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Strafanzeige gegen Abtreibungsgegner wegen Volksverhetzung

ifw geht gegen Betreiber der Website "babycaust.de" vor

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Foto: Sora Shimazak (Pexels)

Auf seinen Internetseiten "Babycaust" und "Abtreiber" bezeichnet Klaus Günter Annen Ärztinnen wie Kristina Hänel und Nora Szász als "Auftragsmörderinnen" und setzt Schwangerschaftsabbrüche mit dem nationalsozialistischen Völkermord gleich. Dagegen hat das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) nun Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Gießen eingereicht. Unterstützt wird die Anzeige von über 90 Personen und Vereinen.

Bereits im Jahr 2020 hatte das Landgericht Hamburg entschieden, dass Annen die von Kristina Hänel durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche nicht mehr mit dem Holocaust gleichsetzen dürfe. Das Gericht verurteilte den radikalen Abtreibungsgegner damals zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 6000 Euro. Diese Entscheidung hat Annen jedoch nicht davon abgehalten, seine Website babycaust.de weiter zu betreiben und Ärztinnen und Ärzte wiederholt wegen angeblicher "Werbung für den Schwangerschaftsabbruch" (§ 219a StGB) bei den Staatsanwaltschaften anzuzeigen.

Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) dreht den Spieß nun um: Nach einer strafrechtlichen Auswertung der Webseiten Annens durch Rechtsanwalt Christian Roßmüller erstattete das ifw Strafanzeige. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass der radikale Abtreibungsgegner weiterhin Ärztinnen und Ärzte angreift, ratsuchende Frauen verunsichert und den Massenmord an Juden durch den Vergleich mit Schwangerschaftsabbrüchen bagatellisiert.

 
Verdacht der Beleidigung und Volksverhetzung

Bei der am heutigen Freitag eingereichten Strafanzeige geht es zum einen um den Verdacht der Beleidigung (§ 185 StGB), weil Kristina Hänel, Nora Szász sowie andere Ärztinnen von Annen als Auftrags- und Massen-Mörderinnen beschimpft werden. Zum anderen untermauert das ifw in der Anzeige aber auch den Verdacht der Volksverhetzung (§ 130 StGB), da Annen den Holocaust durch die Gleichsetzung des Schwangerschaftsabbruchs mit der systematischen Ermordung jüdischer Männer, Frauen und Kinder in unerträglicher Weise verharmlost.

Die Strafanzeige gegen Annen wird unterstützt von rund 90 Personen und Vereinen, darunter vielen Ärztinnen und Ärzten. Zum Unterstützerkreis zählen aber auch Mitglieder der "Lagergemeinschaft Auschwitz" sowie des "Auschwitz-Komitees". Dieses hatte schon zum Auftakt des zivilrechtlichen Verfahrens in Hamburg kritisiert, Annen "relativiere auf menschenverachtende Weise den Holocaust, verhöhne die von den Nazis Ermordeten und verunglimpfe damit Ärzte, die Frauen in Notlagen helfen."

In ähnlicher Weise hatten Uwe-Christian Arnold und Michael Schmidt-Salomon (beide gbs) bereits 2014 in ihrem Buch "Letzte Hilfe - Ein Plädoyer für das selbstbestimmte Sterben" argumentiert. Mit Blick auf Annens Internetseite schrieben sie, dass es unverständlich sei, "warum es nicht dem Tatbestand der Volksverhetzung entspricht, wenn die Ermordung jüdischer Männer, Frauen und Kinder ('Holocaust') mit der Entfernung empfindungsloser Embryonen beim Schwangerschaftsabbruch ('Babycaust') gleichgesetzt wird! Gibt es eine perfidere Weise, das Leid der Opfer des Nationalsozialismus zu bagatellisieren?"

Sollte die Staatsanwaltschaft Gießen die Strafanzeige aufgreifen und die Richter zu einem entsprechenden Urteil gelangen, könnte Annen endlich das Handwerk gelegt werden. Es wäre ein wichtiges Signal für die Zivilgesellschaft.

  
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