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Foto: Evelin Frerk

19. 06.

Der dritte Weg: Arbeitsverhältnisse in Kirchen und ihren Betrieben

Podiumsdiskussion mit Ingrid Matthäus-Maier in Recklinghausen

Das kirchliche "Sonder-Arbeitsrecht" gilt auch in den staatlich finanzierten sozialen Einrichtungen, wie Kitas, Krankenhäusern, Pflegeheimen: Das Tarifrecht gilt dort nicht. Im katholischen Bereich werden Geschiedene oder Frauen und Männer, die in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften leben, diskriminiert. Mitarbeiter fordern Arbeitnehmerrechte und setzen sich dabei Repressionen aus, so – aktuell – u.a. an einer der konfessionellen Recklinghauser Kliniken. (weiter...)