Newsletter vom 4.6.2025

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Der Gynäkologe Prof. Dr. Joachim Volz widersetzt sich den Vorgaben der Kirche (Foto: privat)
- »Im Konfliktfall entscheide ich mich für die Gesundheit der Frauen – und gegen die Dogmen der Kirche«: Beim Rechtsstreit des Gynäkologen Joachim Volz mit einem christlichen Krankenhausträger geht es um zentrale Grundrechte
- »Wir werden die Förderung humanistischer Studierender nicht aufgeben!«: Das Bertha von Suttner-Studienwerk setzt seine Arbeit fort – auch wenn 2025 keine neuen Stipendiaten aufgenommen werden können
- »Wie wäre eine gute Zukunft?«: Essay-Wettbewerb zum 80. Geburtstag von Prof. Dr. Dr. Dieter Birnbacher
- Identität im Wandel: Das Kortizes-Symposium 2025 findet vom 3. bis 5. Oktober im Germanischen Nationalmuseum in Nürnberg statt
- Kurz notiert: »Kreuz der Vielfalt« in München, Gretchenfrage in Weimar, säkulare Stimmen im Podcast
- Die nächsten Termine
»Im Konfliktfall entscheide ich mich für die Gesundheit der Frauen – und gegen die Dogmen der Kirche«
Beim Rechtsstreit des Gynäkologen Joachim Volz mit einem christlichen Krankenhausträger geht es um zentrale Grundrechte
Das »christliche Krankenhaus« Lippstadt untersagt dem Leiter der dortigen Frauenklinik, Prof. Dr. Joachim Volz, medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, doch der Arzt leistet Widerstand, um Frauen in Notlagen weiterhin helfen zu können. Sein Rechtsfall könnte viele »Selbstverständlichkeiten« in Frage stellen – nicht nur das kirchliche Arbeitsrecht, sondern auch die Rolle konfessioneller Träger in der Wohlfahrtspflege sowie die gesetzlichen Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch und zur Fortpflanzungsmedizin.
Seit 2012 ist Joachim Volz Chefarzt der Frauenklinik in Lippstadt. Zudem betreibt er eine gynäkologische Praxis mit angeschlossenem »Kinderwunsch-Zentrum« im 50 Kilometer entfernten Bielefeld. Dreizehn Jahre lang hat Volz Paaren geholfen, gesunde Kinder auf die Welt zu bringen. Als verantwortungsbewusster Arzt nahm er aber auch Schwangerschaftsabbrüche vor, wenn dies medizinisch erforderlich war, etwa aufgrund einer gravierenden genetischen Schädigung des Fötus oder schwerwiegenden Komplikationen während der Schwangerschaft, die auch die Gesundheit der Mutter massiv beeinträchtigt hätten.
Dies alles war unproblematisch, solange das Lippstädter Krankenhaus eine (liberale) evangelische Trägerschaft hatte. Doch nach der Ende 2024 (mit staatlicher Hilfe!) vollzogenen Fusion des evangelischen und des katholischen Krankenhauses der Stadt fand die Liberalität ein jähes Ende: Anfang 2025 wurde Volz angewiesen, ab Februar keine medizinisch erforderlichen Schwangerschaftsabbrüche mehr durchzuführen – weder im Lippstädter Krankenhaus noch in seiner Bielefelder Privatpraxis, da dies den besonderen Loyalitätspflichten des katholischen Arbeitsrechts widerspreche.
Viele Klinikchefs haben sich derartigen konfessionellen Dienstanweisungen »mit der Faust in der Tasche« unterworfen, nicht aber Volz, der in einem Interview mit der »Süddeutschen Zeitung« erklärte, er sei »nicht der Typ, der so etwas mit sich machen lässt«. Besonders zugesetzt hat ihm ein Fall, den er Anfang März 2025 betreute, als ihm bereits die Hände gebunden waren, ein Fall von Anenzephalie, einer schweren Fehlbildung, bei der dem Fötus ein großer Teil des Schädels und des Gehirns fehlt. Ähnlich dramatisch war ein Fall von Triploidie, einem Fötus mit dreifachem Chromosomensatz: Solche Föten sind nicht lebensfähig und steigern das Risiko, dass die Mutter verblutet oder eine Tumorerkrankung der Plazenta entwickelt. In solchen Fällen nicht helfen zu können, betrachtet Volz als »unterlassene Hilfeleistung«.
Nachdem die Klinikleitung selbst nach der Vorlage solcher Extremfälle hart blieb, sah Volz keine andere Möglichkeit, als vor Gericht zu ziehen und den Skandal der »katholischen Frauengesundheitsgefährdung« in die Öffentlichkeit zu bringen. In Zukunft würde er Frauen mit extrem geschädigten Föten oder vorzeitigem Blasensprung in seiner Privatpraxis nicht mehr abweisen, sagt Volz. Alles andere sei mit seinem »professionellen Gewissen als Arzt« nicht zu vereinbaren: »Ich habe in den letzten Wochen viel darüber nachgedacht und bin zu einem Entschluss gekommen: Im Konfliktfall entscheide ich mich für die Gesundheit der Frauen – und gegen die Dogmen der Kirche«. Das Risiko, von seinem Arbeitgeber gekündigt zu werden, nimmt er in Kauf, denn letztlich stehe »jeder Arzt vor der Gewissenentscheidung, was schwerer wiegt: die professionelle Verantwortung, Menschen in medizinischen Notlagen zu helfen, oder die Glaubensüberzeugungen religiöser Arbeitgeber, die einer rationalen Überprüfung kaum standhalten.«
Im Interview mit der »Apotheken-Umschau« hat Volz seinen Standpunkt unmissverständlich auf den Punkt gebracht: »Es ist absurd, wenn ein Bischof oder kirchlicher Funktionär festlegt, was medizinisch vertretbar ist. Bei der Gerichtsverhandlung wurde gesagt: Ein Abbruch ist nur erlaubt, wenn die Mutter durch die Schwangerschaft stirbt. Das heißt übersetzt: Wir müssen eine Frau bis an den Rand des Todes bringen, bevor wir handeln dürfen? Das widerspricht allem, wofür wir Ärztinnen und Ärzte stehen.«
Der Rechtsfall von Joachim Volz wird vom »Institut für Weltanschauungsrecht« (ifw) betreut, das zuvor schon den Fall der Gießener Ärztin Kristina Hänel begleitet hat, der letztlich dazu führte, dass der »Ärzteeinschüchterungsparagraf« 219a StGB gekippt wurde und eine breite Debatte zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs entstand. Kristina Hänel war es auch, die den Kontakt zwischen Volz und dem ifw herstellte. Michael Schmidt-Salomon, Vorstand der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs), die das ifw finanziert, sieht Parallelen zwischen beiden Fällen: »Es braucht Menschen wie Kristina Hänel und Joachim Volz, die den Mut und das Durchhaltevermögen aufbringen, um die Schweigespirale zu durchbrechen und die Öffentlichkeit auf Missstände aufmerksam zu machen. Ohne solche Vorreiter*innen lassen sich überfällige rechtspolitische Fortschritte kaum auf den Weg bringen.«
Gerichtlich vertreten wird Joachim Volz in seinem Verfahren u.a. von ifw-Beirat Till Müller-Heidelberg, einem ausgewiesenen Experten für das kirchliche Arbeitsrecht und die verfassungswidrigen Privilegien der beiden christlichen Großkirchen. In seiner ausführlichen Klagebegründung hat Müller-Heidelberg u.a. dargelegt, dass die »Loyalitätspflichten«, die Joachim Volz vom »christlichen Krankenhaus« Lippstadt abverlangt werden, im Widerspruch zur europäischen Rechtsprechung stehen. Immerhin hat ein Gynäkologe ebenso wenig einen »Verkündigungsauftrag« wie eine Anästhesistin. Volz‘ Fall berührt jedoch nicht nur das Arbeitsrecht, wie die Dokumentation auf der ifw-Website zeigt. So müsste man nach Ansicht des ifw grundsätzlich infrage stellen, ob der Staat, der eine ausreichende medizinische Versorgung sicherstellen muss, es überhaupt hinnehmen darf, dass sich mit öffentlichen Mitteln betriebene konfessionelle Krankenhäuser das Recht herausnehmen, die Gesundheit von Frauen zu gefährden, bloß weil sie sich auf überkommene Glaubensdogmen berufen.
»In diesem Zusammenhang sollte man sich vergegenwärtigen, auf welch absurden Annahmen das Abtreibungsverbot der katholischen Kirche gründet«, sagt gbs-Sprecher Schmidt-Salomon. »Nur wenige wissen, dass die katholische Kirche bis 1869 einen Schwangerschaftsabbruch innerhalb den ersten drei Monate für hinnehmbar hielt. Dann aber verkündete Papst Pius IX. das Dogma der ›Simultanbeseelung‹, also des ›Eingießen des Geistes‹ im Moment der Befruchtung. Grund dafür war die starke Mariengläubigkeit des Papstes. Pius IX. konnte es einfach nicht ertragen, dass die vermeintlich von der ›Erbsünde unbefleckte Gottesmutter Maria‹ jemals ›seelenlose Materie‹ gewesen sein könnte. Dass die merkwürdigen ›Eingebungen‹ dieses Papstes, der sich und seinen Nachfolgern ›Unfehlbarkeit‹ bescheinigte und wie kaum ein anderer gegen Demokratie und Menschenrechte wetterte, noch immer die Rechtsnormen sowie die Gesundheitspraxis im 21. Jahrhundert bestimmen, ist ein Skandal, der in seinen Dimensionen kaum wahrgenommen wird.«
Wie weitreichend die Auswirkungen solcher Glaubensüberzeugungen sind, zeigt ein Beitrag, der fast zeitgleich mit der Beschreibung des Falls von Joachim Volz auf der ifw-Website veröffentlicht wurde. In dem Artikel »Die Rückständigkeit der deutschen Gesetze zur Fortpflanzungsmedizin und zur Stammzellforschung – auch eine Erblast der Kirchen« erläutert ifw-Beirat Hartmut Kreß, ehemaliger Professor für Sozialethik an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Bonn, wie energisch die beiden Amtskirchen darauf hingewirkt haben, dass in Deutschland besonders restriktive Gesetzesbestimmungen erlassen wurden, die zulasten der Gesundheit von Frauen und Kindern gehen. Denn durch das kirchlich forcierte Verbot des »elektiven Single-Embryo-Transfers« im Rahmen einer künstlichen Befruchtung kommt es hierzulande überdurchschnittlich häufig zu Frühgeburten sowie schweren Entwicklungsstörungen des erhofften Kindes. Kreß spricht in diesem Zusammenhang von einem »nomogenen Schaden«, sprich: von «Schädigungen, die nicht auf Irrtum, Nachlässigkeit oder einem Behandlungsfehler des ärztlichen Personals, sondern auf dem staatlichen Gesetz beruhen.«
Zwar gelten die kirchlichen Haltungen zu Fragen des Schwangerschaftsabbruchs, der Fortpflanzungsmedizin und Stammzellforschung in der akademischen Bioethik-Debatte als überholt und werden auch von der überwältigenden Bevölkerungsmehrheit (sogar von Theolog*innen) abgelehnt, dies hat aber an den geltenden Gesetzen kaum etwas geändert. »Grund dafür ist nicht nur die enge Verzahnung der Kirchen mit der Politik, sondern auch die Dominanz konfessioneller Träger in der freien Wohlfahrtspflege, insbesondere im Gesundheitssektor«, sagt gbs-Vorstand Michael Schmidt-Salomon. »Auch wenn insbesondere die katholische Kirche das Vertrauen der Bevölkerung fast vollständig verspielt hat, gelingt es ihr weiterhin, ihre restriktiven Moralvorstellungen in der Praxis zu verankern, indem sie selbst Kliniken betreibt und die Ärzteschaft unter Druck setzt. Gegen diese theologische Erpressung haben sich bislang nur wenige Ärztinnen und Ärzte zur Wehr gesetzt. Der Widerstand von Joachim Volz könnte nun aber einiges in Bewegung setzen. Ich hoffe sehr, dass sein Beispiel Schule machen wird.«
Dass diese Hoffnung nicht völlig unbegründet ist, zeigt die Reaktion der »Ärztekammer Westfalen Lippe« (ÄKWL), die in einer offiziellen Stellungnahme ausdrücklich ihre »Solidarität mit dem betroffenen Arzt bei seinem Vorgehen gegen das Verbot des neuen Krankenhausträgers« bekundete. Der Präsident der ÄKWL, Hans-Albert Gehle, erklärte dazu: »Wir dürfen Frauen in einer solchen Ausnahmesituation nicht alleine lassen. Diese Frauen und ihre Familien stehen ohnehin schon unter enormem Druck und emotionaler Belastung. Es ist unethisch und nicht akzeptabel, erst dann zu handeln, wenn das Leben der Mutter akut gefährdet ist.« Es müsse, so die Ärztekammer, in jedem Fall gewährleistet sein, dass Frauen, die sich in einer Krisensituation befinden, einen sicheren Zugang zu der notwendigen medizinischen Hilfe erhalten.
Wie im Fall von Kristina Hänel arbeiten ifw und gbs auch im Fall von Joachim Volz mit der Organisation »Pro Choice Deutschland« zusammen. Um dem Arzt in dem nun anstehenden, aufwändigen Verfahren unter die Arme zu greifen, hat »Pro Choice« unlängst einen Spendenaufruf veröffentlicht. Weitere Unterstützerinnen und Unterstützer sind herzlich willkommen!
»Wir werden die Förderung humanistischer Studierender nicht aufgeben!«
Das Bertha von Suttner-Studienwerk setzt seine Arbeit fort – auch wenn 2025 keine neuen Stipendiaten aufgenommen werden können
Aktuell fördert das Bertha von Suttner-Studienwerk (BvS) mehr als 20 Stipendiatinnen und Stipendiaten, ab Oktober werden es nur noch zehn sein. Grund dafür ist ein »doppelter Tiefschlag« vonseiten öffentlicher Stellen, wie der BvS-Vorstand erklärt. »Leider können wir im aktuellen Jahr keine neuen Stipendiat*innen aufnehmen. Doch selbstverständlich werden wir die Förderung humanistischer Studierender nicht aufgeben! Die nächste Ausschreibung zum ›Suttner-Stipendium‹ erfolgt im Mai 2026.«
Das auf zwei Jahre befristete »Suttner-Stipendium« wurde seit 2021 jährlich ausgeschrieben, so dass ab 2022 stets zwei Generationen von Stipendiat*innen gleichzeitig gefördert wurden. Finanziert wurden die Stipendien mit Eigenmitteln der Gründungsorganisationen, die mit ihrem finanziellen Einsatz in Vorleistung treten, bis der weltanschaulich neutrale Staat die Förderung humanistischer Studierender in gleichem Maße übernimmt, wie er dies im Falle katholischer, evangelischer, jüdischer und muslimischer Studierender seit längerem schon tut.
Dass es einen großen Bedarf an humanistischen Stipendien gibt, hat das Bertha von Suttner-Studienwerk in seinem vierjährigen Bestehen bestens belegen können. Allein zur letzten Ausschreibung im Jahr 2024 gingen mehr als 230 Bewerbungen von oftmals hochbegabten humanistischen Studierenden ein, von denen bedauerlicherweise nur ein kleiner Prozentsatz das Stipendium erhalten konnte. Umso verblüffender war daher die Ablehnung der staatlichen Förderung des BvS durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung im vergangenen Jahr.
»Das war der erste Tiefschlag, der uns ereilte«, heißt es dazu aus dem BvS-Vorstand. »Die Behauptung des Ministeriums, beim Humanismus handele es sich nicht um eine gesellschaftlich relevante und somit förderungswürdige Weltanschauung, widerspricht allen empirischen Studienergebnissen. Denn es ist evident, dass in der Bevölkerung und vor allem in der für Studienwerke besonders relevanten Gruppe der hochbegabten Studierenden deutlich mehr Menschen eine religionsfreie, humanistische Weltanschauung vertreten als etwa das katholische Glaubensbekenntnis.«
Aktuell klagt das Studienwerk vor Gericht gegen den ministeriellen Ablehnungsbescheid, wodurch gegenwärtig noch mehr Gelder gemeinnütziger Organisationen, die eigentlich in die Studienförderung hätten fließen können, gebunden werden. Damit allein hätte das Studienwerk gut umgehen können, doch nach dem ersten Tiefschlag 2024 folgte Anfang 2025 gleich der zweite, als es zu breiten Kürzungen öffentlicher Mittel im Bildungs- und Sozialbereich kam, von denen auch Mitgliedsorganisationen des BvS betroffen waren.
Aufgrund der reduzierten Mittel hat der BvS-Vorstand beschlossen, 2025 keine weiteren Stipendiat*innen in das Förderprogramm aufzunehmen. Die nächste Ausschreibungsrunde zum Suttner-Stipendium wird somit erst ab Mai 2026 erfolgen. Für die Suttner-Stipendiat*innen selbst ändert sich durch den Beschluss des BvS-Vorstands nichts. Ihre zweijährige finanzielle und ideelle Förderung bleibt auf gleichem Niveau erhalten – der Unterschied besteht allein darin, dass künftig weniger Studierende von diesem Angebot profitieren werden.
Auch bei den zweimal im Jahr stattfindenden Treffen der Suttner-Stipendiat*innen wird es keine Einsparungen geben. Diese Erfahrung konnten die Stipendiaten bereits vor wenigen Tagen machen, als sie im »Haus Weitblick«, dem Sitz der Giordano-Bruno-Stiftung oberhalb des Rheins, zusammentrafen und dabei »sowohl intellektuell als auch kulinarisch verwöhnt wurden«, wie es einer der Stipendiaten in der Abschlussrunde ausdrückte.
Bei diesem letzten Stipendiaten-Treffen ging es unter anderem um interstellare Reisen, säkulare Bioethik und die Illiberalität des Politischen Islam. Lesen Sie hierzu den vollständigen Artikel der Website des Studienwerks...
»Wie wäre eine gute Zukunft?«
Essay-Wettbewerb zum 80. Geburtstag von Prof. Dr. Dr. Dieter Birnbacher
Unsere Zeit stellt uns vor ethische Herausforderungen, die frühere Generationen so nicht kannten. Zum 80. Geburtstag des renommierten Ethikers Dieter Birnbacher im kommenden Jahr laden das Hans-Albert-Institut und die Giordano-Bruno-Stiftung junge Menschen bis 30 ein, ihre Ideen für eine gute Zukunft in einem Essay zu entfalten.
Dabei sind auch Beiträge von Schülerinnen und Schülern ausdrücklich erwünscht, die in einer eigenen Kategorie berücksichtigt werden. Einsendeschluss ist der 21. November 2025. Die Essays sollen ca. 1.000 – 3.000 Wörter umfassen. Inhaltlich sollen sich die Beiträge entweder der Kategorie 1 »Verantwortung für die Zukunft« oder der Kategorie 2 »Die Zukunft der Bio- und Medizinethik« zuordnen lassen.
Über die Prämierung entscheidet eine interdisziplinäre, hochkarätige Jury. In beiden Kategorien enthalten die jeweils Erstplatzierten einen Geldpreis von 1.000 Euro, die Zweitplatzierten einen Preis von 500 Euro und die Drittplatzierten einen Preis von 250 Euro. Eine besondere Anerkennung von Schülerinnen und Schülern ist ebenfalls vorgesehen. Darüber hinaus ist eine Veröffentlichung der besten Beiträge in einem Sammelband angedacht.
Weitere Infos zum Essay-Wettbewerb findet man auf der Website des Hans-Albert-Instituts...
Identität im Wandel
Das Kortizes-Symposium 2025 findet vom 3. bis 5. Oktober im Germanischen Nationalmuseum in Nürnberg statt
Wer sind wir und wer wollen wir sein? Sowohl auf individueller als auch auf gesellschaftlicher Ebene sind Identitätsfragen von großer Bedeutung, zumal identitäre Konzepte auch in unserer globalisierten Welt eine zunehmend größere Rolle spielen. Auf dem Symposium in Nürnberg sollen vor allem Beiträge aus Psychologie und Hirnforschung zur Geltung kommen, die ein besseres Verständnis eigener und fremder Identitätsgefühle ermöglichen.
Im Rahmen des Kortizes-Symposiums, das in Zusammenarbeit mit der Giordano-Bruno-Stiftung und der Zeitschrift »Gehirn & Geist« im Germanischen Nationalmuseum Nürnberg stattfindet, befassen sich namhafte Expertinnen und Experten aus der Bio- und Neurowissenschaft sowie der Medizin, Psychologie und Philosophie mit den erforschbaren Mechanismen, denen die Entstehung und Beeinflussung von Selbstbildern unterliegt.
Den Eröffnungsvortrag wird Prof. Dr. Joachim Bauer (Internist und Psychiater, Berlin) über »Das wandelbare Selbst – Identität in digitalen Zeiten« halten. Weitere Referentinnen und Referenten des Symposiums sind Prof. Dr. Esther Kühn, Prof. Dr. Ulrich Kühnen, Prof. Dr. Beat Lutz, Prof. Dr. Julia Sacher, Prof. Dr. Magdalena Sauvage, Dr. Harald Schickedanz, Dr. Markus C. Schulte von Drach und Prof. Dr. Sofie Valk, vonseiten des Vorstands bzw. des Beirats der Giordano-Bruno-Stiftung sind Dr. Dr. Michael Schmidt-Salomon (»Weltbürger statt Reichsbürger: Kann uns der Sprung in eine ›nichtidentitäre Identität‹ gelingen?») sowie Prof. Dr. Eckart Voland (»Die biologische Evolution von Kollektivismus. Oder: Ein Affe ist kein Affe«) mit Vorträgen auf dem Symposium vertreten.
Das diesjährige Kortizes-Symposium »Identität im Wandel: Selbstbild und Neurowissenschaft« ist auch ein Beitrag zum aktuellen Schwerpunktthema der gbs »Mein Kopf gehört mir!«, mit dem die Stiftung den »Identitätspolitiken« unserer Zeit entgegentreten will. Die aufwändig konzipierten Kortizes-Tagungen (Programmgestaltung: Helmut Fink und Rainer Rosenzweig) zählen zu den bedeutenden Veranstaltungen der wissenschaftlichen Aufklärung in Deutschland.
Das Kortizes-Symposium findet vom 3. bis 5. Oktober 2025 im Germanischen Nationalmuseum (Aufseß-Saal, Kartäusergasse 1, 90402 Nürnberg) statt. Die Veranstaltung wird auch hybrid angeboten. Der Vorverkauf für das Symposium vom 3. bis 5. Oktober 2025 hat bereits begonnen: Jetzt Tickets sichern! Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung findet man auf der Kortizes-Website.
Kurz notiert
»Kreuz der Vielfalt« in München: Zum siebten Jahrestag von Söders Kreuzerlass führten die Giordano-Bruno-Stiftung und der Bund für Geistesfreiheit München am vergangenen Sonntag ein »Straßenspektakel« mit unterhaltsamem Bühnenprogramm durch. An der Kunstaktion »Kreuz der Vielfalt« auf dem Münchener Marienplatz beteiligten sich mehrere Musiker*innen und Kabarettist*innen – und ihre Botschaft war klar: Für ein weltoffenes, säkulares und weltanschaulich neutrales Bayern und gegen einseitige religiöse Bevorzugung im öffentlichen Raum. Bilder von der Aktion findet man auf der gbs-Website...
Gretchenfrage in Weimar: »Sag, wie hast du´s mit der Religion?«, lautet das Thema, dem sich Michael Schmidt-Salomon und Hartmut Rosa im Gespräch mit Helmut Heit am 17. Juni im Bauhaus-Museum Weimar stellen werden. Dabei ist davon auszugehen, dass die beiden Diskutanten die berühmte »Gretchenfrage« aus Goethes »Faust« recht unterschiedlich beantworten werden. Denn Schmidt-Salomon versucht als religionskritischer Philosoph und Vorsitzender der Giordano-Bruno-Stiftung den gesellschaftlichen Einfluss der Kirchen und irrationaler religiöser Weltbilder zurückzudrängen, während Rosa jüngst in einem Essay dargelegt hat, weshalb gerade die moderne säkulare Gesellschaft des Religiösen bedürfe. Die Veranstaltung, die von der »Klassik-Stiftung« am 17. Juni im Rahmen der »Weimarer Kontroversen« ausgerichtet wird, beginnt um 18.00 Uhr. Der Eintritt ist frei. Weitere Infos gibt es auf der Website des Veranstalters...
Säkulare Stimmen im Podcast: In den letzten Wochen sind gleich mehrere Podcasts erschienen, in denen sich Personen aus dem Umfeld der Giordano-Bruno-Stiftung zu Wort geneldet haben. So klärte gbs-Beirat Philipp Möller (Vorsitzender des Zentralrats der Konfessionsfreien) im ARD-Podcast »The End« sowie im Format »Lost & Found« darüber auf, wie er zum »säkularen Lobbyisten« wurde und was sich in der deutschen Religionspolitik dringend ändern müsste. Im WDR-Talk »Das philosophische Radio« stellte sich der Philosoph (und gbs-Beirat) Gerhard Streminger dem »Theodizeeproblem«, also der Frage nach der Existenz eines allmächtigen, allgütigen und allwissenden Gottes in einer von mannigfaltigen Übeln bestimmten Welt. Last but not least erschien jüngst auch die neue Folge des gbs-Podcasts »Sinnerfüllt« von und mit Susanne Bell. Dieses Mal war Eva Creutz, Grafikerin, gbs-Mitarbeiterin sowie Mitbegründerin des »Düsseldorfer Aufklärungsdienstes« (DA), zu Gast, die im Gespräch verdeutlichte, warum das Private stets politisch ist und weshalb es sich ohne Glauben an ein Jenseits sehr viel lebendiger leben lässt.
Die nächsten Termine
Die Termine der nächsten Wochen gibt es, wie immer, im gbs-Terminkalender.
Mit freundlichen Grüßen
Das gbs-Newsletter-Team