Sie sind hier

»Ein unmissverständliches Signal für mehr Freiheit«

Bundesjustizminister Buschmann hat 2015 die Abschaffung von § 166 StGB gefordert. Setzt er die Forderung jetzt um?

buschmann_166_3.png

Foto: Sandro Halank, Wikimedia Commons / Adaption: gbs

Der heutige Justizminister Marco Buschmann hat sich 2015 in einem gemeinsamen Aufsatz mit Finanzminister Christian Lindner für die Abschaffung des § 166 StGB ausgesprochen. »Es wäre zu hoffen, dass der Justizminister sich an seine weisen Worte aus dem Jahr 2015 erinnert und entsprechend handelt«, meint Michael Schmidt-Salomon, der im Namen der Giordano-Bruno-Stiftung eine Petition zur Abschaffung des sogenannten »Gotteslästerungsparagrafen« beim Deutschen Bundestag eingereicht hat.

Marco Buschmann und Christian Lindner haben 2015 einen Aufsatz mit dem Titel »Signal für mehr Meinungsfreiheit« in der »Deutschen Richterzeitung« veröffentlicht (DRiZ 4/15, S. 122f.), der mit Entschiedenheit für eine Abschaffung des § 166 StGB votiert. Wörtlich heißt es dazu in dem Beitrag von Buschmann und Lindner: »Wenn ein Gesetz nicht nötig ist, dann ist es nötig, dieses Gesetz abzuschaffen. Im vorliegenden Fall kann das nur eines heißen: Schaffen wir § 166 StGB ab!«

Ganz im Einklang mit der aktuellen »Free Charlie«-Kampagne kritisierten die beiden prominenten FDP-Politiker 2015 die fatale Fehlkonstruktion des § 166 StGB: »Je häufiger und intensiver religiöse Fanatiker sich als vermeintliche Reaktion auf eine angebliche Beschimpfung ihres Bekenntnisses an fremden Rechtsgütern vergehen, desto größer wird die Gefahr, dass die angebliche Beschimpfung den Tatbestand des § 166 StGB erfüllt. Die Fanatiker begrenzen durch eigene Rechtsbrüche den legitimen Aktionsradius Andersdenkender, wenn man diesem Gedanken folgt. Faustrecht verdrängt dann Freiheit. Eine fatale Anreizwirkung!«

In ihrer Kritik des § 166 StGB bezogen sich Buschmann und Lindner auf zwei Personen, die unterschiedlicher kaum sein könnten, nämlich auf gbs-Sprecher Michael Schmidt-Salomon, der bereits 2015 auf die absurde Konsequenz hinwies, dass die Mitglieder der »Charlie Hebdo«-Redaktion nach § 166 StGB hätten verurteilt werden müssen, sowie auf Joseph Ratzinger alias Papst Benedikt XVI., der in der Formulierung des § 166 StGB ebenfalls eine »Aufforderung zur gewaltsamen Drohung und damit zum Faustrecht« erkannt hatte. (Aus der gemeinsamen Einsicht zogen die beiden allerdings konträre Schlussfolgerungen: Während der religionskritische Philosoph die Streichung des Paragrafen anregte, forderte der Kirchenmann dessen Verschärfung, was jedoch auf dem Boden des Grundgesetzes schlichtweg unmöglich wäre, wie Buschmann und Lindner in ihren Ausführungen zu Recht betonen.)

  
Jetzt die »historische Chance« nutzen!

Mit Blick auf das Attentat auf "Charlie Hebdo" zogen Buschmann und Lindner 2015 eine rechtspolitische Schlussfolgerung, die gerade heute berücksichtigt werden sollte: »Wer die Freiheit der Meinung, der Kunst und der Presse einschränken will«, so Buschmann und Lindner, »dem sollten wir mit mehr und nicht mit weniger Freiheit antworten. Wem diese Botschaft wichtig ist, dem steht ein deutliches Symbol zur Verfügung: die Abschaffung des Blasphemie-Paragrafen 166 StGB. Denn das wäre ein unmissverständliches Signal für mehr Freiheit der Meinung, der Kunst und der Presse."

»Es wäre zu hoffen, dass der Justizminister sich an seine weisen Worte aus dem Jahr 2015 erinnert und entsprechend handelt«, meint Michael Schmidt-Salomon. »Denn das, was man als Oppositionspolitiker vernünftigerweise gefordert hat, sollte man auch umsetzen, wenn man Regierungsverantwortung übernommen hat. Die Abschaffung des § 166 StGB wäre jedenfalls unter den gegebenen politischen Verhältnissen ein leichter Schritt, der keinerlei Kosten verursachen würde, aber in der Tat ein innen- wie außenpolitisch klares Signal wäre für die Freiheit und gegen die Einschüchterungsversuche religiöser Fundamentalisten.«

Die Petition zur Abschaffung des § 166 StGB kann noch bis zum 18. März unterzeichnet werden. Mit mehr als 3000 Mitzeichnern zählt die Petition zwar zu den erfolgreichsten 10 Prozent aller Bundestagspetitionen, doch das sogenannte »Quorum« wird sie nicht erreichen. Für eine positive Behandlung der Petition ist dies allerdings auch nicht erforderlich, da es vornehmlich von den Mehrheitsverhältnissen im Petitionsausschuss abhängt, ob ein Anliegen aufgegriffen wird oder nicht. In diesem Zusammenhang rechnet sich die »Free Charlie«-Kampagne in der aktuellen Legislaturperiode durchaus Chancen aus, da die Forderung nach Abschaffung von § 166 StGB, so Schmidt-Salomon, »in der Vergangenheit sowohl von Teilen der SPD, der FDP, der GRÜNEN als auch der LINKEN erhoben wurde – nicht zuletzt auch vom aktuellen Justizminister, der die historische Chance nutzen sollte, um diesen freiheitsfeindlichen Zensurparagrafen endlich aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.«

Karikatur von Bettina Schipping

»Free Charlie«-Karikatur von Bettina Schipping