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Sachliche Informationen über Abtreibungen sind keine Werbung!

Giordano-Bruno-Stiftung unterstützt die Ärztin Kristina Hänel

Die Ärztin Kristina Hänel darf nicht mehr über Schwangerschaftsabbrüche informieren – die Giordano-Bruno-Stiftung schon! Die gbs hat daher die Website "abtreibung-info.de" veröffentlicht, auf der die ursprünglichen Informationen von Hänels Homepage sowie weitere wichtige Hinweise zum Schwangerschaftsabbruch zu finden sind.

Kristina Hänel wurde wegen Paragraf 219a des Strafgesetzbuches, der es ÄrztInnen verbietet, über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren, rechtskräftig verurteilt. In dem Beschluss des Oberlandesgerichtes in Frankfurt wird argumentiert, dass auch bloß sachliche Informationen über das "Ob" und das "Wie" des Schwangerschaftsabbruchs durch den Paragrafen unter Strafe gestellt sind. Es kommt also überhaupt nicht darauf an, ob die Informationen anbietenden Charakter haben oder nicht. Sie sind grundsätzlich verboten, wenn sie von Fachleuten, die selbst Schwangerschaftsabbrüche durchführen, ausgehen.

Für Kristina Hänel hat dies unmittelbaren Konsequenzen: "Nun bin ich leider gezwungen, meine Informationen von der Webseite zu nehmen, sonst wäre ich am Ende finanziell ruiniert", wie sie in einem Beitrag auf Twitter erklärt. Wichtig sei es nun, dass alle Personen, die keine Schwangerschaftsabbrüche durchführen, darüber informieren.

Die Giordano-Bruno-Stiftung, die das Rechtsverfahren um § 219a StGB gemeinsam mit dem Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) begleitet, kommt der Bitte von Kristina Hänel nach. Auf der heute freigeschalteten Webseite "abtreibung-info.de" werden Informationen bereitgestellt, die Hänel selbst nicht mehr veröffentlichen darf. Die Webseite, die u.a. auch seriöse Hilfs- und Beratungsstellen auflistet, wird in den kommenden Wochen sukzessive ausgebaut. Dies ist nicht zuletzt auch deshalb nötig, weil im Netz zahllose Portale von Abtreibungsgegnern kursieren, die wichtige Fakten unterschlagen oder sogar gezielte Falschinformationen verbreiten.

 
Zeit für eine umfassende Rechtsreform

Nach dem Urteil wird Kristina Hänel nun Verfassungsbeschwerde einlegen. Denn die mit dem umstrittenen Paragrafen 219a verbundenen Probleme seien schwerwiegend: "Eine Gesetzgebung, die ärztliche Aufklärung und Information verbietet, aber 'fake news' zum Thema ungestraft zulässt, lässt jegliche Rationalität vermissen. Sie trifft uns angeklagte und verurteilte Ärzt/innen direkt ins Mark unseres Berufsverständnisses, die wir 'informed consent' zur Maxime unseres Handelns gemacht haben. Zugleich ist es eine eklatante Beeinträchtigung für die Betroffenen mit oft gravierenden Folgen, da die Versorgungslage gerade in Pandemiezeiten immer schwieriger wird", so Hänel.

In Bezug auf die aktuelle Debatte über die Abschaffung des Straftatbestands der "Werbung für den Schwangerschaftsabbruch" verweist gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon auf den einschlägigen Kommentar des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) vom November 2017 und bezieht selbst eine sehr klare Position: "Selbstverständlich darf das Anbieten von Informationen über den Schwangerschaftsabbruch niemals als strafbare Handlung begriffen werden. Im Gegenteil: Das Verschweigen solcher Informationen müsste als Verstoß gegen die ärztliche Informationspflicht (§ 630c, Abs. 1 BGB) gewertet werden! Darüber hinaus müsste der deutsche Staat nun endlich dafür sorgen, dass es auch in ländlichen Gebieten Kliniken gibt, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Die jetzige Situation, in der Frauen oft 100 Kilometer fahren müssen, um eine geeignete Klinik zu finden, ist religiöse Schikane und in einem weltanschaulich neutralen Staat nicht länger zu tolerieren."