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§ 219a StGB ist Geschichte!

Sonder-Newsletter vom 24.6.2022

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Kristina Hänel (2. v. l.) nach dem „erfolgreich verlorenen Prozess“ 2018 in Gießen, zusammen mit den ebenfalls betroffenen Frauenärztinnen Nora Szász (l.) und Eva Waldschütz (r.)

Der Deutsche Bundestag hat heute den umstrittenen Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Damit haben die Gießener Ärztin Kristina Hänel und ihre Unterstützer*innen einen wichtigen Erfolg errungen. Doch der Kampf um die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs geht weiter.

"Sie müssen dieses Urteil tragen wie einen Ehrentitel im Kampf um ein besseres Gesetz." – Die außergewöhnlichen Worte des Richters, der sie gerade zur Zahlung einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt hatte, bestärkten Kristina Hänel in ihrem Kampf gegen den umstrittenen § 219a StGB, der ausgerechnet Fachleuten verbot, sachgerechte Informationen zum Schwangerschaftsabbruch zu verbreiten. Mit Unterstützung der Giordano-Bruno-Stiftung und des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) ging die Gießener Ärztin den Weg durch die Instanzen, bis ihr Fall vor dem Bundesverfassungsgericht landete. Parallel zu dem Verfahren stieg der gesellschaftliche Druck so sehr, dass sich die neu gewählte Bundesregierung schnell darauf einigen konnte, das Verbot der sogenannten "Werbung für den Schwangerschaftsabbruch" aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.

"Mit der heutigen Entscheidung im Deutschen Bundestag hat Kristina Hänel erreicht, was sie erreichen wollte: § 219a StGB ist Geschichte!", sagt gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon. "Wir gratulieren Kristina und allen, die sich für die Abschaffung dieses Zensurparagrafen engagiert haben! Dies ist ein bemerkenswerter Erfolg, der zeigt, dass die Ampelkoalition das Motto ihres Koalitionsvertrages ‚Mehr Fortschritt wagen!‘ umsetzen möchte. Nun sind wir gespannt, ob sie auch den Mut aufbringen wird, den nächsten Schritt zu gehen und den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln."

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