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Hinkende Trennung von Kirche und Justiz

gbs kritisiert religiöse Beeinflussung der Gerichte

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BVG, 2. Senat

Die deutschen Gerichte sollten größere Distanz zu Religionsgemeinschaften wahren. Dies geht aus einem „Offenen Brief“ hervor, den die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) an die obersten Justizbehörden des Landes versandte. Anlass des Schreibens war ein im Januar 2011 erfolgtes „Fachgespräch“ zwischen Richtern des Bundesverfassungsgerichts und einer Delegation der Deutschen Bischofskonferenz.

Leider werde der „Verfassungsgrundsatz der weltanschaulichen Neutralität des Staates“ chronisch missachtet, heißt es dazu im Schreiben der gbs. Als besonders bedenklich stuft die Stiftung in diesem Zusammenhang das 2007 gegründete „Karlsruher Foyer Kirche und Recht“ ein. Dieses von Vertretern der katholischen und evangelischen Kirche geleitete Gremium diene der „systematischen Kontaktpflege zu den obersten Justizbehörden in Deutschland“. Schon bei seiner Gründung habe es dreizehn Richterinnen und Richter der höchsten bundesdeutschen Gerichte zur Mitarbeit gewinnen können.

Mit dem Grundsatz der „Trennung von Staat und Kirche“ sei dies ebenso wenig zu vereinbaren wie mit der „richterlichen Unabhängigkeit“, argumentiert die Stiftung in ihrem Brief. Deshalb fordert sie die Verantwortlichen des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofs und der Bundesanwaltschaft auf, für die Zeit, in der sie mit Aufgaben an den obersten Justizbehörden betraut sind, von einer Mitarbeit im „Foyer Kirche und Recht“ abzusehen und auch sonstigen kirchlichen Einladungen, etwa zu den jährlichen Empfängen, nicht nachzukommen.

Die Giordano-Bruno-Stiftung begründet ihre Forderungen damit, dass die Kirchen in der Vergangenheit des Öfteren als Parteien in Rechtsstreitverfahren aufgetreten sind und man davon ausgehen könne, dass dies auch in Zukunft der Fall sein werde. Das „hohe Gut der Unabhängigkeit eines Gerichts“ nehme unweigerlich Schaden, wenn einer Partei die Möglichkeit eingeräumt werde, die Position, die sie in einem Rechtsstreit vertritt, mit Angehörigen der Justizbehörden exklusiv zu erörtern.

Lesen Sie den Text des „Offenen Briefs“ unter:
/sites/gbs/files/download/justiz.pdf

Nachtrag: In seinem Antwortschreiben erklärte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, er teile „voll und ganz“ das Anliegen des Offenen Briefs, „den Eindruck der Befangenheit des Gerichts in jeder Beziehung zu vermeiden“. Er versicherte jedoch, „dass die Richterinnen und Richter äußerst sensibel und umsichtig mit diesem Thema umgehen.“ Allerdings sei es nicht sinnvoll, „die Verfassungsgerichtbarkeit von gesellschaftlichen Einflüssen völlig abzuschirmen“. Das BVG wolle ein „zugewandtes Bürgergericht in einer offenen pluralen Gesellschaft sein und kein juristischer Eremit“. Die Giordano-Bruno-Stiftung regierte hierauf mit einem erneuten Schreiben, in dem sie ihr Anliegen nochmals verdeutlichte.

Antwortschreiben an den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts:
/sites/gbs/files/download/bvg-av.pdf