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Ist die Giordano-Bruno-Stiftung „behindertenfeindlich“?

Stellungnahme des gbs-Vorstandes

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Der Mensch als Maß der Dinge

Im Vorfeld der Preisverleihung an die Initiatoren des Great Ape Projekts kam es vereinzelt zu Vorwürfen, die gbs würde „behindertenfeindliche Positionen“ vertreten. Dabei wurde nicht nur auf den „Ruf“ Peter Singers verwiesen, der neben Paola Cavalieri für sein tierrechtliches Engagement mit dem „Ethik-Preis der Giordano-Bruno-Stiftung“ ausgezeichnet wird, sondern auch auf das „PID-Gutachten der gbs-Ethikkommission“, das eine liberale Gesetzesregelung empfiehlt.

Angesichts der erhobenen Vorwürfe möchten wir vier Punkte unmissverständlich klarstellen:

1. Wir gehen selbstverständlich (!) davon aus, dass JEDER Mensch von Geburt an ein unbedingtes Lebensrecht besitzt – und dabei ist es gleichgültig, ob dieser Mensch in irgendeiner Form behindert ist oder nicht!

2. Wir sind überzeugt, dass diese Gesellschaft viel mehr unternehmen müsste, um behinderte bzw. schwerstkranke Menschen (und ihre Familien!) zu unterstützen. Schließlich ist es eine unaufkündbare humanistische Verpflichtung, die gesellschaftlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass jeder Mensch ein lebenswertes Leben führen kann – und das verlangt, dass man in besonderer Weise jenen hilft, die auf Hilfe in besonderem Maße angewiesen sind. Wer dieses Solidaritätsprinzip aufkündigt, sollte sich nicht „Humanist“ nennen.

3. Bei der PID geht es nicht um empfindungsfähige Menschen, sondern um empfindungslose Embryonen, die aus einigen wenigen Zellen bestehen. Wir meinen, dass es den Prinzipien eines modernen Rechtsstaates widerspricht, den Eltern zu verbieten, die Entwicklungspotentiale jener Embryonen zu überprüfen, die in den Uterus der Frau eingepflanzt werden sollen. In diesem Zusammenhang darf nicht vergessen werden, dass die gegenwärtige Praxis (ohne Kontrolle der Embryonen) Fehlgeburten heraufbeschwört, die für die betroffenen Frauen psychisch und physisch sehr belastend sind.

4. Wer PID oder humane Sterbehilfe mit Nazi-Gräueltaten in Verbindung bringt, beleidigt nicht nur diejenigen, die heute für mehr Selbstbestimmung kämpfen, sondern verhöhnt auch die Opfer des Faschismus! Denn den Nationalsozialisten ging es nicht um den „schönen Tod“ (Euthanasie), sondern um systematischen Massenmord an psychisch kranken und behinderten Menschen. Es ist völlig inakzeptabel (und behindertenfeindlich!), die Opfer dieses Massenmords mit ausselektierten Embryonen gleichzusetzen, die zu keinerlei Empfindungen fähig sind! Gerade diejenigen, die sich für die Rechte schwerstkranker oder behinderter Menschen einsetzen, sollten sich gegen derartige Vergleiche in aller Deutlichkeit zur Wehr setzen!

(Die Stellungnahmen zu den Vorwürfen, die gegen uns in den letzten Tagen erhoben wurden, finden Sie auch in diesem PDF-Dokument. Wir hoffen, dass unsere Argumente dazu beitragen können, dass es nicht wieder zu solchen Vorfällen kommt, wie sie von Peter Singer im Anhang zur "revidierten und erweiterten Ausgabe 1994" seines Buchs "Praktische Ethik" beschrieben wurden.)