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Die Giordano-Bruno-Stiftung übernimmt die Meldungen von den jeweiligen Veranstaltern. Bitte überprüfen Sie, ob die Veranstaltung tatsächlich stattfindet (siehe den angegebenen Link unter "Veranstalter" in der Terminanzeige). Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, beim Veranstalter nachzufragen.

Zeichnung: Jacques Tilly

23. 11.

Die Verfassungswidrigkeit des kirchlichen Arbeitsrechts

Informations- und Diskussionsveranstaltung mit der ehemaligen SPD-Spitzenpolitikerin Ingrid Matthäus-Maier und dem Gewerkschaftssekretär Georg Güttner-Meyer in Bochum

Rund 1,3 Millionen Beschäftigte arbeiten in Deutschland in kirchlichen Einrichtungen. Fast alle diese Einrichtungen werden weitgehend durch Steuer-, Kranken- und Sozialkassenbeiträge und Eigenbeteiligung derjenigen finanziert, die diese Leistungen in Anspruch nehmen. Der finanzielle Beitrag der Kirchen in diesem Bereich ist verschwindend gering. Trotzdem gilt hier ein kircheneigenes Arbeitsrecht, das den Beschäftigten z.B. das Streikrecht entzieht – laut Verfassung ein Menschenrecht.

Auch die Mitbestimmungsregeln des Betriebsverfassungsgesetztes gelten in christlichen Einrichtungen nicht. Die kirchlichen Arbeitgeber haben das Recht, Nichtgläubige zu diskriminieren und ihnen die Arbeit in einer ihrer Einrichtungen zu verwehren.

Am 20. November 2012 wird das Bundesarbeitsgericht eine Entscheidung zum Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen verkünden. Anlass genug, eine Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Thema durchzuführen.

Es werden sprechen:

  • Ingrid Matthäus-Maier, Sprecherin der Kampagne „Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz“ (GerDiA) und langjährige stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, (Vortragsthema: "Katholisch operieren – evangelisch Fensterputzen? Das kirchliche Arbeitsrecht auf dem Prüfstand")
     
  • Georg Güttner-Meyer, Gewerkschaftssekretär im ver.di Bundesfachbereich 3, zuständig für die Bereiche Kirchen und ihre Einrichtungen bei Caritas und Diakonie, (Vortragsthema: "Das BAG-Urteil vom 20. November und seine Auswirkungen auf die weitere Arbeit von ver.di")