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"Happy Birthday, Verfassungsbruch!"

gbs und ifw veröffentlichen "Verfassungsbruch-Ticker" zum 99. Geburtstag der Weimarer Verfassung

14.08.2018

ifw-auge4.jpg

Heute vor 99 Jahren, am 14. August 1919, trat die Weimarer Reichsverfassung in Kraft. Mit dem 99. Geburtstag des demokratischen Verfassungsstaates beginnt allerdings auch das "100. Jahr des Verfassungsbruchs", denn bis zum heutigen Tag wurde nicht umgesetzt, was die Weimarer Verfassung gefordert hatte, nämlich die Gleichbehandlung aller Religionen und Weltanschauungen sowie die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen.

Die maßgeblichen Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung zur Trennung von Staat und Kirche (Art. 136, 137 und 138 WRV) wurden 1949 in das deutsche Grundgesetz aufgenommen (Art. 140 GG) – was in der Politik und Rechtsprechung jedoch weitgehend folgenlos blieb. Aus diesem Grund haben die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) zum heutigen "99. Geburtstag des demokratischen Verfassungsstaates" einen "Verfassungsbruch-Ticker" veröffentlicht, der Sekunde für Sekunde anzeigt, wie lange die führenden Politikerinnen und Politiker Deutschlands das Gebot der weltanschaulichen Neutralität des Staates bereits missachten.

Im "100. Jahr des Verfassungsbruchs" werden gbs und ifw verschiedene Aktivitäten entfalten, um für diesen viel zu selten thematisierten Rechtsskandal ein größeres gesellschaftliches Bewusstsein zu schaffen. Den Auftakt macht die Online-Publikation eines rechtsphilosophischen Grundsatzartikels von Michael Schmidt-Salomon, der den "blinden Fleck des deutschen Rechtssystems" analysiert und dessen weitreichende lebenspraktische Folgen vor Augen führt. Denn die Missachtung der weltanschaulichen Neutralität des Staates hat zur Folge, dass die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger noch immer durch "irrationale, empirisch unbegründete und weltanschaulich parteiische Rechtsnormen" beschnitten werden – und zwar von der "Wiege bis zur Bahre, ja sogar darüber hinaus, nämlich vom Embryonenschutz bis zum Friedhofszwang".

Galerie: Auszüge aus dem Deutschen Reichs-Gesetzblatt vom 14. August 1919, in dem die Weimarer Verfassung verkündet wurde. Die Artikel 136-138 WRV bestimmen noch immer das verfassungsrechtliche Verhältnis von Staat und Kirche, was politisch aber sträflichst ignoriert wird (Quelle der eingescannten Dokumente: Wikisource).

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