte der Bund für Geistesfreiheit (bfg München), der gegen die bayerische Feiertagsgesetzgebung in Karlsruhe geklagt hatte, zusammen mit der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) 2017 eine erste, verfassungsrechtlich abgesicherte "zünftige Karfreitagssause" mit Musik, Kabarett und Filmvorführungen in München. In ähnlicher Weise finden heute in mehreren Städten Heidenspaß-Partys statt, u.a. in München, Würzburg, Stuttgart, Heidelberg und Bochum.

Bei vielen dieser Veranstaltungen wird der Monty-Python-Film "Das Leben des Brian" gezeigt, der zu den rund 700 Filmen gehört, die an "stillen Feiertagen" nicht öffentlich aufgeführt werden dürfen (siehe hierzu auch den aktuellen Artikel von "TV Spielfilm"). In Bochum und Stuttgart mussten die Veranstalter (Religionsfrei im Revier und gbs Stuttgart) klagen, um die Aufführung durchzusetzen. Noch in diesem Jahr lenkte die Stadt Stuttgart erst in letzter Minute ein und erteilte die Ausnahmegenehmigung, wie von der gbs-Regionalgruppe gefordert, ohne Schankverbot und ohne Gebühren. In Würzburg wird die diesjährige Filmaufführung von einer christlichen "Gebets-Mahnwache" begleitet, was den Presserummel um die Veranstaltung noch einmal verstärkte.


Tanzlizenz an Karfreitag

2018 erteilten die Giordano-Bruno-Stiftung und der bfg München humanistischen Veranstaltern eine bundesweite "Tanzlizenz" für "Heidenspaß-Partys". Grundlage hierfür ist das "Wort zum Karfreitag" mit dem "humanistischen Tanzsegen", das gbs-Sprecher Michael Schmidt-Salomon bei der Münchener "Heidenpaß-Party" 2017 sprach. Voraussetzung für die kostenfreie und unbürokratische Erteilung einer "humanistischen Tanzlizenz an Karfreitag" ist, dass die Tanzveranstaltung offiziell als "Heidenspaß-Party" ausgewiesen wird. Außerdem sollten die Besucherinnen und Besucher vor dem Betreten des Veranstaltungsortes durch ihre Unterschrift auf der Eintrittskarte bestätigen, "a) dass sie einer humanistischen Weltanschauung folgen, b) weder an Götter noch an Elfen, Kobolde oder Dämonen glauben und c) dass jede noch so kleine rhythmische Zuckung ihres Körpers auf der Heidenspaß-Party Ausdruck dieses weltanschaulichen Bekenntnisses ist".