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Sonder-Newsletter vom 28.2.2020: Selbstbestimmung am Lebensende

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Foto: Evelin Frerk

Rückblick auf eine erfolgreiche Kampagne

Mehr als sechs Jahre hat die Giordano-Bruno-Stiftung mit ihren Kooperationspartnern für das "Recht auf Letzte Hilfe" gekämpft. Mit dem am Mittwoch erfolgten Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den umstrittenen § 217 StGB für verfassungswidrig erklärte, ist ein wichtiges Etappenziel erreicht. Ein schöner Anlass, um einen Blick zurück auf die wichtigsten Stationen der Kampagne zu werfen.

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/meldung/der-harte-kampf-um-selbstbestimmung


Ein Urteil, das Rechtsgeschichte schreiben wird

Führende Politikerinnen und Politiker wie Angela Merkel und Jens Spahn müssen sich nach dem wegweisenden Urteil aus Karlsruhe vorwerfen lassen, 2015 für ein Gesetz gestimmt zu haben, das nicht auf dem Boden der Verfassung steht. gbs-Beirat Eric Hilgendorf sprach im Hinblick auf die Entscheidung von einem "Befreiungsschlag", mit dem das Bundesverfassungsgericht Rechtsgeschichte geschrieben habe.

gbs-Beirat Rolf Schwanitz (ehemaliger Staatsminister im Bundeskanzleramt) wertete das Urteil als einen "Weckruf an den Bundestag", der bei den Parlamentariern eine "harte und selbstkritische Nachbetrachtung" auslösen sollte, da immerhin 360 Abgeordnete mit dem verfassungswidrigen Brand-Griese-Vogler-Terpe-Antrag "das Selbstbestimmungsrecht, das Herzstück unserer Grund- und Menschenrechte, missachtet und gebrochen" hätten. Übrigens: Zu den Parlamentariern, die für das verfassungswidrige "Sterbehilfeverhinderungsgesetz" gestimmt hatten, zählt auch Stephan Harbarth, der als aussichtsreichster Kandidat für die Nachfolge von Andreas Voßkuhle als Präsident des Bundesverfassungsgerichts (!) gilt. Auf ihrer Facebookseite fragte die gbs die Verantwortlichen im Bundesrat: "Wollen Sie einen Mann, der die Verfassungstreue als Politiker offenkundig nicht ganz so ernstnahm, wirklich zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts wählen???"

/meldung/ein-paukenschlag


Gedenkfeier für Uwe-Christian Arnold am 21. März in Oberwesel

Wohl kein anderer deutscher Arzt hat sich so beherzt für das selbstbestimmte Sterben eingesetzt und ist dabei so viele persönliche Risiken eingegangen wie Uwe-Christian Arnold: Am 21. März will die Giordano-Bruno-Stiftung ihren im letzten Jahr verstorbenen Beirat mit einer Gedenkveranstaltung ehren und zugleich das jüngste Grundsatz-Urteil des Bundesverfassungsgerichts feiern, über das sich vermutlich niemand mehr gefreut hätte als Uwe-Christian Arnold selbst.

Aufgrund der begrenzten Anzahl der Sitzplätze ist eine vorherige verbindliche Anmeldung zur Veranstaltung unbedingt erforderlich. Weitere Informationen:
/meldung/gedenkfeier-uwe-christian-arnold

Mit freundlichen Grüßen
Das gbs-Newsletter-Team