Evangelische Kirche in Bayern schafft Kirchensteuer für Atheisten und Muslime ab
ELKB verzichtet ab sofort auf das besondere Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB) hat nach juristischem und öffentlichem Druck entschieden, das "besondere Kirchgeld" rückwirkend zum 1. Januar 2018 durch eine Änderung ihres Kirchensteuererhebungsgesetzes abzuschaffen. Das von der Giordano-Bruno-Stiftung gegründete "Institut für Weltanschauungsrecht" (ifw), das gegen das besondere Kirchgeld geklagt hatte, begrüßt die Entscheidung, stellt jedoch weiteren Handlungsbedarf in Sachen Kirchensteuer fest.