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09. 12.

22:45 Uhr (ARD): "Sterbehilfe – Politiker blockieren, Patienten verzweifeln"

Doku von Filmemacherin Tina Solimann im Ersten

Ein Kamerateam begleitete drei todkranke Antragsteller nahezu zwei Jahre lang auf dem in Deutschland inzwischen weitgehend versperrten Weg in einen selbstbestimmten Tod. Gefilmt wurden u. a. die beiden Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), Harald Mayer und Hans-Jürgen Brennecke, die gemeinsam mit ihrem Anwalt Professor Robert Roßbruch, Vizepräsident der DGHS, den Rechtsweg für ihr Recht auf Selbstbestimmung bis zum Lebensende bestmöglich ausschöpfen. Die Filmemacherin Tina Solimann (NDR) recherchierte ausführlich, war mit ihrem Kamerateam auch bei den Anhörungstagen im Bundesverfassungsgericht dabei und befragte die Protagonisten.

Das Leben des 48-jährigen ehemaligen Feuerwehrmannes vollzieht sich in totaler Abhängigkeit. Denn seine Krankheit, Multiple Sklerose, hat ihn vollkommen bewegungsunfähig gemacht. Für jeden Handschlag braucht er einen Pfleger: nachts, wenn er sich umdrehen will, zum Naseputzen, zum Tränentrocknen. "Ist das noch ein erträgliches Leben?", fragt er und schiebt die Antwort hinterher: "Ich will gehen: selbstbestimmt!"

Deshalb hat er, wie mehr als hundert andere Menschen auch, einen Antrag auf die Herausgabe des Medikaments Natrium-Pentobarbital gestellt. Das Mittel verspricht ein schnelles Sterben - es schläfert ein und führt dann zum Tod. Harald Mayer ist überzeugt, dass seine Chancen gut stehen, das Medikament zu bekommen. Im März 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geurteilt, dass dieses Betäubungsmittel unter bestimmten Voraussetzungen herausgegeben werden muss. Harald Mayer meint, er erfülle diese Voraussetzungen.

Die zuständige Behörde für Arzneimittel und Medizinprodukte forderte von ihm zahlreiche Unterlagen und Gutachten. Für Harald Meyer eine teure, zeit- und kräfteraubende Angelegenheit. Die Anstrengungen nimmt er trotz seiner schweren Krankheit auf sich, in der Hoffnung, seinem Wunsch nach selbstbestimmten Sterben näherzukommen.

Lange hören er und die anderen Antragsteller nichts von der Behörde. Dann, mehr als ein Jahr nach dem Urteil, werden auf Weisung des Bundesgesundheitsministers plötzlich alle Anträge abgelehnt. Damit ignoriert Jens Spahn ein höchstrichterliches Urteil. Ein einmaliger Vorgang in der Bundesrepublik. Stellt der Minister seine eigene politische Ansicht über die Rechtsprechung? Die Frage, wer über den eigenen Tod entscheidet, ist nicht nur eine ethisch schwierige Frage. Sie ist auch eine Probe für den Rechtsstaat.

Wie Harald Mayer ist auch Elke J. an MS erkrankt. Sie hingegen fürchtet, dass eine Liberalisierung der Sterbehilfe die gesellschaftliche Solidarität mit schwerstkranken Menschen untergräbt.

"Aber was ist, wenn ich nicht mehr selbst das Mittel zu mir nehmen kann? Warum muss ich dann am Ende auch noch qualvoll sterben?", fragt Harald Mayer.