Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer der staatlichen Schwulenverfolgung
gbs unterstützt Initiative zur Aufhebung der Unrechtsurteile der 1950er und 1960er Jahre

Schwule Männer wurden in Deutschland auch nach Ende des Nationalsozialismus weiter verfolgt, eingesperrt und um ihr Lebensglück betrogen. Grundlage war der von den Nationalsozialisten 1935 verschärfte § 175 RStGB, der bis 1969 unverändert in der Bundesrepublik Deutschland fortbestand. Die Giordano-Bruno-Stiftung unterstützt den Aufruf zu einer zügigen Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer der staatlichen Schwulenverfolgung.