„Wir müssen die weltanschauliche Schieflage in unserem Rechtssystem beheben!“
Das Institut für Weltanschauungsrecht setzt sich für die Neutralität des Staates ein

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1965 festgestellt, dass das Grundgesetz den Staat als "Heimstatt aller Staatsbürger" zu "weltanschaulich-religiöser Neutralität" verpflichtet. In der Praxis wird dieses Rechtsprinzip jedoch häufig verletzt. Das "Institut für Weltanschauungsrecht" (ifw) will diesem Missstand entgegenwirken.