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Keine Strafe für Selbstbestimmung!

Am 28. September findet der »Safe Abortion Day 2023« statt

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Safe Abortion Day 2023 (Grafik: Eva Meier / Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung)

Die Entscheidung darüber, ob eine Schwangerschaft fortgeführt wird, kann nur die schwangere Person treffen. Doch in Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch im völlig veralteten Paragraphen 218 im Strafrecht verankert. Eine Kommission der Bundesregierung berät aktuell, was für das "Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung" schon lange klar ist: Es darf keine Strafe für Selbstbestimmung geben, § 218 StGB muss fallen! 

Der internationale Safe Abortion Day (SAD) wurde erstmals im Jahr 1990 begangen und hat bis heute seine Relevanz beibehalten. Dies zeigt sich beispielhaft in unserem Nachbarland Polen. Hier gilt seit 2020 eines der strengsten Anti-Abtreibungsrechte in Europa, welches schon mehreren Frauen das Leben gekostet hat. Schwangerschaftsabbrüche sind hier per Gesetz nur nach einer Vergewaltigung zulässig oder wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. In der Realität werden sogar diese Optionen ignoriert und Abbrüche sind de facto nicht mehr möglich.

Die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen hat auch in Deutschland weitgehende negative Folgen: Die Gesundheitsversorgung einer ganzen Bevölkerungsgruppe ist beim Schwangerschaftsabbruch mangelhaft. Es ist für Ärzt*innen abschreckend, sich in einer rechtlichen Grauzone zu bewegen. Auch sind Schwangerschaftsabbrüche aufgrund des Straftatbestands kein Bestandteil des Medizinstudiums und der fachärztlichen Ausbildung. Junge Ärztinnen und Ärzte rücken kaum nach, die Versorgungslage in vielen Regionen Deutschlands ist kritisch. Dazu kommt die soziale Ächtung der Menschen, die eine Abtreibung in Anspruch nehmen. Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung, dem auch die gbs angehört, fordert die Politik daher zur Entkriminalisierung und Enttabuisierung des Schwangerschaftsabbruchs auf – eine Forderung, die von der Mehrheit der Deutschen sowie zahlreichen Fachorganisationen aus Recht, Medizin und Wohlfahrt unterstützt wird.

Die Aufgabe des Staates besteht darin, gute Rahmenbedingungen für die Familienplanung zu schaffen. So wird eine freie Entscheidung erst ermöglicht. Das Bündnis fordert eine flächendeckende reproduktive Gesundheitsversorgung, die Aufnahme von Verhütung und Schwangerschaftsabbruch in die Regelversorgung der Krankenkassen, umfassende staatliche Unterstützung für Familien, den Abbau von strukturellen Hürden wie z.B. Rassismus, Behinderten-, Trans- und Inter*-Feindlichkeit und vor allem den Schutz der körperlichen Autonomie anstelle von strafrechtlicher Entmündigung.

Gerade vor dem Hintergrund des Erstarkens rechter Gruppierungen bzw. Parteien und den teilweise daraus entstandenen Regierungen muss die Zivilgesellschaft wachsam und laut bleiben. Zum bundesweiten Aktionstag am 28. September sind Events in zahlreichen deutschen Städten geplant. Weitere Infos hierzu gibt es auf dieser SAD-Website des "Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung", auf der man auch Tipps für die Planung eigener Aktionen findet.

Stellungnahmen von Fachorganisationen:

Deutscher Juristinnenbund:
https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st22-26

Doctors for Choice:
https://doctorsforchoice.de/2023/08/position-gesetzliche-neuregelung-sch...

Hausärzteverband:
https://www.hausaerzteverband.de/fileadmin/user_upload/Veranstaltungen/2... (S.31)

Paritätischer Wohlfahrtsverband:
https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/paritaetische-positionie...

pro familia Bundesverband:
https://www.profamilia.de/fileadmin/profamilia/verband/Neuregelung_SchwA...

Humanistischer Verband:
https://humanismus.de/presse-aktuelles/aktuelles/pressemitteilung/2022/1...

Giordano-Bruno-Stiftung / Institut für Weltanschauungsrecht:
/meldung/fuer-die-entkriminalisier...
/meldung/die-wuerde-der-frau-ist-a...