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"Darf ein Bischof das Blaue vom Himmel lügen?“

Unterlassungsklage gegen Bischof Müller wird in Regensburg verhandelt

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Gerd Altmann / pixelio.de

REGENSBURG. Am Mittwoch, dem 23. September 2009, wird vor dem Bayrischen Verwaltungsgericht Regensburg die mündliche Verhandlung zur Unterlassungsklage des Philosophen Michael Schmidt-Salomon gegen Bischof Müller stattfinden.

Müller hatte im vergangenen Jahr eine Predigt gehalten, in der er Richard Dawkins und Michael Schmidt-Salomon als Vertreter eines "aggressiven Atheismus" scharf attackierte. Dabei stellte er u.a. die unwahre Tatsachenbehauptung auf, dass Schmidt-Salomon in dem Kinderbuch "Wo bitte geht´s zu Gott? fragte das kleine Ferkel" Geistliche als Schweine auftreten ließe und Kindesmord legitimiere (was dem Aufruf zu einem Kapitalverbrechen gleichkommen würde).

Da der Bischof die ihm zugestellte Unterlassungserklärung nicht unterschrieb, sah sich Schmidt-Salomon gezwungen, den Rechtsweg einzuschlagen. Für den Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung hat das Verfahren grundsätzliche Bedeutung. Es gehe dabei selbstverständlich nicht um die Zulässigkeit von Kritik ("Natürlich darf mich Herr Müller auch in schärfster Weise kritisieren!"), sondern um die Frage, ob ein Bischof dank seines "religiösen Wächteramtes" ein besonderes Recht habe, "falsche Tatsachenbehauptungen aufzustellen und seine weltanschaulichen Gegner in verhetzender Weise zu diffamieren".

Die Verhandlung, die um 13.30 Uhr vor dem Bayrischen Verwaltungsgericht (Bibliothekssaal, 1. Stock des Gerichtsgebäudes, Haidplatz 1) beginnen wird, ist öffentlich, also auch für Beobachter zugänglich. Michael Schmidt-Salomon wird zum Verhandlungstermin persönlich erscheinen. Mit einem Auftritt des Bischofs vor Gericht rechnet er nicht.

Hintergrundinformationen zum Rechtsstreit (incl. einer ausführlichen Stellungnahme von Michael Schmidt-Salomon) sind zu finden unter:
http://www.schmidt-salomon.de/mss-mueller.htm