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Newsletter vom 3.6.2026

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Berliner Büro der Organisation »Islamic Relief Deutschland« (Foto: Giordano-Bruno-Stiftung)


Islamistische Anschläge finanziert mit deutschen Steuergeldern?

Erstmals veröffentlichte Dokumente belegen den fahrlässigen Umgang des Staates mit dem Politischen Islam

Fünf Jahre kämpfte das »Institut für Weltanschauungsrecht« (ifw) für die Veröffentlichung eines geheim gehaltenen Prüfberichts des Bundesrechnungshofs zur staatlichen Finanzierung der Organisation »Islamic Relief«. Die nun zugänglichen Dokumente offenbaren, so ifw-Beirätin Seyran Ateş, »eine erschreckende Naivität des Auswärtigen Amtes, das bis 2019 eine Organisation mit engen Verbindungen zur Hamas und Muslimbrüderschaft unterstützte, ohne Kenntnis von der konkreten Verwendung der Gelder zu haben.«

Der zweiteilige Prüfbericht des Bundesrechnungshofs ist nun erstmals über die Websites der Giordano-Bruno-Stiftung und des Instituts für Weltanschauungsrecht öffentlich zugänglich. Teil 1 beschäftigt sich damit, ob »Islamic Relief Deutschland« (IRD) überhaupt als Empfänger staatlicher Fördergelder geeignet war, Teil 2 mit der Frage, ob das Auswärtige Amt (AA) seiner Pflicht nachgekommen ist, die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder durch IRD zu gewährleisten. In beiden Fällen kommt der Bundesrechnungshof zu einem negativen Ergebnis und stellt dem Auswärtigen Amt ein denkbar schlechtes Zeugnis aus.

»Der bemerkenswert kritische Prüfbericht des Bundesrechnungshofs dokumentiert eine erschreckende Naivität des Staates im Umgang mit dem Politischen Islam. Dieser zeichnet sich nämlich, wie wir u.a. in der Gründungsresolution des ›Arbeitskreises Politischer Islam‹ (AK Polis) dargelegt haben, durch eine enge Verzahnung von legalistischem und gewaltbereitem Islamismus aus«, erklärt Seyran Ateş. »Der Gründer der Hamas, Scheich Ahmed Jassin, sagte einmal, der politische und der militärische Flügel seien ›ein Körper‹. Man dürfe den Flügel nicht vom Körper trennen, da der Körper sonst nicht mehr in der Lage sei, zu fliegen. Das heißt: Unterstützt man islamistische Wohltätigkeitsorganisationen, so fördert man den militärischen Flügel der Islamisten gleich mit! Will man den Menschen in den Krisengebieten, etwa dem Gazastreifen, wirklich helfen, so wäre die Bundesregierung gut beraten, weltanschaulich neutrale Hilfsorganisationen einzusetzen, die weder zur islamischen Missionierung noch zur christlichen Gegenmissionierung eingesetzt werden können.«

Große Hoffnung setzt Ateş nun auf den »Beraterkreis Islamismusprävention und Islamismusbekämpfung«, der vom Bundesinnenministerium im November 2025 berufen wurde. Dessen Aufgabe soll u.a. darin bestehen, den im Koalitionsvertrag vereinbarten »Bund-Länder-Aktionsplan Islamismusbekämpfung« auszuarbeiten, wobei insbesondere die Verbindung von legalistischem und militanten Islamismus in den Blick genommen werden soll. »Ich hoffe, dass die Veröffentlichung des Prüfberichts den Druck in diese Richtung erhöht«, sagt Ateş. »Es sollte später jedenfalls niemand behaupten können, er oder sie hätte von alledem nichts gewusst.«

Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung, die auch von internationalen Medien aufgegriffen wurde, auf der gbs-Website... 


»Von Fremd- zu Selbstbestimmung«

Warum das Ende des Transsexuellengesetzes überfällig war

Wer sich zum Thema »Transgeschlechtlichkeit« äußert, betritt vermintes Gebiet. Das Netz ist voll mit »woken« und »anti-woken« Reaktionen auf das »Selbstbestimmungsgesetz« (SBGG), das seit 2024 eine niedrigschwellige Änderung des Geschlechtseintrags ermöglicht. Dass man sich diesem Streitthema auch ohne ideologische Scheuklappen nähern kann, zeigt eine Stellungnahme, die jetzt von der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) veröffentlicht wurde.

Vor allem die Frage nach der Definition des »biologischen Geschlechts« hat in den letzten Jahren Streit ausgelöst. Während die einen das SBGG angriffen, weil es angeblich die Tatsache der Zweigeschlechtlichkeit im Sinne eines postmodernen Beliebigkeitsdenkens ignoriere, behaupteten andere, Geschlecht sei bloß eine »soziale Konstruktion«. Wie die gbs-Stellungnahme verdeutlicht, beruhen beide Positionen auf Fehlannahmen: Zum einen gibt es einen klaren Dualismus von »männlich« und «weiblich« auf der Ebene der Keimzellen (Gameten), nämlich Individuen, die entweder Samenzellen (männlich) oder Eizellen (weiblich) produzieren, zum anderen jedoch lässt sich auf der Ebene des Phänotyps (der äußeren Erscheinungsform) eine große Heterogenität feststellen, ein Kontinuum, das von »eindeutig weiblich« über »androgyn« bis »eindeutig männlich« reicht, wobei gerade bei trans-Personen ein männlicher Gametentyp mit einem klar weiblichem Phänotyp verbunden sein kann und umgekehrt.

Der Deutsche Bundestag hat vor mehr als vier Jahrzehnten versucht, dieser Tatsache Rechnung zu tragen, indem er 1981 das sogenannte »Transsexuellengesetz« (TSG) verabschiedete, das erstmals eine Änderung des Geschlechtseintrags (»große Lösung«) oder zumindest des Vornamens (»kleine Lösung«) erlaubte. Allerdings waren die Hürden für die Anerkennung extrem hoch. So verlangte die »große Lösung« des TSG nicht nur beträchtliche monetäre Kosten (die teils von der Allgemeinheit getragen wurden) und demütigende Zwangsgutachten mit absurden »Alltagstests«, sondern auch Sterilisierungen, invasive operative Anpassungen und Zwangsscheidungen.

Die hohen Hürden des Gesetzes waren, wie Thorsten Barnickel (Bioinformatiker), Jessica Hamed (Juristin), Michael Schmidt-Salomon (Philosoph) und Volker Sommer (Evolutionsbiologe) in ihrer Stellungnahme darlegen, nicht darauf angelegt, »legitime Interessen von Dritten« zu schützen, »sondern spiegelten christlich-konservative Sittlichkeitsvorstellungen wider – nicht zuletzt, um bereits den Anschein einer rechtlichen Legitimation eheähnlicher Gemeinschaften homosexueller Paare zu verhindern.« Nach einer Analyse der Hintergründe und Konsequenzen des »Transsexuellengesetzes« kommt das gbs-Autorenteam daher zu einem klaren Urteil: »Trotz fortschrittlicher Elemente pervertierte das TSG den liberalen Rechtsstaat, da dieser sich religiösen Ehekonzepten stärker verpflichtet fühlte als Rechten auf körperliche Selbstbestimmung.«

Im Unterschied zum TSG genügt das SBGG nach Ansicht des gbs-Autorenteams den »Grundanforderungen an eine rationale, evidenzbasierte und weltanschaulich neutrale Gesetzgebung«. Es stellt einen bedeutsamen rechtspolitischen Fortschritt dar, denn es stärkt das Selbstbestimmungsrecht Betroffener erheblich, indem es ein Gutachtensystem beendet, das nachweislich mit keinerlei Erkenntnisgewinn verbunden war und tief in die Autonomie und Lebensplanung der Betroffenen eingriff. Gleichzeitig stärkt das SBGG aber auch die Selbstbestimmungsrechte Dritter in jenen Bereichen, in denen diese von einer Vornamens- oder Personenstandsänderung direkter betroffen sind als von einer bloßen Anpassung der Ausweisdokumente. So findet sich im SBGG – im Gegensatz zum TSG – ein ausdrücklicher Bezug auf das »Hausrecht«, das es beispielsweise Wettkampf-Veranstaltern erlaubt, eigene Teilnahmeregeln zu definieren, die sich nicht am gültigen Personenstand orientieren müssen. 

Obwohl das SBGG gegenüber dem verfassungswidrigen »Transsexuellengesetz« einen klaren Fortschritt darstellt, wurde über die rechtliche Problematik des TSG und dessen Nachteile für die Betroffenen und die Allgemeinheit in der öffentlichen Debatte kaum gesprochen. Stattdessen herrschte ein unproduktiver, von ideologischen Vorbehalten bestimmter Widerstreit vor, was in der gbs-Stellungnahme scharf kritisiert wird: »Wäre auch nur ein Bruchteil der Energie, die zwecks Beschwörung hypothetischer Missbrauchsszenarien oder der Projektion postmoderner Ideologien in das SBGG investiert wurde, verwendet worden, Erfahrungen aus über 40 Jahren Transsexuellengesetz zu berücksichtigen, wäre der immense Fortschritt rasch deutlich geworden.«

Gegen Ende der Stellungnahme kommt das Autorenteam auf die politischen Rahmenbedingungen zu sprechen, die zu den ideologisch aufgeladenen Grabenkämpfen geführt haben: »Auch wenn das Trans-Thema vergleichsweise wenige Menschen direkt betrifft, ist an ihm – gesamtgesellschaftlich wie innerhalb politischer, akademischer, religiöser oder säkularer Zirkel – ein Kulturkampf entbrannt, der wegen seiner emotiven Aspekte sowohl von liberalen wie konservativen Kräften aufgegriffen und ›vergrößert‹ wird. (…) Dies zeigt sich auch in der deutschen Debatte über Transgeschlechtlichkeit, in der differenzierte Argumente oft weniger zählen als Pauschalisierungen und moralische Verurteilungen. Solchen Entwicklungen wollen wir mit dieser Stellungnahme entgegenwirken.«

Die Stellungnahme kann über die Website der Giordano-Bruno-Stiftung heruntergeladen werden (der Link zum pdf-Dokument findet sich am Ende der Pressemitteilung)... 


Das Glaubenstribunal

Die »Wiener Festwochen« zeigen auf, wie notwendig die Trennung von Staat und Religion ist

Im Rahmen der »75. Wiener Festwochen« fand am vergangenen Wochenende ein dreitägiges »Glaubenstribunal« statt. Die von Milo Rau inszenierte Performance war prominent besetzt, u.a. mit der »Femen«-Aktivistin Inna Shevchenko, den »Charlie Hebdo«-Verantwortlichen Gérard Biard und Laurent Sourisseau sowie der iranischen Schauspielerin und Aktivistin Kosar Eftekhari. Die Abschlussreden hielten Hamed Abdel-Samad und Michael Schmidt-Salomon.

Aus Sicherheitsgründen hatte die Festivalleitung die Mitwirkenden des Tribunals erst kurz vor Beginn der Veranstaltung bekanntgegeben. Tatsächlich war die Durchführung der Performance nur dank der Unterstützung vieler Personenschützer möglich, was die Brisanz des Themas unterstrich. Dies zeigte sich schon bei der Auftaktveranstaltung am Freitagabend, bei der u.a. »Charlie Hebdo«-Herausgeber Gérard Biard sprach, der dem islamistischen Anschlag vom 7. Januar 2015 nur deshalb nicht zum Opfer fiel, weil er an diesem Tag zufällig an einer Veranstaltung in London teilnahm. Biard führte in seinem Vortrag aus, dass jede Religion die Gefahr von Gewalt und Totalitarismus in sich trage und es »Gott« daher nicht erlaubt sein dürfe, »die politische Arena zu betreten«. Eine Haltung, die in den nachfolgenden Tagen immer wieder bekräftigt wurde.

Das Tribunal unter Vorsitz des Menschenrechtsanwalts Wolfgang Kaleck (Gründer und Generalsekretär des »European Center for Constitutional and Human Rights«, ECCHR) wandte sich am Samstag und Sonntag drei Fällen zu, Fall 1: »HOLY SHITSTORM: Zwischen Blasphemie und Kunstfreiheit«, Fall 2: »ENTWENDETE GÖTTINNEN: Der Kult der Aneignung« und Fall 3: »BAD RELIGION: In den Kerkern des Allmächtigen und seiner Theokratien«. Dabei schilderte u.a. Laurent Sourisseau (Künstlername: Riss), wie er den islamistischen Anschlag auf »Charlie Hebdo« erlebte – und überlebte, indem er sich tot stellte, nachdem ihn eine Kalaschnikow-Kugel in der Schulter getroffen hatte. Die iranische Schauspielerin und Aktivistin Kosar Eftekhari sagte vor dem Tribunal aus, warum sie sich der Widerstandsbewegung »Frau, Leben, Freiheit« gar nicht entziehen konnte und was sie erleiden musste, als ihr ein Angehöriger der iranischen Staatspolizei bewusst und nach Ansage ins rechte Auge schoss. Seither ist sie auf dem rechten Auge blind, doch ihren Widerstandsgeist hat dies nicht gebrochen.

Nach den Abschlussreden von Michael Schmidt-Salomon (gbs-Vorstand) und Hamed Abdel-Samad (gbs-Beirat), die das »Glaubenstribunal« abrundeten, verkündete die Jury ihre Entscheidung zu den vorgelegten Tribunalsfragen. In den meisten Fällen kam sie zu eindeutigen Urteilen: So verneinte sie mit 4 zu 0 Stimmen, dass die Kunst religiöse Gefühle Gläubiger achten und deren Verletzung vermeiden sollte und stimmte mit 4 zu 0 Stimmen dafür, den Blasphemie-Paragraph (der dem deutschen »Gotteslästerungsparagrafen« weitgehend entspricht) aus dem österreichischen Strafrecht zu streichen. Doch bei der Frage, ob es in liberalen demokratischen Rechtsstaaten erlaubt sein solle, für die Errichtung einer Theokratie zu werben, kam die Jury aufgrund eines 2 zu 2-Patts zu keiner Entscheidung.

In gewisser Weise spiegelte dieses Ergebnis die hitzig geführte öffentliche Debatte zu den diesjährigen »Wiener Festwochen« wider. Denn die Festivalleitung hatte im Einklang mit den Grundsätzen der »Wiener Republik«, die ein offenes Gespräch auch mit Personen mit verstörend anderen Weltsichten einfordern, den ebenso einflussreichen wie umstrittenen evangelikalen Tech-Milliardär Peter Thiel zu einem Streitgespräch nach Wien eingeladen. Gegen diese Entscheidung erhob sich schnell massiver Protest.

Aufgrund des öffentlichen Drucks musste Intendant Milo Rau Peter Thiel am Ende wieder ausladen. gbs-Vorstand Michael Schmidt-Salomon bedauerte diese Entwicklung: »Da Demagogen mit halben Wahrheiten ganze Erfolge erzielen, ist es unsere Aufgabe, ihnen ihre Halbwahrheiten zu entreißen – und nichts taugt dazu besser als die öffentliche Debatte!« Er dankte den maßgeblichen Leitern des »Glaubenstribunals« – neben Milo Rau vor allem Mia Massmann und Robert Misik, die für Recherche, Casting und Dramaturgie verantwortlich zeichneten – und hob das Besondere der Veranstaltung hervor: »Das Glaubenstribunal vereinte Menschen, die so noch nie zusammengekommen sind, und brachte Ungeheuerlichkeiten zur Sprache, die in solch geballter Form kaum jemals zu hören waren. Insgesamt hat das Tribunal, wie ich meine, sehr klar gemacht, wie gefährlich es ist, Politik und Religion zu vermischen. Und es hat verdeutlicht, warum es gerade heute notwendig ist, die Trennung von Staat und Religion voranzutreiben. Denn nur ein strikt weltanschaulich neutraler Staat ist in der Lage, den Kerngedanken der Menschenrechte zu erfüllen und gleiche Rechte für alle zu garantieren.«

»Das Glaubenstribunal« wurde vollumfänglich auf Video dokumentiert. Die Links zu den einzelnen Videobeiträgen finden sich in der ausführlichen Berichtserstattung auf der gbs-Website...


Kurz notiert:

Philipp Blom beim Düsseldorfer Aufklärungsdienst: Der Philosoph, Historiker und gbs-Beirat Philipp Blom war am 13. Mai beim »Düsseldorfer Aufklärungsdienst« zu Gast und sprach, moderiert von Eva Creutz (DA!) und Florian Chefai (Hans-Albert-Institut), darüber, wie wir die Aufklärung angesichts multipler Krisen mutig weiterdenken können. Wer Bloms kluge Ausführungen über die »Aufklärung in Zeiten der Verdunkelung« verpasst hat, kann die gesamte Veranstaltung über den YouTube-Kanal des DA nachverfolgen.

Philipp Möller beim NDR: Zu Pfingsten wurde der Vorsitzende des »Zentralrats der Konfessionsfreien« Philipp Möller von »NDR Kultur« zu einem auführlichen Gespräch eingeladen, das die großen säkularen Themen beleuchtete: 25 Minuten über Kirchensteuer, Staatsleistungen, die »Caritas-Legende«, den konfessionellen Religionsunterricht, das kirchliche Sonderarbeitsrecht und vieles mehr. Möller hob dabei hervor, dass der Staat in vielen Punkten nicht nur das Grundgesetz ignoriere, sondern auch den Willen der absoluten Mehrheit der Bevölkerung, was das Vertrauen in die Demokratie erschüttere. Das Gespräch kann über die Website des NDR nachgehört werden.


Die nächsten Termine

Die Termine der nächsten Wochen gibt es, wie immer, im gbs-Terminkalender.

    
Mit freundlichen Grüßen

Das gbs-Newsletter-Team

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