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#wegmit218

Bundesweiter Aktionstag zum Internationalen "Safe Abortion Day" am 28. September

Der "Safe Abortion Day" am 28. September 2021 findet in Deutschland unter dem Motto "150 Jahre Widerstand gegen § 218" statt. Denn in diesem Jahr feiert dieser Unrechtsparagraf sein 150-jähriges Bestehen. Zugleich stehen auch die Bundestagswahl und zwei Landtagswahlen an. Ein guter Zeitpunkt, um auf die Politik einzuwirken, endlich etwas an der prekären Situation für ungewollt Schwangere zu ändern.

Als Mitglied des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung beteiligt sich die Giordano-Bruno-Stiftung an der Kampagne "#wegmit218", die eine Streichung der Paragraphen 218 und 219 aus dem Strafgesetzbuch fordert. Um dieses Anliegen im "Superwahljahr 2021" zu unterstreichen, organisiert die Kampagne zum Internationalen "Safe Abortion Day" am 28. September einen bundesweiten Aktionstag, zu dem auch die gbs aufruft. Bereits 10 Tage zuvor findet in Berlin die Gegendemonstration zum alljährlich stattfindenden "Marsch für das Leben" radikaler Abtreibungsgegner statt, die sich durch die jüngsten Erfolge u.a. in Texas im Aufwind sehen.

In einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung hat auch der (von der gbs mitgetragene) "Koordinierungsrat säkularer Organisationen" (KORSO) bekanntgegeben, dass er die Kampagne "#wegmit218" unterstützt und eine Streichung der Paragraphen 218 und 219 fordert. In diesem Zusammenhang wies der KORSO zu Recht darauf hin, dass der zunehmenden Verschlechterung der Versorgungslage ungewollt Schwangerer nur dadurch entgegengewirkt werden kann, dass der Schwangerschaftsabbruch nicht mehr kriminalisiert und stigmatisiert, sondern vielmehr als essentieller Bestandteil der medizinischen Grundversorgung betrachtet wird.

Die Bundesrepublik Deutschland wurde vor dem Hintergrund der UN-Frauenrechtskonvention ("Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau", CEDAW) in Hinblick auf die Paragraphen 218 und 219 StGB bereits mehrfach gerügt und dazu aufgefordert, Verbesserungen im Bereich der reproduktiven Rechte vorzunehmen, zum Beispiel, die Beratungspflicht und die dreitägige Wartefrist vor einem Schwangerschaftsabbruch abzuschaffen. Bislang hat die Bundesregierung diese internationalen Forderungen ignoriert - der "Safe Abortion Day 2021" soll dazu beitragen, dass sich dies ändert.

Die Giordano-Bruno-Stiftung hatte bereits 2018 gefordert, die gesetzlichen Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch grundlegend zu revidieren (siehe hierzu diesen Kommentar von Michael Schmidt-Salomon, der die Hintergründe der aktuellen Gesetzgebung mit spitzer Feder erläutert). Vordringlich ist für die Stiftung jedoch im Moment, § 219a StGB (die sogenannte "Werbung für den Schwangerschaftsabbruch") zu kippen, auf dessen Basis die Gießener Ärztin Kristina Hänel in einem aufsehenerregenden Prozess verurteilt wurde. Über ihren Fall wird nun das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden haben. Das von der gbs gegründete Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) unterstützt Kristina Hänel in ihrem Verfahren.