Festakt "70 Jahre Grundgesetz" in Karlsruhe - Veranstaltung ist ausgebucht!
ifw-Verfassungsfeier thematisiert am 22. Mai die Licht- und Schattenseiten des deutschen Rechtssystems
Mit dem 1949 in Kraft getretenen Grundgesetz wurden wesentliche Elemente der im Jahr zuvor verabschiedeten UN-Menschenrechtserklärung in die deutsche Verfassung aufgenommen. 70 Jahre Grundgesetz sind daher ein guter Grund, diesen Meilenstein der deutschen Geschichte zu feiern. Sie bieten aber auch einen Anlass dazu, kritisch über die Frage nachzudenken, ob der Verfassungstext bereits Verfassungswirklichkeit ist. Aus diesem Grund thematisiert der Festakt des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) am 22. Mai nicht nur die Licht-, sondern auch die Schattenseiten des deutschen Rechtssystems.
Als Festredner für die Verfassungsfeier im altehrwürdigen Schlosshotel Karlsruhe konnte das Institut für Weltanschauungsrecht einen herausragenden Experten gewinnen: Thomas Darnstädt hat als promovierter Jurist und Journalist jahrzehntelang für den Spiegel über Rechtspolitik, Demokratie und das Grundgesetz geschrieben. In seinem 2018 erschienenen, vielgelobten Buch "Verschlusssache Karlsruhe: Die internen Akten des Bundesverfassungsgerichts" ist es ihm meisterhaft gelungen, weitgehend unbekannte Hintergründe der jüngeren deutschen Rechtsgeschichte zu erhellen. So beschreibt Darnstädt, wie die Karlsruher Richterinnen und Richter nach dem Untergang des nationalsozialistischen Unrechtsstaates die Grundlagen für eine freiheitliche Gesellschaft legten und die Gleichberechtigung der Geschlechter gegen den erbitterten Widerstand religiös-patriarchaler Kräfte durchsetzten.
Darnstädt schildert aber auch die dunklen Stunden des Bundesverfassungsgerichts, beispielsweise bei der Bewertung der Homosexuellenverfolgung in der Bundesrepublik (§ 175 StGB) oder bei der Debatte um den Schwangerschaftsabbruch (§ 218 StGB). In beiden Fällen hat das höchste deutsche Gericht eine unrühmliche Rolle gespielt, da es dem Druck ultrakonservativer christlicher Kreise folgte und religiöse Sittlichkeitsvorstellungen über die im Grundgesetz verankerten Selbstbestimmungsrechte des Individuums stellte. Die ehemalige FDP- und SPD-Spitzenpolitikerin Ingrid Matthäus-Maier, die sich in den 1970er und 1990er Jahren im Deutschen Bundestag für die Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruchs eingesetzt hatte und die am 22. Mai auch an der Diskussion im Karlsruher Schlosshotel mitwirken wird, gestand nach der Lektüre von Darnstädts Buch, dass sie "Tränen der Wut" in den Augen hatte, als ihr das ganze Ausmaß der kirchlichen Einflussnahme auf das Bundesverfassungsgericht bewusst wurde.
Der ifw-Festakt im Schlosshotel Karlsruhe (Bahnhofplatz 2, 76137 Karlsruhe) beginnt mit einem Sektempfang um 19:30 Uhr. Nach dem Festvortrag von Thomas Darnstädt und der anschließenden Podiumsdiskussion findet eine Verfassungsfeier mit kleinen Speisen und Getränken, Musik und guten Gesprächen statt. Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei. Achtung: Die Jubiläumsfeier ist bereits ausgbucht!